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ZitatWie gesagt ich habe schon einen Abschluss und ich habe auch schon zivil in diesem Bereich gearbeitet. Müsste ich dann trotzdem eine ZAW machen? Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig?Wo wie gesagt, dass du eine Berufsausbildung hast? Ich lese nur von einem Studium.
ZitatWürde es den Laufbahnwechsel erschweren?Nein, weil er schlichtweg nicht vorgesehen ist. Siehe das, was ich vorher geschrieben habe, das musst du schon lesen:
ZitatGrds. ist ein Laufbahnwechsel "nach unten" nicht vorgesehen. Auch die "Rückgabe" seiner Laufbahn "OATrD" nicht. Wenn jemand in der Ausbildung scheitert oder seinen Antrag zurückzieht, ist er -soweit möglich- in die Lfb zurückzuführen, aus der er kam. Wenn nicht grds. zu entlassen.
Da du nicht aus der Msch-Lfb kommst, kannst du nicht dorthin (oder auch ne Fw-Lfb) zurückgeführt werden. Streng genommen, müsstest du für eine juristische Sekunde entlassen und in eine neue Lfb wiedereingestellt werden.
Zitat... Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig? ...
Zitat von: Ralf am 10. Oktober 2025, 15:57:37c) es einen Fw-DP gibt, den du besetzen kannst.
Da wohl keinen Zivilberuf hast, wirst du als Fw allgFachdienst dann über eine ZAW qualifiziert.
Zitat von: Langos am 10. Oktober 2025, 14:39:29Des Weiteren interessiert mich wie es aussieht wenn ich zeitnah den Dienstgrad Oberfähnrich erhalte? Ist es dann überhaupt möglich die Laufbahn zu wechseln(?), da ich ja dann eigentlich Hauptfeldwebel bin, aber noch keine entsprechenden Lehrgänge absolviert habe.
ZitatAus irgendwelchen Gründen wurde ich aber mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt und nicht wie üblich als Oberfähnrich.Das ist erst einmal nicht so richtig, es gibt kein "üblich". Es kommt darauf an, was man dir zugesichert hat, also was seht auf der Aufforderung zum Dienstantritt, auf deinen papieren, die du bekommen hast usw. Steht da nichts drauf, wird das wohl auch seinen Grund haben. Fraglich, ob man dich nun "nachbefördert". Zumal zu der zeit deiner Einplanung eine Planstellenknappheit war und die OFähnr Einstellungen ausgesetzt waren. Sollte man nun aufgrund des HH 2025 dazu übergehen, wären nmB alle von Amts wegen zu befördern.