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Autor druide
 - 25. Dezember 2006, 20:00:50
Also ich fange zum 2.1.2007 bei der BW an.
Ich habe bis zum 31.11.2006 ca. 35 km von der Kaserne weg gewohnt. Damit wir aber nur noch ein Auto brauchen, sind wir  zum 1.12.2006 umgezogen und wohnen jetzt ca. 45 km von der Kaserne entfernt. Habe ich nun Anspruch auf Trennungsgeld ??? Wenn ja, wan sollte ich es am besten beantragen ?
Nach der Eignungsübung ???
Autor Andi
 - 25. Dezember 2006, 16:37:51
Um Trennungsgeld zu bekommen muss der Hausstand aber bei Einstellung schon bestehen oder aber nach Einstellung in räumlichen Zusammenhang mit dem Dienstort stehen und dann hat man zunächst natürlich keinen Anspruch auf Trennungsgeld, weil ja keine Trennung besteht, die besteht dann erst bei einer Kommandierung/Versetzung.

Aber auch ohne anerkannten Hausstand hat man Anspruch auf Trennungsgeld, wenn man von seiner Stammeinheit wegkommandiert wird und Dienst in entsprechender Entfernung von der Stammeinheit verrichtet (Lehrggänge z.B.).

Gruß Andi
Autor Murphy
 - 25. Dezember 2006, 15:27:46
Da fragt man am besten mal den Rechnungsführer, aber zusammen mit dem Reisekostenzuschuss ist das schon gutes Geld, der ganze "Formularscheiß" lohnt sich  ;-)

Autor druide
 - 25. Dezember 2006, 15:18:48
wie hoch ist das Trennungsgeld ?
Autor Timid
 - 25. Dezember 2006, 14:11:33
Dankeschön. Dann kommt demnächst mal ein Beitrag zum Thema "Trennungsgeld" hier in den FAQ-Bereich.  :)
Autor Murphy
 - 25. Dezember 2006, 14:00:46
http://www.dz-portal.de/003_menue_links/006_trennungsgeld/index.html
Autor Timid
 - 25. Dezember 2006, 13:36:10
Rein interessehalber: Hat irgendwer eine Ahnung, ob und wo sich Informationen zu diesem Thema in einem Gesetz/einer öffentlich zugänglichen Vorschrift wiederfinden? Schließlich sollten derartige Bezüge ja idealerweise irgendwo einheitlich geregelt und einsehbar sein ...
Autor Murphy
 - 25. Dezember 2006, 13:10:29
man muss sich eine wohnung vom Personalamt genehmigen lassen. Eine Wohnung wird dann genehmigt, wenn man als Hauptmieter im Mietvertrag steht, man eine Meldebescheinigung vorlegen kann und die Wohnung über mindestens einen Raum, eigene Küche und eigenes Bad verfügt (es reicht also nicht, ein Zimmer im Elternhaus zu mieten). Manchmal wird dazu auch ein Grundriss verlangt.

Allerdings halte ich es auch für möglich, dass das je nach Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn man selbst keine Ahnung hat, dann ist die Transparenz solcher Genehmigungen oder Nichtgenehmigungen doch recht dürftig   ::)
Autor ich87
 - 24. Dezember 2006, 22:34:37
bei uns gibt es etliche die tg bekommen obwohl sie noch bei mama wohnen. uns konnte keiner erklären wann man es bekommt und wann nicht. viele wohnen weit weg in ner eigenen wohnung und bekommen trotzdem keins
Autor Jimmy
 - 24. Dezember 2006, 21:48:59
Na dan muss ich wohl verzichten

Naja Hotel Mama ::)
Autor Murphy
 - 24. Dezember 2006, 21:08:04
Ab einer Entfernung von 30km zur Dienststelle bekommt man Trennungsgeld. Die Sache hat allerdings den "Haken", dass man einen eigenen Wohnsitz haben muss. Wer also noch oben bei Mutti wohnt, muss leider auf das Trennungsgeld verzichten  ;)
Autor Jimmy
 - 24. Dezember 2006, 17:00:25
Habe mal gehört das man Geld bekommt wenn man weiter von zuhause weg Stationiert wird also bei mir sind es von zuhause zur Kaserne ca. 400-450km.
Stimmt das das man da dan auch noch einen zuschuss bekommt. Hätte da ja nichts dagegen wenn zu den 1200€ noch was dazu kommt aber das kann ich mir grad nicht wirklich vorstellen.
Aber lasse mich sehr gerne eines besseren belehren ;)