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Zusammenfassung

Autor panzerjaeger
 - Heute um 12:03:16
Zitat von: Iceman75 am Heute um 11:52:17Mir geht es ja um die Anzahl der Tage. :-)

Gem. ZDV A-1340/46, 3.2.7,  müssen es 24 Wehrdiensttage sein bis zur möglichen Beförderung zum Hauptfeldwebel.

Autor F_K
 - Heute um 12:00:43
Die DANN notwendigen Tage teilt Dir sicher der zuständige Kamerad bei S1 mit.
Autor Iceman75
 - Heute um 11:52:17
Mir geht es ja um die Anzahl der Tage. :-)
Autor F_K
 - Heute um 11:15:49
Na dann, beordern lassen, in RD üben, die Tage ableisten, beurteilen lassen, Lehrgänge machen, dann wird das werden - viel Erfolg.
Autor Iceman75
 - Heute um 09:55:11
Ich werde demnächst beordert. War SaZ 12 von 1997-2009. OFw geworden in 2003. Hab nach DZE keinen Reservedienst gemacht. Starte jetzt quasi wieder auf einer StFw Stelle in einem Kreisverbindungskommando.
Autor F_K
 - Heute um 09:43:29
@ Iceman:

Seit wann bist Du zum OFw befördert worden? Bist Du beordert? Wie ist der Dienstposten dotiert? Liegt eine Beurteilung vor? Beurteilungsreihenfolge?
Autor Iceman75
 - Heute um 09:40:15
Moin zusammen,

wie ist da aktuell der Stand. Ich beginen als OF d.R.. Also zum HF müsste ich dann 36 Tage RDL leisten?

VG
Ice
Autor F_K
 - 02. August 2025, 20:21:36
Nochmal:

Es gibt KEINE nachträgliche / rückwirkende Beförderung.

Maximal ist eine Einweisung in eine Planstelle bis zu 3 Monaten rückwirkend möglich.

Um welchen Dienstgrad geht es denn?
Autor MikeEchoGolf
 - 02. August 2025, 17:16:13
- Führungszeugnis nachreichen, falls noch nicht geschehen.

- Schriftlich beim zuständigen Karrierecenter / KVK / Dienststellenleiter um nachträgliche Prüfung und ggf. rückwirkende Beförderung bitten.

Optional: Berufung auf § 3 SLV und/oder § 1, 2, 26 Soldatengesetz (SG) – Eignung, Leistung, Befähigung als Beförderungskriterien.

Viel Erfolg!
Autor Jocko
 - 02. August 2025, 15:35:18
Ich habe eine Frage, die thematisch gut passt:

Seit März dieses Jahres erfülle ich alle Voraussetzungen für die Beförderung in den nächsten Dienstgrad. Nachdem die Beförderung jedoch zunächst nicht durchgeführt wurde, ließ ich den Vorgang über den S1 prüfen. Nach mehreren Monaten stellte sich heraus, dass für eine Beförderung ein gültiges Führungszeugnis von Karrierecenter hinterlegt sein muss. Dieses wurde jedoch entweder vom BAPersBw nicht angefordert oder vom Karrierecenter nicht eingestellt, weshalb die Beförderung ausblieb.

Nachdem ich schließlich selbst den Kontakt zum Karrierecenter aufgenommen habe, wurde die Beförderung nun – mit etwa viermonatiger Verzögerung – nachgeholt. Da mir durch die verspätete Beförderung jedoch auch die Stehzeit von vier Monaten verloren gegangen ist, habe ich nun auf alle folgenden Dienstgrade finanzielle Nachteile.

Da es sich hierbei offensichtlich um ein Versäumnis seitens des BAPersBw handelt, würde ich gerne eine rückwirkende Beförderung beantragen.

Ist es realistisch, dies über einen einfachen Antrag im Dienstweg zu erreichen?
Autor ReNaHtEiM
 - 28. April 2025, 00:33:33
Zitat von: bayern bazi am 27. April 2025, 17:06:02
Zitat von: ReNaHtEiM am 26. April 2025, 00:59:39Kurze Frage an die Schwarmintelligenz:

Ich bin als Hauptmann d.R. in einem KVK beordert, wurde letztes Jahr beurteilt und anschließend auf einen höhenwertigen DP (StOffz im selben KVK) gesetzt.

Nun bin ich im Juni & August für zwei kürzere RDL eingeplant, um die restlichen 24 Tage auf dem neuen DP abzuleisten, um befördert werden zu können.

