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Autor rakart
 - 26. Dezember 2006, 13:58:40
Also mal zur allgemeinen Beruhigung ein kurzer fachlicher Hinweis zur Gelbfieberimpfung: Der Gelbfieberimpfstoff ist eine sehr gut verträgliche Vaccine, sie bereitet dem Impfling in aller Regel (hierüber wird auch aufgeklärt) keine Probleme.
Der Impfstoff stellt lediglich Ansprüche an die Kühlkette und darf deshalb im Zivilbereich nur in ausgewählten Praxen verimpft werden. Diese Stellen sind logistisch an den Kühltransport angeschlossen und werden direkt beliefert.
Das einzige was mit dem Impfstoff passieren kann wäre nämlich dass er vor der Verimpfung zu warm wird, dann bleibt die Impfung wirkunglos und keiner merkt es.
Deshalb erfordert die Impfung gegen das Gelbfiebervirus etwas mehr Aufwand als andere und laienhaft wird dies gelegentlich falsch verstanden.
Autor Timid
 - 26. Dezember 2006, 13:34:31
Ähnliches sagt auch nochmal der §24 Wehrpflichtgesetz aus:
Zitat(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen
[...]
6. soweit sie in der Bundeswehr gedient haben, sich zur Verhütung übertragbarer Krankheiten impfen zu lassen und insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden, [...]
Autor Huey
 - 26. Dezember 2006, 13:14:33
Das Recht auf körperliche Unversertheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ist für Soldaten durch ³17 Abs. 4 SG eingeschränkt.

Weiterhin wirkt die Bw im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht, wenn sie Soldaten vorsorglich impft...

§17 Abs. 4 SG sagt aus:

ZitatDer Soldat hat alles in seinen Kräften stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. ....
Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversertheit nur dann dulden, wenn es sich um Massnahmen handlet, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst-oder Verwendungsfähigkeit dienen.; das Grundrecht nach Art. 2 Abs.2 Satz 1 GG  wird insoweit eingeschränkt....
Autor mailman
 - 26. Dezember 2006, 12:09:34
Ich denke darauf das du als Soldat die Pflicht zur Gesunderhaltung hast. Und das bedeutet das man dihc auch gegen deinen Willen impfen kann, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht für Soldaten gilt.
Autor patrick85
 - 26. Dezember 2006, 11:59:34
Zitat von: Huey am 26. Dezember 2006, 11:11:13
Das Recht auf körperliche Unversertheit gilt nicht für Soldaten...und: Ja, du musst dich impfen lassen...

und auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das Impfen bei der Bundswehr?
Autor Huey
 - 26. Dezember 2006, 11:11:13
Das Recht auf körperliche Unversertheit gilt nicht für Soldaten...und: Ja, du musst dich impfen lassen...
Autor patrick85
 - 25. Dezember 2006, 21:30:40
Gibt es bei der Bundeswehr eine Impfpflicht, denn in Deutschland gibt es ja keine?
Autor G4st
 - 02. Juli 2006, 23:05:33
Mal ernsthaft: Man kann die Hep-Impfung nicht mit der Gelbfieberimpfung vergleichen!
Die Gelbfieberimpfung haut im Gegensatz zu den anderen Impfungen schon ziemlich rein. Ist aber auch nichts wildes. Wenns einem danach nicht gut ist, dann geht man eben zum Doc und der schickt einen dann gewöhnlich für den Rest des Tages auf die Stube und gut is.
Wichtig ist: Man sollte gesund sein und vor allem was vernünftiges vorm Impfen (speziell Gelbfieber) gegessen haben. Ich habe den Rest des Tages langsam gemacht, war hubdemüde und am nächsten Tag war wieder alles ok - wobei bei uns 5 Tage Innendienst nach der Gelbfieberimpfung befohlen war
Autor Michi84
 - 02. Juli 2006, 22:59:15
Du hast garantiert nicht am nächsten Tag frei, wie schön wäre das denn!? Ich wurde letzte Woche auch gegen Hepatitis A geimpft und außer einen kleinen Schnupfen gabs bei mir keine Nebenwirkungen im Gegensatz zur Tetanus/Diphterie-Impfung von vor 2 Wochen, da waren die Nebenwirkungen bei mir etwas schlimmer, hatte so eine Art Grippe. Aber wie schon gesagt wurde, die Nebenwirkungen sind bei jedem anders, bei manchen schlimmer, bei anderen gar nicht. Du wirst aber vorher darauf hingewiesen und du darfst dich nach der Impfung keine großen Anstrengungen mehr unterziehen, also kein Sport usw...
Autor Mikroboy
 - 01. Juli 2006, 21:47:11
Bundeswehr impfung?
wenn ja, wirst du aufjedenfall MSG sein..
Man wird dich auch darauf hinweisen dich zu melden falls es dir schlecht geht.
Grundsätzlich wird aber meiner meinung nach nicht frei gegeben, da die Impfung bei jedem unterschiedliche auswirkungen hat.

Autor Aurora
 - 01. Juli 2006, 21:39:34
hi leuts

also wir bekommen nächste woche gelbfieber impfung und ich wollt mal fragen ob man dann danach den tag frei hat oder so? weil die soll ja nich ohne sein und einem bekannten von mir der die mal bekommen hat bevor er in urlaub geflogen is ging es auch 2 tage ziemlich scheiße danach, also wisst ihr da was?