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Autor jepoleon
 - 14. Dezember 2006, 21:54:24
offtopic
was ich absolut nicht nachvollziehen kann, was hat unterhalt bei expartnern zu suchen...? haben die leute kein eigenes einkommen? oder reicht das nicht aus? es ist doch schlichtweg blödsinn ihnen daduch den frührern lebensstandart zu bieten, der noch genossen wurde als 2 noch zusammen lebten...
ot ende

nadine2008: will dich damit nicht angreifen, bei meinen eltern ists das gleiche...
Autor nadine2008
 - 14. Dezember 2006, 21:34:21
 :-\ also ich habe nie behauptet das ich eine pfändung fordere das war der vorschlag meines anwaltes. ich habe dem noch nicht zugestimmt. das wollte ich nur mal klarstellen. fakt ist das ich seit drei monaten auf meinen ehgatten und kindesunterhalt für 2 kinder warte. er hat über 3000 euro zur verfügung von der avz und dem ws. ich schlage vor das sich alle gemüter mal wieder beruhigen und ich hoffe das ich nicht wieder so anschriften wie "ich glaub es hackt" bekomme......
Autor StOPfr
 - 14. Dezember 2006, 20:45:28
Zitat von: Spezi1980 am 14. Dezember 2006, 20:30:56
außerdem könnte eine pfändung doch auch dazu führen, dass er als unglaubwürdig / bestechbar  gilt und deshalb heim geschickt wenn nicht sogar entlassen werden könnte. und damit wäre dann keinem von beidem geholfen oder ?

Leute, jetzt wirds hier dramatischer als die Fragestellerin selbst es will. Die vielen richtigen Tipps machen doch eins deutlich:
Pfändung, wenn überhaupt, nur im allergrößten Notfall weil sie 1. zu lange dauert um ein kurzfristiges finanzielles Problem zu lösen und weil sie 2. den Kameraden im Ausland unter Umständen in ein schlechtes Licht rückt und seine Zukunft gefährdet.
Andererseits hat die Fragestellerin Anspruch auf ihr Geld und eine wahrheitsgemäße Auskunft über den Zahlungstermin. Stimmende Informationen bekommen zu wollen, kann man ihr kaum übel nehmen. Am besten wäre natürlich, sie käme an ihr Geld.
Autor Spezi1980
 - 14. Dezember 2006, 20:30:56
außerdem könnte eine pfändung doch auch dazu führen, dass er als unglaubwürdig / bestechbar  gilt und deshalb heim geschickt wenn nicht sogar entlassen werden könnte. und damit wäre dann keinem von beidem geholfen oder ?
Autor peppie
 - 14. Dezember 2006, 20:11:10
Da scheiden sich die Geister.. Wenn der säumige Unterhaltsschuldner nicht zahlen kann, weil er selber keine Ersparnisse hat, was soll er dann machen wenn die Truppenverwaltung wieder Kaffee trinkt?

Und bis son Pfändungsbescheid raus ist und tatsächlich gepfändet wird vergehen Wochen... Bis dahin hat der Säumling wahrscheinlich schon bezahlt und der ganze Stress war umsonst..

Eine Regel die beim Wachdienst gilt kann man auch auf diese Situation anwenden.. nämlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Eine angemessene Reaktion ist hier angebracht und nicht die Keule.. vielleicht bin ich auch einfach nur naiv..
Autor wolverine
 - 14. Dezember 2006, 18:12:25
Und ich wollte verdeutlichen, dass grundsätzlich der Schuldner pünktlich zu leisten hat. Ob seine Truppenverwaltung, sein ReFüh oder wer sonst schludert, hat den Gläubiger schlicht nicht zu interessieren! Glauben Sie, dass Ihre Bank, Ihr Vermieter oder ein Versandhaus darüber nur ein Wort mit Ihnen wechselt?
Wenn ich also in der Pflicht stehe, müsste ich z. B. den Betrag (oder zumindest einen adäquaten Teilbetrag) evtl. aus eigenem Vermögen vorleisten und mich dann mit meinem Schuldner auseinandersetzen. Oder ich eröffne meinem Gläubiger zumindest meine Korrespondenz mit diesen Stellen und weise nach, dass meine Verzögerung auf anderseitigen Verschulden beruht und hoffe auf Verständnis.
Nicht zu vergessen, die threadstarterin lebt von diesem Geld! Und im Falle einer Verzögerung über den Einsatzzeitraum hinaus trägt sie das volle Insolvenzrisiko! Der schönste Titel behält zwar 30 Jahre seine seine Gültigkeit, nützt aber herzlich wenig, wenn bei dem Pflichtigen schlicht "nichts zu holen" ist.
Und aus meiner Ausbildung weiss ich zu berichten, dass Unterhaltsschuldner die unangenehmsten Schuldner sind!
Autor peppie
 - 14. Dezember 2006, 18:00:05
Zitat von: wolverine am 14. Dezember 2006, 17:38:01
Und Sie zahlen deswegen Ihre Rechnungen nicht?

