ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: McKenzie am 18. Dezember 2006, 09:56:56Richtig! Und dann gehts los: Aussage gegen Aussage; Glaubwürdigkeit der Beteiligten, dienstliches Verhalten im Allgemeinen usw. Der Vorgesetzte (Privatwirtschaft: vielleicht Abteilungsleiter) hat nicht automatisch die besseren Karten...
...genau wie es in jedem anderen betrieb/unternehmen ablaufen könnte ... ich seh da keinen unterschied zwischen "arbeitgeber" BW und anderen.
Zitat von: Andi am 17. Dezember 2006, 18:31:00Dass ein Vater hier Probleme sehen könnte, kann ich zwar verstehen (das Mädel ist demnächst zum ersten Mal aus dem Haus!?): Aber wenn - wie im konkreten Fall offensichtlich geschehen - zwei volljährige erwachsene Menschen im Einverständnis handeln, dann haben Eltern keine Rechte mehr.
Wo ist da denn ein "Problem"? In beiderseitigem Einverständnis wurde gehandelt, dementsprechend gibt es da grundsätzlich erst einmal überhaupt kein "Problem"!
Zitat von: Koch am 15. Dezember 2006, 22:59:47
Jeder Vorgesetzte der etwas in der Richtung mitbekommt, wird dies auch unterbinden, da er sonst ein Verfahren wegen einem Dienstvergehen an den Hals bekommen kann; Verstoß gegen §10 Abs. 2 SG Dienstaufsichtspflicht, §10 Abs. 3 SG Fürsorgepflicht, §10 Abs. 5 SG angemessene Durchsetzung von Befehlen.
Also, keine Sorgen machen, es wird aufgepasst. Und wenn es ihre Tochter nicht will oder sich belästigt fühlt, dem Vorgesetzten melden und der macht dann Dampf.
Grüße aus Mittelfranken
Zitat von: Koch am 15. Dezember 2006, 22:59:47
Es gibt ja bekanntlich den Sexualerlass in der Bundeswehr, der verbietet es Sexuelle Kontakte jeglicher art, innerhalb umschlossener Militärischer Anlagen, zu haben.
ZitatDarüber hinaus sind Jegliche Handlungen, die nicht unter dem Begriff Sexualität fallen, aber desen Vorstufe sind und den Dienstbetrieb stören, Verboten.
Zitat von: samurai72 am 14. Dezember 2006, 18:32:16
... daß es hin und wieder vorkommt, das die Mädel´s von einigen, "KERLEN" die meinen besonders tollzu sein
angebaggert wurden. Da habe ich ja echt Angst bekommen und es soll auch "Mädels" geben die den ganzen "Spas" mitmachen.
Kann mir jemand von Euch sagen, ob das stimmt. Es handelt sich um eine Kaserne im Münsterland und soll sogar schon Beschwerden gegeben haben. Ich frage daß, weil meine Tochter zur Bundeswehr möchte und sie käme dann wohl in genau diese Kaserne.