Wie lange dauert das gewöhnlich? Mir wären hier tatsächliche Erfahrungswerte von Kameraden wichtig. Da ich Ende Oktober in eine langfristige RDL starte (ca. 6 Monate) fände ich es nämlich durchaus erstrebenswert, wenn die Beförderung noch davor durchgehen würde. Sind ja immerhin doch 20€ mehr pro Tag bei gleicher Tätigkeit.

also mir haben nach der Umplanung vom StFw auf den OStFw DP noch die 24 Tage höherer DP gefehlt, die habe ich dann innerhalb von 2 Jahren mit mehreren kurz WÜ (insgesamt 13Tage und  12Tage anerkannten DVag ) in meinem KVK abgeleistet

bis das dann alles eingetütet war und die Beförderungsurkunde und Papiere vom PersAmt da waren hat es nochmal fast 6Monate gedauert 

wurde dieses Jahr Anfang März zum Oberstaberer befördert

Herzlichen Dank für deine Auskunft.
Ich hoff dann einfach mal, dass es mit Nachhaken beim PersAmt und Hinweis auf die Dringlichkeit in 2,5 Monaten klappt.
Autor bayern bazi
 - 27. April 2025, 17:06:02
Zitat von: ReNaHtEiM am 26. April 2025, 00:59:39Kurze Frage an die Schwarmintelligenz:

Ich bin als Hauptmann d.R. in einem KVK beordert, wurde letztes Jahr beurteilt und anschließend auf einen höhenwertigen DP (StOffz im selben KVK) gesetzt.

Nun bin ich im Juni & August für zwei kürzere RDL eingeplant, um die restlichen 24 Tage auf dem neuen DP abzuleisten, um befördert werden zu können.

Wie lange dauert das gewöhnlich? Mir wären hier tatsächliche Erfahrungswerte von Kameraden wichtig. Da ich Ende Oktober in eine langfristige RDL starte (ca. 6 Monate) fände ich es nämlich durchaus erstrebenswert, wenn die Beförderung noch davor durchgehen würde. Sind ja immerhin doch 20€ mehr pro Tag bei gleicher Tätigkeit.

also mir haben nach der Umplanung vom StFw auf den OStFw DP noch die 24 Tage höherer DP gefehlt, die habe ich dann innerhalb von 2 Jahren mit mehreren kurz WÜ (insgesamt 13Tage und  12Tage anerkannten DVag ) in meinem KVK abgeleistet

bis das dann alles eingetütet war und die Beförderungsurkunde und Papiere vom PersAmt da waren hat es nochmal fast 6Monate gedauert 

wurde dieses Jahr Anfang März zum Oberstaberer befördert
Autor ReNaHtEiM
 - 26. April 2025, 00:59:39
Kurze Frage an die Schwarmintelligenz:

Ich bin als Hauptmann d.R. in einem KVK beordert, wurde letztes Jahr beurteilt und anschließend auf einen höhenwertigen DP (StOffz im selben KVK) gesetzt.

Nun bin ich im Juni & August für zwei kürzere RDL eingeplant, um die restlichen 24 Tage auf dem neuen DP abzuleisten, um befördert werden zu können.

Wie lange dauert das gewöhnlich? Mir wären hier tatsächliche Erfahrungswerte von Kameraden wichtig. Da ich Ende Oktober in eine langfristige RDL starte (ca. 6 Monate) fände ich es nämlich durchaus erstrebenswert, wenn die Beförderung noch davor durchgehen würde. Sind ja immerhin doch 20€ mehr pro Tag bei gleicher Tätigkeit.
Autor MikeEchoGolf
 - 20. Januar 2025, 19:06:45
Für die Beförderung zum Oberleutnant der Reserve ist i.d.R. keine Beurteilung von nöten - das ist ein Selbstläufer!
Autor F_K
 - 20. Januar 2025, 14:24:29
@ Ralf / KlausP / Jocko:

Selbstverständlich sollte / muss die Beurteilung auf dem Dienstposten (in der Ausübung des DP) erfolgen, nicht innerhalb der Ausbildung.

Ausnahmsweise zählen die RD Tage der notwendigen Ausbildung in der Regel zu den RD Tagen, die erforderlich sind.

Als "Ausnahme" kenne ich lediglich, dass ein "vergleichbarer" DP für die Beurteilung genutzt werden darf.

Beispiel: Ich war als KpChef einer 6./Kp (Feldersatz) in einem HSchBtl beordert - benötigte für die Beförderung zum Hptm also eine Beurteilung.
Die dazu notwendige RD habe ich nicht auf "meinem" DP absolviert, sondern als "aktiver" KpChef in einer sPiKp - wo es vergleichbare Anforderungen an den DP Inhaber gab - also "KpChef" - statt "meiner" 64 Soldaten (auf dem Papier) hatte ich über 100 Soldaten "in Echt".

Gegenbeispiel: Als Soldat (Marschierer) am Nijmegen Marsch teilgenommen in RD - diese Tage zählen NICHT für die RD Tage, da ich dort nicht "ebenengerecht" und mit entsprechenden Anforderungen an meine Tätigkeit eingesetzt war - die Tätigkeit Marschierer ist auf der Ebene "Mannschaften".