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Zusammenfassung

Autor Steve87
 - 08. September 2025, 06:52:03
Dein größeres Problem könnten die Atemaussetzer werden. Sollte hier ein Schlafapnoe diagnostiziert werden führt dies zu einer Fehlerziffer 6 und somit zur Dienstuntauglichkeit.
Autor Rekrut84
 - 07. September 2025, 09:57:10
In der Praxis habe ich bisher nur in der Offizierslaufbahn Fälle kennengelernt in denen z.B. das nicht bestehen des Studiums indirekt zu einer Entlassung geführt haben. Hierbei wurde einfach die Festsetzung der Dienstzeit nicht mehr verlängert, wodurch dann das Dienstverhältnis endete.

In der Feldwebellaufbahn kenne ich einige Fälle die mehrere Lehrgänge mehrfach nicht bestanden haben, einer die SLP 1-3 jeweils erst im Drittversuch, einen weiteren Sprachlehrgang auch erst im Zweit- und Letztversuch, die weiteren 3 Fachlehrgänge auch immer erst im Letztversuch.
Im letzten Fachlehrgang ist er zwei mal nicht mal zur Prüfung zugelassen worden.
Das Ende vom Lied: Wechsel der Verwendung.

Das soll kein Freifahrtschein sein, ich kann eine solche Vorgehensweise vom BAPersBw absolut nicht nachvollziehen.

Wenn man mehrfach Lehrgänge aus Leistungsgründen nicht besteht sollte man sich ernsthaft hinterfragen.

In einem anderen Fall wollte jemand die Verwendung wechseln. BAPersBw hat dies 3 mal abgelehnt.
Daraufhin hat der Kamerad offen mit der Führung kommuniziert, dass er die Fachlehrgänge nicht bestehen wird.
Er viel endgültig durch und damit aus der Verwendung.
Sein ursprünglicher Wunsch, Wechsel der TSK und der Verwendung wurde dann realisiert.

Was ich sagen will:
Nicht direkt in Panik verfallen, und an der eigenen Leistung arbeiten. Wenn man es wirklich will, dann schafft man alles.
Autor KillBurn93
 - 06. September 2025, 19:19:36
Beim erneuten nicht bestehen eines laufbahnrelevanten Lehrgangs kann über eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis/auslaufen lassen der befristeten Verpflichtung nachgedacht werden.
Das Wiederholen unterschiedlicher Lehrgänge wird dabei nicht zwangsläufig negativ betrachtet. Allerdings kann ein mehrfaches Versagen auf eine Nichteignung hindeuten, diese führt ebenfalls zur Entlassung.
Autor Blabla1993
 - 06. September 2025, 19:00:47
Guten Tag,

Ich bin MatBew Stabsunteroffizier und habe folgendes Problem:

Ich habe die SGA und den MatBew Lehrgang nicht bestanden.

Die SGA hatte ich aufgrund Knieprobleme nicht bestanden. Die SGA war für mich nicht Laufbahnrelevant. Deshalb habe ich es auf die leichte Schulter genommen.

Den MatBew Lehrgang schaffte ich nicht wegen unzureichenender Leistung. Ich habe derzeit Schlafproblemen (Atemaussetzern) dies wird bald von einem Facharzt untersucht.

Meine Frage ist ob man wirklich entlassen wird wenn man zwei Lehrgänge nicht besteht. Oder ob das beides getrennt behandelt wird.

Ich bitte um Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Stabsunteroffizier