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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 11. Oktober 2025, 09:21:56
Bitte hier lesen...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=754085

... die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung bereits vor dem BwK-Termin mit dem TrArzt besprechen

... am besten den TrArzt bitten, dass er die Fachärzte in der Überweisung zum BwK auch um eine Aussage zu diesem Punkt bittet

Autor Fallenangel80
 - 10. Oktober 2025, 15:30:26
Hallo ich hätte eine frage.
Mein Mann hat den Aufruf für die 90/5 für den BS bekommen.
Der Lungenfunktionstest war auffällig.
So das der Arzt den Verdacht hat auf COPD und er muss deswegen ins Bwk. Was natürlich richtig ist.
Er hat keine Symtome ect.
Natürlich machen wir uns sorgen und gedanken da der BWK termin erst in 4 Wochen ist.
Zu meiner Frage hätte er zbs falls es sich rausstellt es wäre copd gold 1 noch eine chance die 90/5 für den BS zu bestehen.
Er ust jetzt 19 Jahre dabei und war nie krank.

vielen lieben dank für jede antwort
Autor fugger64
 - 10. April 2015, 01:10:08
@Begrifflichkeiten: Danke, mein Smartphone sieht das teilweise anders mit der intelligenten Autoergänzung.

@LwPersFw
Danke für die ausführliche Antwort und den kleinen Lichtblick.
Ich werde es über diesen Weg versuchen und versuchen eine Notwendigkeit herauszuholen.
Eine Dienstliche Notwendigkeit ist de facto dann gegeben, wenn jemand mit Eichenlaub auf den Schultern meint, dass ich etwas tun soll?! So hab ich das jetzt verstanden.
Eine weitere Option sehe ich bei den Luft-Lande-Aufklärern. Ich möchte mich einfach weiterentwickeln und Herausforderungen angehen.

Ich war nie sprungtauglich, die Notwendigkeit des Postens ist nur gegeben, wenn das Kdo denn Potentielle Bewerber haben möchte...

@ulli
Die drei steht dort, weil ich eine bestimmte Anzahl an Extrasystolen während des Leistungs-EKG´s aufweise, so die allgemeine Arzt-Ausage. Er "muss" die Zahl geben. (Kann ich nachvollziehen, denn er hat Angst, dass etwas passiert, dann kommt raus, dass ich gar nicht hätte tauglich geschrieben werden dürfen etc...Angst eben)
Fachlich streiten die aber drüber, zudem hab ich mich mit dem Thema etwas auseinandergesetzt.

Der eine Arzt wollte mir noch eine II, 46 geben, der andere pochte auf die III, 46. Ein anderer will gar einen Doppelschlag gesehen haben. Der eine meint, ich solle noch 2-3 Jahre warten, es kann sein, dass die "rauswachsen". Normal vereinzelt Extrasystolen, bei Belastung mehr, dann wieder weniger. Eine akkurate Diagnose wurde bis jetzt soweit nie getroffen oder mir zumindestens noch nie mitgeteilt, sprich eine Klassifikation nach LOWN. Das man VES aber unterscheiden kann, macht mich das stutzig. Eine SVES ist übrigens Fehlerziffer II46.
Bis jetzt haben sie sich eigentlich nur auf die Anzahl der Extrasystolen pro Zeit beschränkt. Natürlich wird der Arzt selbst auf mehr achten, als auf ein paar Schläge z.B. , wie die Ausprägung der Systole und Dyastole auf dem EKG, Zeitlicher Abstand, andere Anomalien, Ultraschall, Klappenschluss, etc. - nur wurden mir diese auch nach beständigem Nachfragen nicht vom entscheidenden Arzt mitgeteilt. Ich hol mir den Auszug aus ger G-Akte - dann hab ich Gewissheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nicht nach LOWN klassifiziert haben!

Für mich heißt das, weiter dranbleiben. Nur ist es bekanntlich schwieriger eine Diagnose eines Arztes zu ändern, als eine Ausnahme zu erwirken. Deshalb die Nachfrage, ob es einen anderen Weg gäbe.

