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Autor wessy
 - 05. Juli 2010, 22:00:26
Interessantes Thema...

hatte vor Jahren auch den Plan von der POL zur BW  zu wechseln - als Polizist zu den Feldjäger  oder als RettAss/ Desinfektor in den Sanitätsdienst. Habe sogar den Test an der OPZ in Köln/Poll  erfolgreich durchlaufen.

Aber dann konnten sie mir den BS nicht garantieren und verwiesen mich auf ein Jahr
"Probezeit"...das war mir dann doch zu ungewiss...den BaL - Status gibt man ungern auf - auch nicht für ein Jahr!

Gruß
Wessy
Autor Andi
 - 29. Januar 2007, 11:36:17
Uh...neu bestimmt nicht...als ich mich damals mit dem Kameraden unterhalten habe hat die Uhr 2003 angezeigt.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 29. Januar 2007, 09:37:15
Ist das denn eine neue Entscheidung? Ich habe gerade noch ein wenig "Dienstrecht" gehört, aber explizit wurde dazu nichts erwähnt.

Alles weitere müsste in der Tat über Besitzstandswahrung laufen, d. h. die dem Alimentationsprinzip geschuldeten Bezüge sind Teil des durch Art. 14 GG geschützten Eigentum und wenn der Dienstherr einen zu einer anderen Laufbahn/ Ausbildung zuläßt, darf der Beamte/ Angestellte/ Soldat nicht schlechter gestellt werden.
Eine gute Quelle hierfür müssten Gewerkschaften oder Berufsverbände sein. Ich würe daher einmal bei der GdP oder BwVerb nachfragen.
Autor sliderbp
 - 26. Januar 2007, 17:51:35
Aha, wieder was gelernt.
Danke.
Autor Andi
 - 26. Januar 2007, 14:08:37
Zitat von: sliderbp am 26. Januar 2007, 10:46:55
Und wie siehts dann mit den Bezügen aus? Wärt du dann BMA mit A8  ;D

Nein, da das verwaltungstechnisch nicht geht. Er wäre BMA mit Anwärterbezügen und Ausgleichszahlungen zu A8.

Gruß Andi
Autor sliderbp
 - 26. Januar 2007, 10:46:55
Sicher, ist ein klasse Beruf bei der Feuerwehr, ich strebe selbst nach dem Studium den gehobenen Dienst an.

Und wie siehts dann mit den Bezügen aus? Wärt du dann BMA mit A8  ;D
Autor Andi
 - 26. Januar 2007, 00:14:00
@Bodo: Nein, eine Quelle habe ich dazu leider nicht, habe nur vor Jahren mal einen Kameraden kennengelernt, auf den diese Regelung zutraf, deshalb weiß ich überhaupt davon. ;)

Müsste aber nen Gerichtsentscheid sein und kein Gesetz.

Gruß Andi
Autor Bodo
 - 25. Januar 2007, 23:42:15
@sliderbp
Ja, habe mich nebenbei noch bei der Wehrverwaltung Nord für einen Ausbildungsplatz als Brandmeisteranwärter beworben. Ist doch nicht verkehrt, oder? Kann man sein Hobby mit dem Beruf verbinden.
Ja, dann müßte ich die komplette Ausbildung zum Feuerwehrbeamten machen. Sollte aber nicht so schwer sein, da ich das meiste ja schon einmal gehört, gelsen und angwendet habe.

@Andi
Genau dieses Gesetz oder Gerichtsurteil suche ich wie ein Blöder. Habe auch schon vergebens versucht, irgendetwas darüber zu lesen. Aber leider nichts gefunden. Oder aber immer in den verkehrten Gesetzen geschaut.
Kennst Du genaueres darüber. Denn ich habe auch schon mal etwas über dies "Besitzstandswahrung von Beamten im öffentl. Dienst" gehört. Das würde mcih nämlich auch mal brennend interessieren. Denn schon alleine wegen den Anwärterbezügen. Das reicht wirklich nicht von hinten bis vorne.
Aber icg glaube nicht, dass ich den Sportteil (noch) schaffe. Denn "Laufen" ist nicht gerade meine Paradedisziplin. Aber ersteinmal eingeladen werden.
Autor Andi
 - 25. Januar 2007, 23:04:20
@Bodo: gibt einen Gerichtsentscheid, der Besagt, dass Dienstgrad/Lohnbezüge bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes nicht gekürzt werden dürfen (näheres könnte wolverine evtl ermitteln). Man ist zwar während der Ausbildung Anwärter, bekommt aber Ausgleichsbezüge und nach der Ausbildung wieder den äquivalenten Dienstgrad. Kenne das ganze zwar nur von Bw zu anderer öffentlicher Dienst (z.B. Bw-Polizei), aber das dürfte das selbe in grün/Flecktarn sein. ;)

Gruß Andi
Autor sliderbp
 - 25. Januar 2007, 22:02:27
Korrigiere mich wenn ich was falsch verstehe...

