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Zusammenfassung

Autor Timid
 - 02. Dezember 2006, 12:35:30
Nochmal: Leute, die PVB, Soldat, Beamter des Zolls o.ä. sind, benötigen keinen Waffenschein. Dementsprechend kann der Dienstausweis auch kein wirklicher Waffenschein sein ;)
Darüber hinaus ist es für Polizei- und Zollbeamte, soweit sie durch die Dienstvorschriften dazu ermächtigt sind, möglich bzw. gestattet, ihre Dienstwaffen auch außerhalb des Dienstes zu tragen. Und diese Dienstvorschriften werden sehr genau regeln, wann Beamte außer Dienst ihre Waffe tragen dürfen, und wann nicht, und zu welchen Gelegenheiten (Volksfeste o.ä. ;) ) das noch weiter eingeschränkt wird ...
Autor Flexscan
 - 01. Dezember 2006, 21:02:26
auch die Dienstwaffe.

ist aber alles eher reine Theorie machen wirds wohl keiner aber rein rechtlich ginge es
Autor jepoleon
 - 01. Dezember 2006, 20:00:27
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 19:34:26
Da es sich bei dem Dienstausweis um den Waffenschein handelt, darf der Beamte die Waffe überall mit sich führen...

aber doch nicht die dienstwaffe oder? eher ne privat angemeldete?
Autor Flexscan
 - 01. Dezember 2006, 19:34:26
Da es sich bei dem Dienstausweis um den Waffenschein handelt, darf der Beamte die Waffe überall mit sich führen, auch wenn er nicht im Dienst ist. Sei es zu Volksfesten, privaten Feten der sonstiges, zu einkaufen, Gang zur Bank...  ;D

Allerdings sollte dann auf Alkohloische getränke oä verzichtet werden ;)


Autor Timid
 - 01. Dezember 2006, 18:53:58
Unter bestimmten Bedingungen schon, i.A. nicht.
Autor jepoleon
 - 01. Dezember 2006, 18:31:22
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 18:16:41
...Der Besitz eines PolDienstausweises ist gleichzusetzen mit einem Waffenschein....

aber trotzdem darf der doch jetzt nicht privat ne waffe mitsich führen oder??
Autor Flexscan
 - 01. Dezember 2006, 18:16:41
grmpf. Jeder weis wies gemeint war  ;D

Noch mal zurück bzgl anderer Bundesländer. Nachdem ich heute geblitzt worden bin konnte ich bei der Bezahlung den netten Beamten mal fragen  ;D ;D.

Der Besitz eines PolDienstausweises ist gleichzusetzen mit einem Waffenschein. Der Spruch wie er früher mal in den alten Faltausweisen stand steht in keinem Bundesland auf den neuen Dienstausweis drauf.

Autor Andi
 - 01. Dezember 2006, 01:10:08
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 00:55:39
wollte eigentlich ne Kiste gewinnen und nicht behalten (Andi ist leider net drauf eingegangen ;) )

Ne, Du wolltest erst ne Kiste Bier setzen, wenn der Satz auch (irgendwann?) hinten drauf steht, zumindest hast du das geschrieben. :D
Autor Flexscan
 - 01. Dezember 2006, 00:55:39
Zitat von: StOPfr am 30. November 2006, 15:35:50
Wenn das auf dem Bild der aktuelle Ausweis ist (Muster NRW von 2003), dann kannst Du die Kiste Bier behalten... ;D
wollte eigentlich ne Kiste gewinnen und nicht behalten (Andi ist leider net drauf eingegangen ;) )

thxs für den aktuelleren Bildnachweis.
Autor peppie
 - 30. November 2006, 17:41:41
Zitat von: Andi am 29. November 2006, 19:19:13
Zitat von: peppieno am 29. November 2006, 19:07:45
Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe

Wann immer du eine Amsthandlung vornimmst und dabei mit Zivilisten zu tun hast - wenn du Beispielsweise Zivilist X und Y vom gesperrten Truppenübungsplatz schmeißt und die deinen Ausweis sehen wollen. Oder denk mal an Hochwassereinsätze... mal nen bischen kreativ sein. ;)

Stimmt... ;)

Zitat von: Timid am 29. November 2006, 23:12:01
Oder etwas völlig außergewöhnliches - man verkehrt mit dem Bahnberechtigungsausweis zwischen Wohnort und Dienststelle, wird von einem Schaffner/"Zugbegleiter" auf eine Fahrkarte hin überprüft und er will den Truppenausweis sehen, ohne der Bahnberechtigungsausweis ja nicht das Papier wert wäre, auf dem er gedruckt ist  ;)

Das habe ich total vergessen, ich bin seit 5 Monaten nicht mehr mit der Bahn gefahren und benötige den Bahnberechtigungsausweis nicht mehr, da ich täglich mit dem Auto fahre... ;)
Autor StOPfr
 - 30. November 2006, 15:35:50
Zitat von: Flexscan am 30. November 2006, 00:21:09
setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht

Wenn das auf dem Bild der aktuelle Ausweis ist (Muster NRW von 2003), dann kannst Du die Kiste Bier behalten... ;D

[gelöscht durch Administrator]
Autor schlammtreiber
 - 30. November 2006, 12:32:08
Jepp, zumindest mein Prof für "Polizei und Innere Sicherheit" ist sicher, daß es auf (bayrischen) PolDienstausweisen noch draufsteht.
Autor Andi
 - 30. November 2006, 12:29:11
Ne, hast wohl recht, habe gestern auch recherchiert und den Satz ebenfalls nirgendwo gefunden - was aber nicht heißt, dass er nicht doch so oder so ähnlich bei irgendeiner Landes- oder Bundespolizei verwendet wird.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 30. November 2006, 10:00:15
kann mich ja auch täuschen aber ich finde da nichts, steht lediglich das der Inhaber Polizeibeamter ist. Ach was  ;D

[gelöscht durch Administrator]
Autor Andi
 - 30. November 2006, 00:53:41
Zitat von: Flexscan am 30. November 2006, 00:21:09
Zitat von: Andi am 30. November 2006, 00:10:28
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D

setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht

Warum setzt du erst ne Kiste Bier, wenn der Satz da hinten drauf steht? ;) Muss ich das verstehen?:D