Natürlich kann ich das Wenden und Drehen wie ich will, Leistung und Willen zeigen - wenn auf dem Papier eine III steht, geht es nicht.
Finde es nur etwas Schade, dass es nicht mehr Leute wie LwPersFw hier gibt, sondern nur Pessimisten und ISSO-Schreihälse hier.
Das Beispiel der Wehrdienstbeschädigung Stichtag hat gezeigt, dass man durchaus viel erreichen kann, wenn man sich dafür einsetzt und bestehendes anfechtet. Meine Diagnose wäre ja nachvollziehbar, wenn mir wirkliche Leistungsdefizite oder Risiken nachweisbar wären. Wenn ich aber höre, dass es eigentlich nix ausmacht, aber eben so in den Vorschrift steh, stimmt mich das ....nachdenklich. Ich hab ein Ziel, wär schade, wenn ich nicht die Chance bekomm aufgrund fehlender Leistungen zu scheitern, sondern aufgrund einer Zahl in einem Papierbogen.
Wie heißt es in Interstellar so schön: "You're telling me it takes two numbers to measure your own ass but only one to measure my son's future?"

Möchte mich nur rechtzeitig umorientieren. Richtig - anderes Land.

Danke.
Autor F_K
 - 26. März 2015, 08:49:35
ZitatWar er den schon mal sprungtauglich und ausgebildet?
Dienstliche Notwendigkeit und Dienstposten?

Diese Frage ist nicht beantwortet.

Umso höher das Alter, bei fehlender Sprungausbildung und dienstlicher Notwendigkeit wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Autor ulli76
 - 26. März 2015, 07:16:05
Die Sprungtauglichkeit wird so ziemlich das geringste Problem in dem Zusammenhang sein- kein Truppenarzt wird dir eine Tauglichkeit für das KSK-Auswahlverfahren, für den EK und ein paar andere Fragestellungen geben, solange du eine III46 hast.
Und offenbar wurde die ja nicht einfach so vergeben, sondern nach entsprechender Begutachtung fachärztlich empfohlen.

Dein Herz funktioniert eben nicht einwandfrei, sonst hättest du keine Extrasystolen.

Wenn andere Nationen das anders sehen, musst du dich dann halt bei denen bewerben.
Autor LwPersFw
 - 25. März 2015, 22:02:27
Hallo FK

Er schreibt ja:


"Ich bin Feldwebel i. TrpDst bei der Heeresaufklärung"
Autor F_K
 - 24. März 2015, 21:18:28
War er den schon mal sprungtauglich und ausgebildet?
Dienstliche Notwendigkeit und Dienstposten?
Autor LwPersFw
 - 24. März 2015, 20:15:39
Zitat von: fugger64 am 24. März 2015, 19:47:32
Sprungtauglich bin ich damit aber nicht mehr, weil III-46 Fehlerziffer.

Ist in diesem Zusammenhang eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ??

Wenn nicht... ist dies zunächst "anzugehen"...

Grundlage: Allgemeiner Umdruck 80 FAInsp San dort Kap D 69.02

dort Nr 2.6 Auswertung der Erstuntersuchung:

Befunde der Gradation V begründen das Urteil ,,nicht FFS/FSS-verwendungsfähig für
.......... Monate/bis einschließlich .........."

Beim Vorliegen von Befunden, die folgenden Gesundheitsziffern entsprechen:

III 18, III 20, III 22, III 24(1), III 42, III 44, III 46, III 49, III 59, III 79, III 81

sowie von Befunden, die der Gradation IV oder VI aller nicht im Abschnitt 2.2 genannter
Gesundheitsnummern entsprechen, ist die FSSV/FFSV grundsätzlich nicht gegeben.

Eine militärärztliche Ausnahmegenehmigung durch den Divisionsarzt der DSO
ist jedoch möglich.

Der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin teilt dies dem Soldaten bzw. der Soldatin mit.