Wir reden hier nicht von mir... Mein Privatleben gehen nur mich und u.U. den Dienstherren etwas an, sonst niemanden ;) Ich wollte nur verdeutlichen, dass die Truppenverwaltung möglicherweise sehr langsam arbeitet und ihr Mann deshalb noch kein Geld überweisen kann.
Autor Andi
 - 14. Dezember 2006, 17:55:19
Zitat von: Huey am 14. Dezember 2006, 17:43:41
Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....

Die Lohnpfändung an sich ist in der Regel schon die erste "dienstliche Maßnahme", da diese durch die Wehrbereichsverwaltung in aller Regel im Auftrag durchführt wird. ;)
Autor Huey
 - 14. Dezember 2006, 17:43:41
Erst einmal super, das in einer entscheidenen Frage wichtige Informationen erst nachgereicht werden-oder habe ich in der 1. Frage das "Mein Mann ist Reservist" überlesen?

Dann klingt das ganze nämlich sehr wohl glaubwürdig, da die Bw derzeit ohnehin da und dort noch Probleme mit der Umstellung der Zahlungen hat..

Dies kann also sehr wohl stimmen.....

Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....
Autor wolverine
 - 14. Dezember 2006, 17:38:01
Und Sie zahlen deswegen Ihre Rechnungen nicht?
Autor peppie
 - 14. Dezember 2006, 17:12:29
Ich weiss nicht wie die Truppenverwaltung im Ausland ist, aber unsere ist ziemlich langsam... ich warte immer noch auf die Auszahlung meiner Anrechnungsfälle von August und September... soviel dazu!
Autor wolverine
 - 14. Dezember 2006, 16:47:46
Die Pfändungsfreigrenze ist in § 850c ZPO geregelt und höher als der Sozialleistungssatz. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html

Jedoch ist eine solche Pfändung (evtl. Vorpfändung) schon relativ schnell zu betreiben. Bei vorheriger bereits festgestellter Säumnis ist sogar ein Titel über zukünftige Zahlungen möglich.
Die Sorge um den Schuldner in allen Ehren, aber von irgendeinem Geld muss die threadstarterin wohl leben und da trägt der Schuldner die Erklärungs- und Darlegungslast! Und wenn die Truppenverwaltung oder USG-Behörde nicht zeitgerecht leistet, könnte man wohl zumindest ein Schreiben beihaltend die Leistungsaufforderung oder sogar das Beschwerdeschreiben vorweisen.


Autor jepoleon
 - 14. Dezember 2006, 16:22:07
falls er momentan wiklich nicht zahlen kann, könnte man auch verinebaren, dass du dein konto überziehst und er dir bei der nachzahlung dann die zinsen dazu mitzahlt
Autor madu
 - 14. Dezember 2006, 10:30:16
so schnell geht das mit der pfändung ja nun auch nicht..., und die pfändungsfreigrenzen liegen auch höher, als der sozialhilfesatz.

kommt natürlich auch noch darauf an, wieviel unterhaltspflichte personen er noch zu "versorgen" hat. unter umständen gibt es dann nämlich gar nix zu pfänden...
Autor StOPfr
 - 13. Dezember 2006, 21:19:07
Zitat von: bayern bazi am 13. Dezember 2006, 19:36:55
...aber kann auch gepfändet werden - im prinzip kann alles was man besitzt gepfändet werden - bis auf das lebensnotwendigste (sozialhilfesatz)

Ich war bisher sicher, dass der Pfändungsfreibetrag höher ist als der sog. Sozialhilfesatz  ???.
Unabhängig davon: Pfändung ist wirklich nur das letzte Mittel und sie hilft tatsächlich nicht bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass... Alles was vorher ohne Eskalation machbar ist sollte und muss getan werden.
Dazu gehört aber unbedingt, dass klar ist warum nicht gezahlt wird; also ob es sich um eine Ausrede handelt oder ob der Bund für geänderte  Zahlungstermine verantwortlich ist. Im letzteren Fall wäre eine Pfändung natürlich schändlich.
Dazu muss sich der Mann nun erklären oder der Anwalt ermitteln.