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Autor hfwmaluni
 - 30. Dezember 2006, 17:39:46
Bei Soldaten die durch die SDL/SDM/SDH oder die SDBW geführt werden und zum UA oder FA herranstehen kann die beförderung zum HG ganz entfallen.

Autor Timid
 - 29. Dezember 2006, 22:38:41
Also nach MEINEM Kenntnisstand ist der Hauptgefreite keine Pflichtbeförderung. Dementsprechend könnte das Problem bei der Stammeinheit liegen, vielleicht sind auch die Papiere verschollen (kann zwar, darf aber nicht vorkommen), oder es wird einfach im neuen Jahr rückwirkend befördert ;)

Somit würde ich einfach abwarten und im neuen Jahr, so nix passiert, erst in der ausbildenden Einheit nachfragen, und anschließend erst in der Stammeinheit.
Autor StOPfr
 - 29. Dezember 2006, 22:35:44
Zitat von: peppieno am 29. Dezember 2006, 18:24:11
Fragen sie in ihrer Einheit nach.

Das empfehle ich auch, zuvor aber dies:

Der Dienstgrad Hauptgefreiter kann einem Soldaten nach zwölfmonatiger Dienstzeit verliehen werden*, wenn er mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt wurde. Dazu wird in der Regel eine Leistungbewertung vom nächsten Disziplinarvorgesetzten oder dem Teileinheitsführer vorgenommen.

* § 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Autor Chuckie85
 - 29. Dezember 2006, 19:53:30
Nene, früher konnte man mal durch Leistung eher zum HGbefördert werden.
Heutzutage ist das doch Standard, auch ohne groß Leistung erbringen zu müssen... leider...
Autor peppie
 - 29. Dezember 2006, 18:24:11
Die Beförderung zum Hauptgefreiten ist eine reine Leistungsbeförderung. Warum Sie nicht befördert wurden? Fragen sie in ihrer Einheit nach.
Autor Andreas
 - 29. Dezember 2006, 18:17:53
Hallo,

Ich hatte nach dem Thema hier im Forum schon gesucht, aber bin auf keinen passenden Eintrag gestoßen. Falls doch noch eine ähnliche Frage existiert, die schon behandelt wurde, bitte ich um nen link ;)

Also es geht um Folgendes:

Ich bin Soldat auf Zeit und sollte jetzt am 01.01 zum HG befördert werden. Im Moment befinde ich mich auf einem Lehrgang, aber die Beförderungen für nächstes Jahr, wurden schon bei anderen Kameraden während des Lehrgangs ausgesprochen...nur ich war nicht dabei. Dies kann natürlich viele Ursachen haben. Mein erster Gedanke war, das meine Einheit wohl versäumt hat, die Unterlagen zuzuschicken. Aber im Laufe der Zeit hab ich mir die Frage gestellt, ob die Beförderung zum Hauptgefreiten unbedingt eine Pflichtbeförderung ist? In einigen Themen hier im Forum habe ich zum Beispiel gelesen, dass eine passende Stelle frei sein sollte und das man vom TE-Führer vorgeschlagen werden muss (?) Ich dachte immer das wäre bei dem Dienstgrad als Stabsgefreiten der Fall. Könnte es vllt auch daran liegen, das ich lange kein PFT, DSA oder einen Leistungsmarsch absolviert habe? Seid ich in der Einheit bin, hatte ich aufgrund von Übungen und Lehrgängen ect. keine Gelegenheit dazu.

Ich werde zwar im neuen Jahr bei meiner Einheit anrufen, wollte aber nur schonmal im vorraus fragen, ob eine evtl. "Beförderungsverweigerung" durch diese genannten Faktoren ausschlaggebend wäre.

Danke schonmal im vorraus

Andreas