Der Betroffene selbst kann dann formlos eine militärärztliche Ausnahmegenehmigung beantragen.

Der Antrag ist über den bzw. der Disziplinarvorgesetzten und den
zuständigen Truppenarzt bzw. Truppenärztin vorzulegen.

Der bzw. die Disziplinarvorgesetzte leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme, die
Aussagen zur dienstlichen Notwendigkeit des Fallschirmspringens, der körperlichen
Leistungsfähigkeit und ggf. der Sprungerfahrung des betroffenen Soldaten bzw.
Soldatinnen enthalten soll, sowie einem (ggf. neuen) BA 90/5 ,,Untersuchung auf
FFS/FSS-Verwendungsfähigkeit" an den zuständigen Truppenarzt bzw. die zuständige
Truppenärztin.
Der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin fügt diesen Unterlagen sämtliche G-Unterlagen
mit einer eigenen truppenärztlichen Stellungnahme zur FSSV bei und leitet diese,
einschließlich einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, unverzüglich an den
Divisionsarzt bzw. die Divisionsärztin DSO weiter.
Die Entscheidung Divisionsarzt bzw. Divisionsärztin DSO zum Antrag des bzw. der
Betroffenen ergeht an den zuständigen Truppenarzt bzw. die zuständige Truppenärztin.
Die militärärztliche Ausnahmegenehmigung bezieht sich lediglich auf die Gesundheitsziffer,
die dem Antrag zugrunde liegt.
Einmal erteilte ärztliche Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit, bis der
Truppenarzt bzw. die Truppenärztin Veränderungen der Gesundheitsstörung, auf die
sich die Ausnahme bezieht, feststellt.
Bei einer Verschlimmerung der Gesundheitsstörung, auf die sich die Ausnahme bezieht,
und einem Neuauftreten von Erkrankungen, die eine FFSV/FSSV ausschließen, ist ein
erneuter Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur FFSV/FSSV bei Divisionsarzt bzw.
Divisionsärztin DSO zu stellen.
Autor Ralf
 - 24. März 2015, 19:55:23
Ich kann zu deiner Frage nichts beitragen, aber ich kann dir ein wenig Handlungssicherheit mit den Begrifflichkeiten vermitteln.
Die Abkürzung des Fw im Truppendienst ist FwTrD und du wirst keinen Dienstgradwechsel zum Offz beantragen, sondern einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn OffzMilFD.
Autor fugger64
 - 24. März 2015, 19:47:32
Auch wenn das Thema etwas älter ist:

Ich habe VES. Alles abgeklärt, leistungs-EKG, 24h EKG und Co.
Keine Komplikationen, habe keinerlei Probleme - die VES sind halt leider einfach auf dem EKG zu sehen.
Sprungtauglich bin ich damit aber nicht mehr, weil III-46 Fehlerziffer.

Da wir uns ja in Bürokratischen Gewässern bewegen, habe ich etwas bedenken bezüglich meiner Laufbahn/Karriere.
Ich bin Feldwebel i. TrpDst bei der Heeresaufklärung und möchte zum einen gerne BS Antrag stellen (meine Bewertungen sind soweit sehr gut) bzw. auch versuchen auch einen DstGrd Wechsel zu vollziehen (Offz). --> Könnte ich da bezüglich der VES Probleme bekommen?

Zum anderen würde ich gerne am EFV fürs KSK teilnehmen. Ich fühle mich körperlich und psychisch dazu bereit und möchte es nicht unversucht lassen.
Die Sprungtauglichkeit mit der Fehlerziffer III-46 fehlt mir aber. Gibt es da irgendwelche Wege dem Bürokratischen Irrsinn zu entkommen?

Ich kenne Amerikanische Kameraden mit Platten und künstlichen Gelenken, die weiterhin bei den Spezialkräften ihren Dienst tun und ihre Leistung bringen. Ebenso Kameraden anderer Nationen mit VES, die ebenfalls Spezialverwendungen ausüben - mit Fallschirm - und VES.

