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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 18. Januar 2007, 08:24:39
Zitat von: MKL am 17. Januar 2007, 12:55:38
oder ob man als "irregulärer saz8" nachteile befürchten muss.

;D

"Irreguläre" haben wir in unseren Streitkräften im Wesentlichen seit Lützows Freikorps nicht mehr gehabt.  ;)
Autor Huey
 - 17. Januar 2007, 21:01:42
Hast du bestimmte Ausbildungen durchlaufen, die dir vom BFD abgezogen werden?

Ist die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen nachgewiesen?

Bist du der einzige, der sich um sie kümmern kann?

Reicht nicht eine heimatnahe Versetzung aus, um beide Seiten zufrieden zu stellen?

Autor StOPfr
 - 17. Januar 2007, 13:34:08
Zitat von: MKL am 17. Januar 2007, 12:55:38
...ich meinte nur ob man dann halt in sachen ansprüche wie ein normaler saz8 behandelt wird oder ob man als "irregulärer saz8" nachteile befürchten muss.
Wenn es vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung gibt - und das werden die Gespräche mit dem Disziplinarvorgesetzten und/oder der Vertrauensperson ja ergeben - wirst Du sicher nicht als "unechter  SaZ8" diskriminiert. Was sollte das auch...   
Autor MKL
 - 17. Januar 2007, 12:55:38
vielen dank.

das ich dann nur für 8 jahre bfd hab war mir natürlich klar - ich meinte nur ob man dann halt in sachen ansprüche wie ein normaler saz8 behandelt wird oder ob man als "irregulärer saz8" nachteile befürchten muss.

werds dann wohl bald mal angehen.

danke nochmal.
Autor schlammtreiber
 - 17. Januar 2007, 11:17:48
Eine Rückstufung der Verpflichtungszeit ist in Ausnahmen möglich. Natürlich wird der BFD-Anspruch entsprechend gekürzt. Hierzu am Besten mit dem Disziplinarvorgesetzen und/oder der Vertrauensperson sprechen.
Autor MKL
 - 17. Januar 2007, 09:28:47
also mal vorweg, ich will hier nicht diskutieren ob mein vorhaben in ordnung ist.

ich will nicht aus "nee doch nicht" Gründen wieder raus und bin auch eigentlich gerne soldat (ofw) aber es haben sich bei mir private entwicklungen ergeben die nicht so einfach sind (pflegebedürftige angehörige, wird langsam aber sicher schlimmer werden, die ich zwar nicht selbst pflege, aber ich will eben mittelfristig mehr auf familie machen in dieser situation)

meine idee ist, mit offenen karten zu spielen und mit dieser begründung darum zu bitten, das der letzte verpflichtungszeitschritt auf saz12 nicht vollzogen wird und ich also in 1 1/2 jahren nach 8 jahren dienstzeit gehen kann.

habt ihr (selbst oder durch kameraden) erfahrungen mit diesem schritt gemacht? formal gehts ja, aber wird die möglichkeit auch praktisch gewährt? leidet bfd usw. darunter?

wie gesagt, ich will nicht aus "null bock" raus und daher auch nicht diskutieren ob oa´s nach dem studium abhauen sollten oder nicht und die üblichen themen... ;)