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Autor Sascha_S
 - 06. Oktober 2013, 15:23:22
alles klar, vielen Dank.
Autor dv_uffz
 - 06. Oktober 2013, 12:06:19
Wie Rollo83 schon sagt bekommst du ca 65 € brutto für den großen Anrechnungsfall... Als Lediger (LStKl I) werden davon am Ende um die 45 € netto übrig bleiben.

Bzgl dem Dienst zu ungünstigen Zeiten ist der folgende Link informativ genug
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ezulv_1976/gesamt.pdf

Bedenke, dass du bei Diensten im Rahmen von Wache/UvD/GvD im Kalendermonat über 24h DZuZ zusammen bekommen musst, um die Zulage zu erhalten.
Autor Rollo83
 - 06. Oktober 2013, 10:06:04
Ein größer Anrechnungsfall sind ca 65€ brutto und dazu gibt es noch ein bissel DUZ abhängign vom Tag.
Autor Sascha_S
 - 06. Oktober 2013, 03:01:21
Habe bereits nach Besoldung(?) von Sonderdiensten gesucht, aber leider nichts gefunden und 28 Seiten sind eine Menge. :)
Ich würde gerne wissen, wie viel Geld man unterm Strich für Wache und/oder GVD/UVD bekommt. (HG(UA), ledig)

lg
Autor dv_uffz
 - 28. Mai 2013, 23:12:40
@Bregenz12

Wenn ich mich richtig entsinne wird es so berechnet

Steuerliches Brutto (Besoldungsgruppe mit zugehöriger Erfahrungsstufe) - Unterkunftspauschale (richtet sich auch nach Besoldungsgruppe) = Steuerpflichtiges Brutto

Vom steuerpflichtigem Brutto geht dann die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirschensteuer ab...

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2007_389.pdf

Absatz 2.5.1 ist da ein wenig ausführlicher als meine Aussage ;)
Autor Bregenz12
 - 28. Mai 2013, 22:06:05
Nochmal die Nachfrage: (SaZ Mannschaften)
Abzüge für "Kosten für die Unterkunft: ca. 100 Euro? (Ich hab es so verstanden: Das Brutto wird  bei Kasernenpflichtigen um diesen Betrag erhöht und wird dann "unten" wieder abgezogen - wäre also weitgehend kostenneutral außer dem Steueranteil).
Ist das so korrekt?
Oder erhöht sich das Brutto nicht um den Betrag für die Unterkunft, sondern wird "einfach nur abgezogen"?
Danke für die Klärung!
Autor Ellwood
 - 25. Mai 2013, 14:17:30
Unter Umständen wird man nicht gesetzlich versichert, da kann die Anwartschaft Sinn machen und bei BS geht es um die KV in der Pension weil man
Autor InstUffzSEAKlima
 - 24. Mai 2013, 23:48:36
Zitat von: christoph1972 am 24. Mai 2013, 10:49:00
Selbst beim Bezug der Übergangsgebührnisse dürfte im Regelfall eine freiwillige Versicherung bei der GKV die preiswertere Lösung sein.

Naja, "freiwillig zwangsversichert" wäre wohl zutreffender. Ich musste mich auch während des Studiums im Zeitraum der Übergangsgebürnisse freiwillig gesetztlich versichern und dies semsterweise der Hochschule nachweisen. Die Kosten trug ich zu 100 % selber. Erst nach Ende des Anspruchszeitraums der Übergangsgebürnisse hat der BFD die GKV-Kosten übernommen.
Autor F_K
 - 24. Mai 2013, 11:07:29
ZitatPKV mit jährlich steigenden Beiträgen (ist leider immer noch so),

Wird auch zwangsweise so bleiben - medizinischer Fortschritt und Inflation.

Bei der GKV ist dies aber nicht anders - ggf. sogar noch höher (Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze nach oben und Anpassung der Beiträge).
Autor christoph1972
 - 24. Mai 2013, 10:49:00
Zitat von: wolverine am 24. Mai 2013, 10:09:48
Trotzdem ist es definitiv falsch Anwartschaftsversicherungen als Standard darzustellen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen sind sie sinnvoll und meistens völlig überflüssig.

Anwartschaftsversicherungen lohnen sich in der Regel nur bei Berufssoldaten bzw. Beamten mit Vollzugsaufgaben mit freier Heilfürsorge.

Selbst beim Bezug der Übergangsgebührnisse dürfte im Regelfall eine freiwillige Versicherung bei der GKV die preiswertere Lösung sein. Denn, angenommen klassische - andere Personen reden da immer vom reaktionären Familienbild - von Vater, Mutter, 2 Kinder, Papa/Mama sind ehemalige SaZ, der andere Partner entweder selbst versichert oder ggf. Minijobber bedeutet 1x Vertrag für Papa/Mama, ggf. Partner + 2 Kinder => 4 Verträge bei der PKV mit jährlich steigenden Beiträgen (ist leider immer noch so), unabhängig von der Höhe der Übergangsgebührnisse. GKV => ein Beitrag über 14,9% (weil kein Krankengeldbezug zu versichern ist) + Pflegeversicherung und die ganze Familie ist versichert.

Im Übrigen kann ich trotz GKV-Versicherung noch für Restkosten eine Beihilfe beantragen.
Autor wolverine
 - 24. Mai 2013, 10:09:48
Trotzdem ist es definitiv falsch Anwartschaftsversicherungen als Standard darzustellen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen sind sie sinnvoll und meistens völlig überflüssig.
Autor Bregenz12
 - 23. Mai 2013, 23:54:16
Vielen Dank für die Ergänzungen. - Bitte sehen Sie nochmal mein Rechenbeispiel durch, ob Fehler darin enthalten sind (z. B. bei Verpflegung und Unterkunft) oder noch etwas anderes fehlt. Danke!
Autor dv_uffz
 - 23. Mai 2013, 23:19:34
Das stimmt wohl...... aber ;)

Wenn ich keine nichtselbstständige Tätigkeit aufnehme und im Zeitraum der Übergangsgebührnisse zum Beispiel studiere, habe ich Anspruch auf Kostenerstattung durch die Beihilfe in Höhe von 70%. Sooo und die anderen 30% kommen woher ? ;)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 23. Mai 2013, 23:10:00
Wozu diese Anwartschaften dienen, hat sich mir bis heute nicht erschlossen, wenn man nach DZE wieder eine nicht-selbstständige Tätigkeit aufnimmt und damit wieder gesetztlich versichert wird/ist.
Autor dv_uffz
 - 23. Mai 2013, 22:58:04
Sie sollten zusätzlich eine Anwartschaftversicherung abschließen. Für sie genügt eine kleine mit 30%.
Lassen Sie sich bloß nichts von den Rahmenvertragspartnern der Bundeswehr aufschwätzen...
Vielleicht treten Sie noch in den Bundeswehrverband ein. Das ist Ihnen aber selbst überlassen...

Ansonsten brav die Belege für die Lohnsteuer sammeln