Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 09. Januar 2007, 08:21:01
Kommt eben drauf an, wie groß der Große Vaterländische letztendlich würde.

Wenn die Situation den "Bescheidenheitsgrad45" erreicht (d.h. Russe an der Oder und Ami in Aachen) könnte man wieder über eine Aktivierung des finalen Ersatzlandsturmes nachdenken, womit eine militärische Karriere auch für Verdunveteranen und Vorschüler wieder interessant wird.

Zumindest eines muss man so einem Verband lassen, der aus Altenheimen und Kindergärten rekrutiert wird: das Durchschnittsalter ist etwa dasselbe wie bei regulären Truppen.  ;)
Autor Huey
 - 08. Januar 2007, 18:25:59
Diese Entscheidung behält sich das KWEA aber vor....

Damit du im Falle des GDP nicht sagen kannst "Ätsch, aber ihr habt mich aus der Wehrüberwachung entlassen....darum kämpfe ich jetzt auf Seiten der (hier Land einsetzen)!"
Autor Andi
 - 07. Januar 2007, 21:36:12
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:54:16
Könnte man mir es denn regelrecht untersagen, bspw. für 5 Jahre nach Japan zu gehen? Rein hypothetisch jetzt  :)

Schau doch nach:
Für Wehrpflichtige im ALter von 18 bis 32. (sofern ungedient oder als Mannschaft entlassen) gilt §24 WPflG, für KDVler im selben Alter gibt es die Zivildienstüberwachung gemäß §23 ZDG.

Gruß Andi
Autor Dennis812
 - 07. Januar 2007, 20:54:16
Könnte man mir es denn regelrecht untersagen, bspw. für 5 Jahre nach Japan zu gehen? Rein hypothetisch jetzt  :)
Autor Andi
 - 07. Januar 2007, 20:36:03
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:10:52
Ja, soweit war das ja auch klar - nur inwiefern gibts einen Sinn, wenn bspw. ich jetzt noch melde, dass ich mein Studium fertig habe/

Im Falle des Falles eventuell Einberufung mit höherem Dienstgrad, bzw. in fachlich entsprechender Verwendung (Beispiel Medizinstudium).

l
Zitatängere Zeit ins Ausland gehe o.ä., obwohl ich meinen Dienst (gerne  ;) ) geleistet habe!?

Man weiß nicht nur gerne, wo sich derjenige, der das Land verteidigen soll aufhält, man weiß auch gerne für wie lange, sonst ist es etwas schwierig Eiberufung zu planen. ;)
Autor Dennis812
 - 07. Januar 2007, 20:10:52
Ja, soweit war das ja auch klar - nur inwiefern gibts einen Sinn, wenn bspw. ich jetzt noch melde, dass ich mein Studium fertig habe/längere Zeit ins Ausland gehe o.ä., obwohl ich meinen Dienst (gerne  ;) ) geleistet habe!? Meine Frage zeilt schlicht darauf ab, wo der Belang für das KWEA wäre.
Autor Huey
 - 07. Januar 2007, 20:05:33
Was viele vergessen: Mit Beendigung des Wehrdienstes endet keineswegs auch die Wehrpflicht!

Diese endet erst, wenn man vom KWEA ein Schreiben bekommt, das man ab sofort/ab Termin xy nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt.

Solange jemand nicht verwendungsfähig gemustert wird, muss man unterscheiden zwischen "vorübergehend nicht verwendungsfähig" oder "dauerhaft nicht verwendungsfähig".

Wer dauerhaft nicht verwendungsfähig ist, sollte bei seinem KWEA ein Schreiben anfordern, mit dem man aus der Wehrüberwachung entlassen wird.

Autor Timid
 - 07. Januar 2007, 17:02:52
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:57:14Klar ist das schon - kann ja lesen  ;) - nur verwundert mich das, denn wenn ich nicht mobbeordert wäre o.ä. würde es doch - von normalen Menschenverstand aus betrachtet - die Mitarbeiter im KWEA nen feuchten Kerricht interessieren!?

Was hat das mit Mob-Beorderung o.ä. zu tun? Wehrpflichtiger ist Wehrpflichtiger - ob derjenige jetzt Reservist ist, Mob-beordert, komplett ohne Dienstposten oder noch nicht einmal einberufen.

Außerdem interessiert das die Leute beim KWEA nicht einen feuchten Kerricht - das ist ihr Job, also hat die das sehr wohl zu interessieren!
Autor Dennis812
 - 07. Januar 2007, 16:57:14
Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 16:54:49
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?

Da es in dem Paragraphen anscheinend so drin steht - ja? Wie jede Person, die der Wehrüberwachung unterliegt? ;)

Klar ist das schon - kann ja lesen  ;) - nur verwundert mich das, denn wenn ich nicht mobbeordert wäre o.ä. würde es doch - von normalen Menschenverstand aus betrachtet - die Mitarbeiter im KWEA nen feuchten Kerricht interessieren!?
Autor Timid
 - 07. Januar 2007, 16:54:49
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?

Da es in dem Paragraphen anscheinend so drin steht - ja? Wie jede Person, die der Wehrüberwachung unterliegt? ;)
Autor Dennis812
 - 07. Januar 2007, 16:36:06
Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 15:38:53
Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes

Interessanterweise ist dem NICHT so! Genaueres: Hier unter Abschnitt 7. Man beachte auch den Abschnitt 3, der Wehrdienstuntaugliche (T5) von der Wehrüberwachung ausnimmt!

Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?

Siehe Link oben.

Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?
Autor Timid
 - 07. Januar 2007, 15:38:53
Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes

Interessanterweise ist dem NICHT so! Genaueres: Hier unter Abschnitt 7. Man beachte auch den Abschnitt 3, der Wehrdienstuntaugliche (T5) von der Wehrüberwachung ausnimmt!

Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?

Siehe Link oben.
Autor peppie
 - 07. Januar 2007, 14:31:30
Geht die Wehrüberwachung auch weiter, obwohl man nicht tauglich gemustert wurde? Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?
Autor Huey
 - 07. Januar 2007, 14:28:27
Solange du der Wehrüberwachung unterliegst (i.d.R. bis zum 45. Lebensjahr-oder hat man das auf 39 vorgezogen?) bist du verpflichtet, dem KWEA alle wichtigen persönlichen Informationen weiterzumelden.

Dazu gehören:

Längere Reisen oder Aufenthalte ins Ausland
Beabsichtigte Auswanderung
Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen,
aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes


Geht es dir also irgendwann einmal besser, musst du dies dem KWEA melden.

Autor Kobold
 - 07. Januar 2007, 14:05:59
Grundsätzlich ist eine erneute Musterung möglich.
Wenn das Problem, das zur Ausmusterung führte, dann nicht mehr festgestellt wird, kann ein neuer Tauglichkeitsgrad vergeben werden. Dann kann man auch Wehrdienst leisten.

Aber dass Sie nun zur Grundausbildung einberufen werden, wenn der Große Vaterländische Krieg ausbricht - das ist enorm unwahrscheinlich.

Wenn Sie nun nichts mehr bezüglich Bundeswehr unternehmen, werden die sich auch nie mehr bei Ihnen melden.