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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat§ 5 Einlegung der BeschwerdeAuch da kannst du deine Beschwerde abgeben, beides führt zum selben Ergebnis.
(1) Die Beschwerde ist bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers einzulegen. Ist für die Entscheidung eine andere Stelle zuständig, kann die Beschwerde auch dort eingelegt werden.
Zitatwelche Möglichkeiten der Beschwerde habe ich nun?Verstehe die Frage nicht: Die der Wehrbeschwerdeordnung (WBO). Einfach schreiben und beim DV abgegeben.