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Zusammenfassung

Autor FebrMit
 - 22. Februar 2007, 19:36:21
Nachdem ich meinen Beitrag oben abgeschickt habe, habe ich es wohl verstanden, wie du es gemeint hast ^^
Du beziehst dich nur auf die Übergangsgebühren usw.
Also das die stattgegeben werden, wenn man Dienstzeitverkürzung beantragt und damit werden die Gebühren halt auf die neue Dienstzeit berechnet.

Ok, dann wird man wohl keine Gebühren bekommen, wenn man Antrag auf Entlassung stellt (nach §55 Nr. 3).
Mal sehen, wie sich das hier weiter entwickelt.

ZAWs oder sonstige Ausbildungen habe ich in meinen 3 Jahre und 2 Monaten Dienstzeit nicht genossen.
Nur über den BFD.

Ok, meine Fragen sind geklärt.
Danke
Autor wolverine
 - 22. Februar 2007, 14:28:40
Ich verstehe auch nicht, was "eigenartig" sein soll. Als SaZ unterschreibt man eine Verpflichtungserklärung (sagen wir einmal als Beispiel für 12 Jahre). Dann ist man eben grundsätzlich verpflichtet, 12 Jahre Dienst zu leisten. Jetzt ändert sich etwas und der SaZ beantragt, seine festgesetzte Dienstzeit auf (Beispiel) 8 Jahre zu verkürzen. Die Bw kann diesen Antrag schlicht ablehnen und auf den 12 bestehen. Gibt sie dem Antrag jedoch statt, ist der Petent SaZ 8 mit allen Rechten und Pflichten (eben auch Übergangsvergütung). Hat man in seiner Dienstzeit verwertbare Ausbildungen genossen, können diese natürlich auf die BfD-Ansprüche angerechnet werden.

Wenn noch ein konkretes Problem besteht, nur zu!
Autor StOPfr
 - 22. Februar 2007, 13:55:10
Hmmm, was heißt hier eigenartig? Der Beitrag von wolverine und Dein Statement widersprechen sich doch gar nicht.
Einerseits ist von "kann und muss nicht entsprechen" die Rede, andererseits von "meinte, dass das möglich ist".
Die Tatsache, dass einige Soldaten so entlassen wurden, ist als Möglichkeit in beiden Aussagen enthalten.
Also Antrag stellen und Entscheidung abwarten. Wenn die Bw dem Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit zustimmt, dann stehen Leistungen für die abgelaufene Dienstzeit zu.
Autor FebrMit
 - 22. Februar 2007, 12:24:11
sicher?!
Ich stelle mit meinem Spieß zusammen aber diesen Antrag...
Und er meinte, dass das möglich ist.
Letztes Jahr wurden erst einige Soldaten so entlassen... hmm eigenartig
Autor wolverine
 - 22. Februar 2007, 07:54:42
Ein SaZ kann lediglich beantragen, seine Dienstzeit auf X neu festzulegen und dem muss die Bw nicht entsprechen. Wenn sie es aber macht, stehen auch Leistungen für X Jahre zu.
Autor FebrMit
 - 21. Februar 2007, 20:21:23
Hi!

wenn ein SAZ Antrag auf Entlassung stellt, bekommt dieser SAZ dann trotzdem noch seine Übergangsgebühren und Abfindung, natürlich abgerechnet auf die geleistete Dienstzeit?!
Autor wolverine
 - 13. Februar 2007, 08:40:43
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=4472.0
Autor peppie
 - 13. Februar 2007, 08:29:00
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass es diese Möglichkeit nicht gibt. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Reservist einezogen wird ohne das er sich freiwillig gemeldet hat? Sehr gering oder?
Autor wolverine
 - 13. Februar 2007, 07:54:45
Die Möglichkeit, auch ohne Verteidigungsfall Reservisten einzuziehen, besteht nach wie vor! Es ist lediglich eine politische Entscheidung, z. Zt. nur auf freiwilliger Basis Wehrübungen durchzuführen.
Autor peppie
 - 12. Februar 2007, 19:22:09
Das sind auch aktive Reservisten. Wer sich aber nicht freiwillig für Wehrübungen meldet, der hört bis zum großen Vaterländischen Krieg nichts mehr vom Kreiswehrersatzamt bzw der Bundeswehr. Egal, ob er W9er, W23er, SaZ4, 8, 12, 15 oder 17 war.
Autor mailman
 - 12. Februar 2007, 17:18:30
Und was ist mit beordertern Reservisten die Wehrübungen ableisten?
Autor peppie
 - 12. Februar 2007, 17:02:54
Nein. Reservisten werden nur wieder eingezogen, wenn der große Vaterländische Krieg vor der Tür steht. Ansonsten hat man seine ruhe, wenn man seine 4/8/12/15/17 jahre voll hat.
Autor Cookie
 - 12. Februar 2007, 16:57:07
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man SaZ ist und seine Zeit abgearbeitet hat und nicht weiter beim Bund bleiben will, der dich aber wieder einziehen will, weil sie dich brauchen. Dann muss doch eigentlich wieder kommen, weil Reservisten werden auch eingezogen wenn man sich braucht...????
Autor Lady Aleya X
 - 12. Februar 2007, 15:40:46
Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Das ist dann eben die Frage - bezeichnet Fachausbildung alle Ausbildung (Erwerb einer ATN), oder eine Ausbildung ("Lehre" oder vergleichbares)?

Ich denke da wird alles gesondert behandelt, pauschal kann man das nicht direkt sagen. Ausserdem ist es sicher auch ein wenig von der länge der abgeleisteten Dienstzeit abhängig. Ergo ich habe keine direkte Ahnung ;)

Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Ich würde sagen, das sind Zehntausender ...  ;)

So und nun rate mal was in diesem Wort auch steckt? Es heißt doch Zehntausender
Ich habe es ja extra so offen gelassen weil ich im Vergleich zu Andi keine direkten Zahlen hatte sondern
nur angeben konnte das es auf jedenfall in mehrere tausend gehen wird. Aber gut, schluß damit von mir aus
hast du recht wenn es dir weiterhilft;)

Gruß Aleya
Autor Andi
 - 12. Februar 2007, 15:28:17
Zitat von: graueEminenz am 12. Februar 2007, 15:17:00
was gilt denn bei ner kündigung als härtefall? kann ich z.b. nachdem ich bei nem auslandseinsatz durch nen streifschuss verwundert wurde kündigen, weil ich schiss hab das mir mehr passiert und ich deswegen jetzt pazifist werde?

Das wäre dann eher ein Grund für einen KDV-Antrag. ;)

Und ja, auch die (anteiligen) Kosten für militärische Ausbildung können (wie auch Kosten von Fachausbildungen) eingefordert werden - ein muss gibt es nicht. Wenn ich die 6 Jahre Offizierausbildung (OffzAusbildung, Studium) grob überschlage würde ich sicherlich auf einen Betrag zwischen 50000 und 100000 € kommen.

Gruß Andi