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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 12. März 2007, 16:07:26
Kennen die ja vielleicht aus irgendeinem Film  ;)
Autor Andi
 - 12. März 2007, 15:31:04
Zitat von: wolverine am 12. März 2007, 15:29:40
Bei gutem Rotwein singt man gerne das Lied vom "Comandante Chez Guevarra". Kommt mit den US-Kameraden sehr gut! ;D

Du unterstellst da jetzt aber ein Allgemeinwissen, bei unseren Waffelbrüdern...
Autor wolverine
 - 12. März 2007, 15:29:40
Bei gutem Rotwein singt man gerne das Lied vom "Comandante Chez Guevarra". Kommt mit den US-Kameraden sehr gut! ;D
Autor schlammtreiber
 - 12. März 2007, 10:46:32
So wie diverse Sandinisten auch kubanisch gefärbtes Spanisch sprachen?  ;D

Kann ich mir in der Region durchaus vorstellen  ;)
Autor wolverine
 - 12. März 2007, 09:29:48
Naja, einige sollen angeblich einen starken Südstaatenakzent gehabt haben und manche eher die salvadorianische Mundart gepflegt haben. ;)
Autor schlammtreiber
 - 12. März 2007, 08:11:01
Das Nicaragua-Urteil ist bezüglich des internationalen Terrorismus auch deswegen m.M. nur begrenzt anwendbar, weil die Contras immerhin selbst Nicaraguaner waren ;-)
Autor wolverine
 - 11. März 2007, 09:10:37
Vieles, was sonst so klar erscheint, zeigt viele unerklärbare Facetten, wenn man einmal tiefer in die Materie blickt und nicht an der Oberfläche einhellt. Man stößt auch bei bisher "sicher" geglaubtem Wisssen auf Punkte, über die man ehrlich anderer Meinung sein kann. Als Beispiel möchte ich nur anfügen, dass die beiden Völkerrechtler der Bw-Unis HH und M bzgl. des Kosovo-Einsatzes völlig unterschiedlicher Ansicht waren.

Ohne jetzt näher nachgelesen zu haben (leider fehlt mir etwas die Zeit), behandelte das "Nicaragua"-Urteil doch die Verminung von Häfen durch sog. "Contras" um die "sandinistische" Regierung des Landes zu schwächen. Soweit so gut - das könnte tatsächlich um "nichtstaatliche" Akteure gehen. Wenn man aber etwas weiter über die Seekriegsmöglichkeiten der Contras nachdenkt und die hohe Zahl im Einsatz befindlicher Navy SEALS und anderer SOF gegerechnet, könnte es da auch schlicht um verdeckte Einsätze staatlicher Spezialkräfte gehen und schon verschimmt die Aussagekraft eines solchen Urteils. Oder man denkt weiter und man könnte sich durch die Bauftragung von Blackwater und Konsorten jeder Verantwortung als Staat entziehen.

Zur Resolution des SC vom 12.09.2001: Natürlich muss immer eine Bedrohung des Weltfriedens /thread to peace) festgestellt werden, um überhaupt eine Aktion nach Chapter 7 der Charta anzudenken. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Angriff am Vortag festgestellt wurde und das wäre ja auch sachlich richtig bzgl. der Feststellung Art. 5 NAT am gleichen Tag (übrigens für den Kosovo-Einsatz hat sich der NATO-Rat bemüßigt gefühlt, ohne vorherigen SRVN-Beschluss an dessen Stelle zu handeln :D). Ich muss es eionmal ´raussuchen. wenn ich daran denke, bekommen Sie eine Fundstelle.
Autor rookie82
 - 10. März 2007, 16:42:20
ZitatAm 12.09.2001 hat der SC der UN eindeutig den USA das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 ChUN gegen den stattgefundenen Angriff am Vortag zugebilligt.

Und genau an diesem Punkt bin ich skeptisch, auch wenn ich nicht mit Verlässlichkeit das Gegenteil belegen kann.

Es gab nach dem 11.September die Resolution 1368 "Bedrohung des Weltfriedens...", die jedem ein Begriff ist. In dieser Resolution wird zwar das Recht zur Selbstverteidigung genannt, die Anschläge auf das World-Trade-Center aber nicht als Angriff gemäß Art.51 UNCharta gewertet. Ergo, ist der Tatbestand für die Selbstverteidung nicht erfüllt. Dass der Art.51 UNCharta "zugebilligt" wurde, habe ich so noch nicht gehört. Gibt es dazu eine entsprechende Stelle, in der man dies nachlesen könnte?