Ich möchte nicht einfach aufgeben, ohne nicht am EFV gescheitert zu sein. - Und nicht an einer läppischen Ziffer in nem Ärztebogen, wo ich doch so oft ein EKG und Ultraschall und Co durch habe - mit dem Ergebnis, dass keinerlei Problem besteht, das Herz einwandfrei arbeitet, kein Rückfluss, keine problematische Wanddicke, ich sicher gut alt werde  - nur eben eine III statt ner II auf dem Papier stehen muss, weil es eben VES statt SVES sind. Das ist grotesk.

Gibt es da vielleicht Präzidensfälle?
Kann mir jemand bei einem Vorgehen bezüglich 90/5 weiterhelfen?
Kontakt zu Herren, die es trotz der Fehlerziffer geschafft haben?

Dankeschön
Autor Rabbit
 - 12. Februar 2014, 19:00:40
Salven sind "nicht  anhaltende tachykardien.. Wenn sie weniger als ne halbe Minute andauern.
Wenn sie länger andauern, sind es anhaltende und die können natürlich wie sie gesagt haben zu eventuellen Flimmern führen bis hin zum herzstillstand..

Ich stimme ihnen voll und ganz zu. Sie müssen natürlich abgeklärt werden ohne frage.

Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die in der Regel zu mehr als 90% der Fälle  ungefährlich sind...
Autor ulli76
 - 12. Februar 2014, 18:56:00
Sowohl SVES als auch VES (also supraventrikuläre als auch ventrikuläre Extrasystolen) können gefährlich aber auch harmlos sein.

Bei einzelnen SVES wird in der Regel keine weitere Diagnostik eingeleitet, bei gehäuften und bei SVES schon. Natürlich auch bei Besonderheiten wie Coulpets, Salven, Bigemini, Trigemini, etc (wer sich dafür interessiert sollte einfach googeln, gibt wahrscheinlich einen Wiki-Artikel zu).

Einzelne, monomorphe SVES (sehen alle gleich aus) sind in der Regel auch harmlos. Ob wir die abklären lassen, hängt von der Anzahl ab. Eine oder zwei im ganzen Belastungs-EKG sind kein Problem, wenn mehrere und die auch noch vermehrt unter und nach Belastung auftreten, lassen wir es in der Regel abklären. In den meisten Fällen kommt nichts weiter raus.

Komplexere Rhythmusstörungen sind bei jungen, ansonsten gesunden und belastbaren Soldaten eine Seltenheit.

Es kommt aber auch hin und wieder mal vor, dass alle bisherigen EKGs unauffällig waren und der Soldat plötzlich tot umfällt.
Autor Firli
 - 12. Februar 2014, 18:40:57
Salven sind wieder was anderes. Kurzzeitiges Auffeinanderfolgen von Extrasystolen.

Ich rede von einer Tachykardie. Ihr Beitrag kann nun einmal so verstanden werden als ob man SVEs nicht abklären müsste(wenn man jetzt nur den ersten Absatz liest)

Fühlen Sie sich doch nicht direkt angegriffen. Will hier lediglich verhindern das SVEs als grundlegend harmlos hingestellt werden.
Autor Rabbit
 - 12. Februar 2014, 18:25:10
Ja ne kurzzeitige tachykardie auch Salve genannt. Ist ja nicht so, dass ich keine Ahnung habe und nicht seit 5 Jahren im Rettungsdienst arbeite...

Darum habe ich auch gesagt abklären lassen...
Autor Firli
 - 12. Februar 2014, 18:03:44
Bitte nicht so einen Schwachsinn in die Welt werfen. Im ganz fiesen Fällen sind Sorgen nämlich durchaus begründet. So lösen auch Supraventrikuläre Extrasystolen mal ein Flimmern der Vorhöfe aus oder führen zur Tachykardie.

Alles wichtige hat Ulli ja auch schon geschrieben. Und die ist da fachlich einiges höher qualifiziert als wir.  8)