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Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56
Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechs Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.
Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56
Kann ich irgendwie genau 2 Jahre bei der Bundwehr verbringen?
ZitatUnd als Alternative habe ich mir überlegt dann SaZ 4 zu machen und dabei eine Ausbildung (Kommunikationselektroniker / -in (Informationstechnik)) zu machen.
Ist dies so ohne weiteres Möglich?
ZitatDie Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie vollständig im Wehrdienst als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von zwei Jahren, als FWDL mit mindestens 22-monatiger Wehrdienstzeit oder in Wehrübungen absolvieren.Aber nichts von Vorraussetzungen etc.
Zitat von: Huspi am 04. Februar 2007, 17:37:56Da es nach meinen Informationen keinen SaZ 2 mehr gibt wollte ich also meinen Wehrdienst freiwillig auf 2 Jahre verlängern.
ZitatWofür ist diese mindestens 2 Jahre Klausel dann überhaupt gut?
ZitatIst dies so ohne weiteres Möglich?
Welche Vorraussetzungen müsste ich dafür erfüllen?
Reicht es bei einer Ausbildung sich 4 Jahre zu verpflichten oder müssen es mehr sein?
ZitatBeim Kreiswehrersatzamt wurde mir zu den meisten Dingen nur gesagt das man das so jetzt auch nicht wüsste...
ZitatWenn Sie eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen haben, wird Ihnen die Fachhochschulreife
zuerkannt. Das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife stellt Ihnen Ihre Schule aus.
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch
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Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechs Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.