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Autor peppie
 - 02. August 2008, 03:24:43
Ich musste bei meinemTätigkeitsnachweis keine Unterlagen dabei legen. Mit meiner Unterschrift bestätigte ich, dass alle Angaben war sind. Hätte ich gelogen, wäre es ein Dienstvergehen gewesen.
Autor Fiestaman
 - 02. August 2008, 02:38:26
Gibt es da nicht den Punkt "wohnhaft bei den Eltern ohne Arbeit" ?
Autor HawaiianSunshine
 - 01. August 2008, 21:02:18
Ich hole das Thema mal neu hoch, ich soll nun auch einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis erbringen. Wie decke ich denn aber die Zeiten ab, in denen ich nicht beim Arbeitsamt gemeldet war,keine Beschäftigung hatte und auch schon den Schulabschluß hinter mir hatte.

LG
Autor Dennis812
 - 02. Februar 2007, 09:36:04
Selbst bei Nebenjobs gibts dafür Formulare auf Anfrage ... ansonsten wäre es tatsächlich Schwarzarbeit..
Autor McKenzie
 - 02. Februar 2007, 09:12:50
für jeden job wirst du ja wohl nen vertrag oder irgend was schriftliches bekommen, sonst wärs ja schwarzarbeit ;)
lohn/gehalts-bescheid/nachweis oder wie auch immer man es nennen mag, sowie lohnsteuerkarte sind einzuheften und für genau solche sachen zu verwahren.
Autor jerryspringer
 - 02. Februar 2007, 08:57:56
wie weise ich denn z.b. 400€ jobs nach oder wie weise ich nach das ich gearbeitet habe die lohn abrechnung habe ich nicht mehr ???
Autor Andi
 - 02. Februar 2007, 01:11:28
Zitat von: Flexscan am 01. Februar 2007, 22:33:35
damit ist schlicht und einfach der Lebenslauf gemeint.

Nein, Überschneidungen gibt es sicherlich, aber hierbei geht es tatsächlich ausschließlich um eine Aufzählung + Nachweis der Beschäftigung, wie die Lady richtig schrieb.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 01. Februar 2007, 22:33:35
Zitat von: jerryspringer am 01. Februar 2007, 22:09:19
... und dafür brauch ich einen lückenlosen tätigkeitsnachweis, kann mir schon vorstellen was das ist....

damit ist schlicht und einfach der Lebenslauf gemeint.
Autor Lady Aleya X
 - 01. Februar 2007, 22:21:44
He ho!

Nun, du musst halt nur nachweisen was du in der letzten Zeit gemacht hast. Ergo wenn du noch zur Schule gehst, eine Schulbescheinigung, wenn du Azubi bist, halt ne Ausbildungsbescheinigung usw. Und das sollst du dahinschicken.

Gruß Aleya
Autor jerryspringer
 - 01. Februar 2007, 22:09:19
also habe schon die suchfunktion benutzt aber nix gefunden!
möchte mich verpflichten und dafür brauch ich einen lückenlosen tätigkeitsnachweis, kann mir schon vorstellen was das ist aber mir wurde nicht gesagt wie ich den zu schreiben habe oder wo ich den her bekommen kann.
kann mir jemand sagen wie ich den zu schreiben habe oder hat jemand n muster oder vordruck?

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