Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Huey
 - 15. Januar 2007, 20:11:00
Nein-denn wie gesagt-er hat normalerweise bereits für 8 Jahre unterschrieben....die Bw setzt die Dienstzeit stufenweise fest, um "Hohlbirnen" rechtzeitig wieder loszuwerden.

Er kann natürlich mit seinem S1 reden und einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen-muss aber damit rechnen, das er die Kosten für die ZAW u.U. zurückzahlen muss...
Autor cryss22
 - 15. Januar 2007, 19:07:05
er ist SAZ8 aber bisher nur auf 4 Jahre festgesetzt, eine weitere Festsetzung findet nach Bestehen der ZAW statt. Da man auf dem Papier nur auf 4 Jahre festgesetzt ist, ist es da möglich ohne großartige Probleme auszuscheiden? Trotz gemachter und bestandener ZAW.
Autor Huey
 - 15. Januar 2007, 15:52:22
Er ist vermutlich SaZ 12-mit stufenweiser Dienstzeitfestsetzung, und seine Dienstzeit wurde bisher erst auf 4 Jahre festgesetzt?

Dann kann er-zumindest in der Theorie-die Unterschrift zwar verweigern, allerdings hat er sich bereits vor seinem Dienstantritt verpflichtet, für 12 Jahre Wehrdienst zu leisten.

Die stufenweise Dienstzeitfestsetzung (insofern das hier zutrifft) dient der Bw nur dazu, ungeeignete Bewerber, die vlt. durch Lehrgänge gefallen sind, "schnell wieder loszuwerden"..
Autor Dennis812
 - 15. Januar 2007, 10:48:18
ZAW für SaZ 4 - verstehe ich das richtig? Wenn ja, dann muss mMn auch nichts zurück zahlen - sollte aber die ZAW bspw. geplant worden sein, als er SaZ8 war - und hat sich nachher zurückstufen lassen, ist es mMn zumindest möglich,dass eine Rückzahlung infrage kommt.
Autor cryss22
 - 15. Januar 2007, 08:03:45
Ein Kamerad möchte nach 4 Jahren aus der Bundeswehr raus, ist bisher auch nur auf 4 festgesetzt. Macht grade noch eine ZAW. Ist dann wohl alles nicht so einfach... Ich hab gehört dass man wenn man nach 4 Jahren oder weniger geht, die ZAW bezahlen muss. Weiß jemand wie dass genau ist?