...du hast dich als Brandmeisteranwärter beworben. Müsstest du die komplette Ausbildung durchlaufen? Wie siehts mit den Bezügen aus, behälst du deine Besoldungsgruppe oder würdest du erstmal wieder Anwärterbezüge bekommen? Die sind ja nicht gerade üppig?
Autor Bodo
 - 25. Januar 2007, 16:15:58
 :) das glaube ich wohl!!!
Auch der Einstellungsberater hatte am Telefon so eine verdutzte Stimmlage :D
Allerdings habe ich ihm, hier will ich es auch noch mal machen,bestätigt, dass es mit der Anfrage auf (Behörden-)Wechsel von der BPOL zur BW als BS mir ernst war/ist. Daraufhin fragte er mich nach meinem Alter und Dienstgrad. Bei dem Alter, sagte er, dass es evtl. ein Problem darstellen könnte, weil ich zu alt sei. Allerdings hat da das Zentrum für... das allerletzte Wort. Zum Dienstgrad sagte er, dass ich dann als Feldwebel anfangen würde, aber eben dann auf A7 zurückgestuft werden würde. Als ich ihm sagte, dass ich damit kein Problem hätte, sagte dieser, er würde mir die Bewerbungsunterlagen zuschicken. Was er ja nun auch gemacht hat. Tja, jetzt ist es soweit und ich kann mich bewerben (wenn das mal so einfach wäre). Komplizierter Kram. Was die alles wissen und haben wollen ???. Unglaublich :D.
Meine Freundin ist nicht so begeistert von meinem Gedankengang. Sie würde es lieber sehen, dass ich bei uns im (See-)Hafen einen Job annehmen würde. Doch das ist nicht dies, was ich gerne will. Und da es um meine Zukunft geht (gut, auch etwas um unsere gemeinsame), bin ich der Meinung, dass ich mir den Job aussuchen sollte, der mich interessiert. Und ich möchte auch nicht unbedingt mein Beamter auf Lebzeit aufgeben. Und der Hafenjob ist ersteinmal zwischen 6 und 8 Jahren befristet. Tja und dann? Was ist ist dann?!? Diesbezüglich hatten wir schon heftige Auseinandersetzungen(hauptsächlich Auslandseinsätze. War bei der BPOL auch im Auslandspool drinne. Als ich dann gehen sollte, habe ich meine Freundin kennengelernt und wegen der "Liebe" abgelehnt. Und zack war ich wieder raus aus dem Pool. Obwohl ich gerne mal ins Ausland gehen würde. Gut, im Ausland war ich schon überall auf der Welt. Rückführungen geflogen. Aber das ist ja mit so einem Dauereinsatz gar nicht zu vergleichen)

Der ordungshalber will ich noch schreiben, dass ich mich heute auch noch für einen Ausbildungplatz als Brandmeisteranwärter bei der BW-Feuerwehr beworden habe. Das wäre auch noch eine gute und interessante Alternative für mich. Schon gleich deswegen, weil ich seit Jahren Mitglied einer FF bin. Um ehrlich zu sein, hätte ich nie im Traum gedacht, dass es diesen Beruf auch bei der BW geben würde. Aber da sieht man mal wieder, dass man nie auslernt.
Und wenn beides klappen sollte, da habe ich ein Problem. Die Wahl der Qual ??? ::)
Autor Andi
 - 25. Januar 2007, 14:25:25
Also, du kreuzt Feldwebel Truppendienst, Heer an. Und als Truppengattung/Verwendung schreibst du "Feldjäger".

Wunder dich nicht, wenn sicherlich mehr als einer mit dem du zu zun haben wirst etwas irritiert sein wird - dein Fall ist nicht alltäglich. ;)

Gruß Andi
Autor BulleMölders
 - 25. Januar 2007, 13:31:19
Das Beim Feldwebelanwärter nichts von Berufssoldat steht, ist doch klar.

Du kannst erst dann einen Antrag zur Übername zum Berufssoldat stellen, wenn du den mindestens den Dienstgrad Feldwebel auch erreicht hast.

Im Klartext, erst wenn du mindestens zum Feldwebel befördert worden bist, kannst du einen solchen Antrag stellen.
Autor Bodo
 - 25. Januar 2007, 13:07:06
ich habe heute die Berwerbungsunterlagen vom Wehrberater Nord erhalten. Das ist ja ein kompliziertes Teil ???
Was die alles wissen wollen und dann weiß ich noch nicht einmal, was ich so genau ankreuzen soll bzw. muß.
Berufsoffizier ohne Studium, oder Berufsoffizzieranwärter ohne Studium,
oder Feldwebelanwärter (steht aber nichts mit BS) oder Feldwebel im Truppendienst oder als Feldwebel im Fachdienst (siehe jetzigen Beruf)
und dann steht da nur etwas von Heer, Marine und Luftwaffe. Aber die Feldjäger gehören doch zur SKB oder net? Also Fragen über Fragen. Das wird ein langes Telefonat mit dem Hauptbootsmann ;D ;)
Autor Bodo
 - 25. Januar 2007, 13:01:02
 :o >:( :-\
das ist alles nicht so einfach :-\ :'(