ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:54:16
Könnte man mir es denn regelrecht untersagen, bspw. für 5 Jahre nach Japan zu gehen? Rein hypothetisch jetzt
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:10:52
Ja, soweit war das ja auch klar - nur inwiefern gibts einen Sinn, wenn bspw. ich jetzt noch melde, dass ich mein Studium fertig habe/
Zitatängere Zeit ins Ausland gehe o.ä., obwohl ich meinen Dienst (gerne) geleistet habe!?
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:57:14Klar ist das schon - kann ja lesen- nur verwundert mich das, denn wenn ich nicht mobbeordert wäre o.ä. würde es doch - von normalen Menschenverstand aus betrachtet - die Mitarbeiter im KWEA nen feuchten Kerricht interessieren!?
Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 16:54:49Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?
Da es in dem Paragraphen anscheinend so drin steht - ja? Wie jede Person, die der Wehrüberwachung unterliegt?
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?
Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 15:38:53Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:
Verbesserungen deines Gesundheitszustandes
Interessanterweise ist dem NICHT so! Genaueres: Hier unter Abschnitt 7. Man beachte auch den Abschnitt 3, der Wehrdienstuntaugliche (T5) von der Wehrüberwachung ausnimmt!Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?
Siehe Link oben.
Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:
Verbesserungen deines Gesundheitszustandes
Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?