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Zitat von: FWDL23 am 14. Dezember 2006, 10:36:23
das heißt aber, dass ich schon ein etwas höheren Dienstgrad habe als z.B. ein Rekrut ohne Lehre??
ZitatAus deinem Nickname entnehme ich, dass du "nur" FWDL bist - d.h. du wirst als Schütze (o.ä.) eingestellt - evtl. klappts mit der Beförderung zum HG etwas schneller wegen der Lehre - daraus könnte mit viel Glück und jeder Menge Engagement am Ende der FWDL-Laufbahn eine Beförderung zum SG d.R. werden.
Zitat von: wolverine am 10. Dezember 2006, 18:02:53
Und die Wache hat einen besonderen Aufgabenbereich = § 3 VVO!
Zitat von: peppieno am 08. Dezember 2006, 19:13:53
Hmm ist das so einfach?
Immerhin würden 2 Paragraphen VVO greifen.
§4 (§4 VorgV "Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades") und §5 (§5 VorgV "Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung) VVO
Frau Hauptmann ist StUffz FA grundsätzlich erstmal vorgesetzt aufgrund des Dienstgrades. Dann müsste schon der Kommandeur (OTL) im Beisein aller beteiligten befehlen, dass StUffz FA (bzw. alle an der Ausbildung beteiligten Soldaten; ZgFhr,GrpFhr) der Frau Hauptmann vorgesetzt ist zur Erfüllung des Auftrages der Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, oder reicht es wenn der KpChef das befiehlt? Er ist zwar Dienstgradgleich mit der auszubildenen Frau Hauptmann aber unmittelbarer Vorgesetzter nach §1 VVO allen beteiligten Soldaten gegenüber... Ich bin bloß OG und diese Konstellation ist mir ehrlich gesagt ein bisschen zu hoch.