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Autor schlammtreiber
 - 15. Dezember 2006, 09:36:02
Punkt für Dich  :D
Autor wolverine
 - 14. Dezember 2006, 17:41:15
Mit Ausnahme des Truppenarztes, sofern dieser wehrpflichtig ist! ;)
Autor schlammtreiber
 - 14. Dezember 2006, 12:13:36
Zitat von: FWDL23 am 14. Dezember 2006, 10:36:23
das heißt aber, dass ich schon ein etwas höheren Dienstgrad habe als z.B. ein Rekrut ohne Lehre??

Nein. Die Vorbildung hat bei FWDL und GWDL keinen Einluss auf den Dienstgrad.
Autor FWDL23
 - 14. Dezember 2006, 11:39:15
Hallo,

achso, jetzt hab ich´s!!!! Vielen Dank ;)

Gruß
Autor Dennis812
 - 14. Dezember 2006, 11:35:41
Richtig - die Betonung liegt im Konjunktiv. Und - eine einfache Lehre qualifiziert dich als einfacher G/F-WDL-Soldat erstmal kein bisschen mehr.

Als SaZ sieht das ganz anders aus - solltest du in ZnwG Test durchlaufen, bestehen, und Bedarf da sein, wirst du wohl deinen Dienst dann als UA/FA fortführen können - aber auch hier achte man wieder auf das Wörtchen "Solltest"!
Autor mailman
 - 14. Dezember 2006, 10:40:03
NEIN, heißt es nicht.

Es könnte lediglich passieren das du etwas früher als die anderen zum HG gemacht wirst. Betonung liegt auf könnte.
Autor FWDL23
 - 14. Dezember 2006, 10:36:23
ZitatAus deinem Nickname entnehme ich, dass du "nur" FWDL bist - d.h. du wirst als Schütze (o.ä.) eingestellt - evtl. klappts mit der Beförderung zum HG etwas schneller wegen der Lehre - daraus könnte mit viel Glück und jeder Menge Engagement am Ende der FWDL-Laufbahn eine Beförderung zum SG d.R. werden.

das heißt aber, dass ich schon ein etwas höheren Dienstgrad habe als z.B. ein Rekrut ohne Lehre?? Wie ist das den mit meiner weiteren Beschäftigung bei der Bundeswehr nach meinem FWDL Dienst?? Wie sieht denn das Auswahlverfahren zum Zeitsoldat so ungefähr aus?? Sind das auch Sporttests und ein Computertest o.ä.??

Gruß
Autor Dennis812
 - 14. Dezember 2006, 10:11:42
Aus deinem Nickname entnehme ich, dass du "nur" FWDL bist - d.h. du wirst als Schütze (o.ä.) eingestellt - evtl. klappts mit der Beförderung zum HG etwas schneller wegen der Lehre - daraus könnte mit viel Glück und jeder Menge Engagement am Ende der FWDL-Laufbahn eine Beförderung zum SG d.R. werden.

Aber das bei Weitem keine Garantie.
Autor mailman
 - 14. Dezember 2006, 10:10:20
Wenn du dich für eine Laufbahn als Zeitsoldat entscheidest und das Auswahlverfahren bestehst dann ja.
Ansonsten nicht.
Autor FWDL23
 - 14. Dezember 2006, 07:37:45
Morgen,

wo Ihr grad dabei seid. Mit was für einem Dienstgrad werde ich z.B. eingestellt?? Ich habe eine erfolgreich abgeschlossene Lehre hinter mir.
Kann ich deshalb auch schon mit höherem Dienstgrad eingestellt werden oder wie ???


Gruß



P.S.: Ich glaube das hab ich schon mal gefragt, kann mich aber nicht mehr genau dran errinnern :-[.
        Bitte trotzdem um Antwort.
Autor peppie
 - 13. Dezember 2006, 20:24:51
Zitat von: wolverine am 10. Dezember 2006, 18:02:53
Und die Wache hat einen besonderen Aufgabenbereich = § 3 VVO!

Ja, wer hat denn was anderes gesagt/geschrieben?
Autor wolverine
 - 10. Dezember 2006, 18:02:53
Und die Wache hat einen besonderen Aufgabenbereich = § 3 VVO!
Autor peppie
 - 08. Dezember 2006, 19:46:39
Ach, der GrpFhr ist auch Vorgesetzter nach §1? Das es auf den ZgFhr zutrifft wusste ich mal (hab ich so in der AGA gelernt, hab aber nicht dran gedacht ;)). Aber das es auch auf den GrpFhr zutrifft wusste ich nicht. Danke, wieder was dazu gelernt ;)
Autor Andi
 - 08. Dezember 2006, 19:22:43
Zitat von: peppieno am 08. Dezember 2006, 19:13:53
Hmm ist das so einfach?

Immerhin würden 2 Paragraphen VVO greifen.

§4 (§4 VorgV "Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades") und §5 (§5 VorgV "Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung) VVO

Frau Hauptmann ist StUffz FA grundsätzlich erstmal vorgesetzt aufgrund des Dienstgrades. Dann müsste schon der  Kommandeur (OTL) im Beisein aller beteiligten befehlen, dass StUffz FA (bzw. alle an der Ausbildung beteiligten Soldaten; ZgFhr,GrpFhr) der Frau Hauptmann vorgesetzt ist zur Erfüllung des Auftrages der Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, oder reicht es wenn der KpChef das befiehlt? Er ist zwar Dienstgradgleich mit der auszubildenen Frau Hauptmann aber unmittelbarer Vorgesetzter nach §1 VVO allen beteiligten Soldaten gegenüber... Ich bin bloß OG und diese Konstellation ist mir ehrlich gesagt ein bisschen zu hoch. ;)

Du unterliegst einem öfter gemachten Trugschluss, der Gruppenführer ist nämlich seinen Gruppensoldaten gegenüber Vorgesetzter gemäß §1 VorgV, dementsprechend haben sich alle anderen Diskussionen um Vorgesetztenverhältnisse erledigt. ;)

Gruß Andi
Autor peppie
 - 08. Dezember 2006, 19:13:53
Hmm ist das so einfach?

Immerhin würden 2 Paragraphen VVO greifen.

§4 (§4 VorgV "Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades") und §5 (§5 VorgV "Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung) VVO

Frau Hauptmann ist StUffz FA grundsätzlich erstmal vorgesetzt aufgrund des Dienstgrades. Dann müsste schon der  Kommandeur (OTL) im Beisein aller beteiligten befehlen, dass StUffz FA (bzw. alle an der Ausbildung beteiligten Soldaten; ZgFhr,GrpFhr) der Frau Hauptmann vorgesetzt ist zur Erfüllung des Auftrages der Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, oder reicht es wenn der KpChef das befiehlt? Er ist zwar Dienstgradgleich mit der auszubildenen Frau Hauptmann aber unmittelbarer Vorgesetzter nach §1 VVO allen beteiligten Soldaten gegenüber... Ich bin bloß OG und diese Konstellation ist mir ehrlich gesagt ein bisschen zu hoch. ;)