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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 01. September 2025, 06:47:02
Zitat§ 5 Einlegung der Beschwerde
(1) Die Beschwerde ist bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers einzulegen. Ist für die Entscheidung eine andere Stelle zuständig, kann die Beschwerde auch dort eingelegt werden.
Auch da kannst du deine Beschwerde abgeben, beides führt zum selben Ergebnis.
Autor wehr1895
 - 01. September 2025, 06:29:08
Hallo Ralf,
ich dachte an andere Wege beispielweise über den Referatsleiter in Köln ?
Vielen Dank
Autor Ralf
 - 01. September 2025, 06:09:58
Zitatwelche Möglichkeiten der Beschwerde habe ich nun?
Verstehe die Frage nicht: Die der Wehrbeschwerdeordnung (WBO). Einfach schreiben und beim DV abgegeben.
Autor wehr1895
 - 01. September 2025, 05:39:32
Hallo zusammen,
ich habe ein Antrag auf Versetzung auf einen damaligen freien DP gestellt. Zudem habe ich SPG (Beratender Arzt bereits geprüft und Empfehlung ausgesprochen) mit in dem Antrag geschrieben.
Ich bekam auch unmittelbar, nachdem der Antrag eingegangen war eine Bestätigung das dieser bearbeitet wird. Mein damaliger Persführer hat diesen aber nicht bearbeitet und an das zuständige Referat weitergeleitet, dieses wurde nun durch den neuen Persführer erst nachgeholt. Natürlich gab es nun eine Absage, weil der DP bereits vergeben ist (fast 6 Monate später auch logisch)
welche Möglichkeiten der Beschwerde habe ich nun? Im Grunde genommen wäre ich wegen des SPG ( Härtefall) frei verfügbar und hätte den DP mit Sicherheit damals auch bekommen. Kenntnisnahme darüber habe ich seit letzte Woche.