Was die Nato bezüglich der Anschläge entschieden hat.. ob nun Bündnisfall oder nicht (Art.5), will ich an dieser Stelle erstmal außen vor lassen, auch weil der Nato-Vertrag das UN-Recht nicht berührt bzw. dieses vor dem Nato-Vertrag erfüllt sein muss. Zudem bezieht sich Art.5 (Natovertrag) auf Art.51 (UNCharta), also kann dieser nur erfüllt sein, wenn auch Art.51 Bestand hat.

Desweiteren frage ich mich, wann ein "Militärakt" noch als ein solcher bezüglich des Selbstverteidigungsrechtes gilt?
Muss ein Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion, sowohl zeitlich als auch hinsichtlich der Wahl der Maßnahmen nicht erkennbar sein? Vielleicht erklärbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Aber das nur am Rande.

Soviel dazu.

Ich bin erstaunt, wie unklar man sich doch über die Auslegung des "Völkerrechts" ist, wenn selbst Völkerrechtsexperten, wie von schlammtreiber gesagt, keine eindeutige Antwort auf diese Frage (Voraussetzungen für die Erfüllung des Selbstverteidigungsrechts) geben können.

Oder haben wir einfach bisher nicht die richtigen Argumente und Fakten gefunden?

LG rookie

_
Ein Zusatz:
Die Resolution 3314 (UNSR) und das Nicaragua-Urteil 1986 (Internationaler Gerichtshof) bringen Licht ins Dunkel hinsichtlich des Selbstverteidigungsrechts aufgrund von Anschlägen "nicht-staatlicher" Akteure. Wobei die Res. 3314 ("definition of aggression") leider nicht verbindlich ist. Hier wird betont, dass Angriffe von Staaten auch nur als solche im Sinne von Art.51 gelten.
Autor wolverine
 - 10. März 2007, 09:28:06
Eigentlich dürfte das als "geklärt" angesehen werden. Am 12.09.2001 hat der SC der UN eindeutig den USA das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 ChUN gegen den stattgefundenen Angriff am Vortag zugebilligt. Das war definitiv keine "staatliche Gewalt" und traf auf keinen Widerspruch oder ein Veto. Danach kann das Selbstverteidigungsrecht gegen nichtstaatliche Akteure wohl als gegeben angesehen werden.
Die NATO folgte den UN mit der Fesstellung von Art. 5 NAT am gleichen Tag.
Autor schlammtreiber
 - 09. März 2007, 23:02:38
Oh, da kann man auch als Völkerrechtsexperte ins Grübeln kommen  :D

In der tat ist die Sache schwammig - der text der UN-Charta wurde eben noch mit ganz anderen Bedrohungsszenarien im Kopf entworfen (Drittes Reich, Japanisches Kaiserreich) und und nie den neuen Gegebenheiten angepasst.

Unser Völkerrechts-Prof beantwrtete bspw die Frage "Ok oder nicht?" mit einem fast 30minütigem Vortrag ohne klares Ergebnis  ;D

Insofern werden wohl sowohl ich, als auch Eichenlaub ohne Probleme einen promovierten und habilitierten Völkerrechtler finden, der unsere jeweilige Position vertritt  ;)
Autor rookie82
 - 09. März 2007, 22:49:28
Entschuldigt, wenn ich hier so "unqualifiziert" dazwischen frage.

Vielleicht habe ich es überlesen (viele Beiträge sind aufgrund fehlender Absätze schwer zu lesen) aber ich bin grundlegend etwas verunsichert, was das "Recht zur Selbstverteidigung" (Art. 51 UN-Charta) betrifft, das im Rahmen dieser Diskussion u.a. essentiell für eine Bewertung der Thematik war.

Zugegeben, der Wortlaut des Artikels 51 gibt diesen Einwand nicht zwangsläufig her, aber ich glaube mich zu erinnern, dass überwiegend die Ansicht vertreten wird, dass dieses Recht zur Selbstverteidigung nur gegen Staaten gerichtet sein darf?! Ergo nicht gegen terroristische Organisation oder Privatpersonen im Allgemeinen.

bezogen auf schlammtreiber
ZitatIsrael darf sich wie jeder andere Staat zur Wehr setzen, das Recht auf Verteidigung ist nämlich nicht vom Angriff eines Staates abhängig

Wahrscheinlich handelt es sich dabei wieder um eine dieser ungeklärten bzw. schwammigen Passagen im Völkerrecht?! Als juristisch unbeleckter User musste ich jetzt meiner Verunsicherung nachgeben.

LG rookie



Autor Timid
 - 09. März 2007, 21:34:04
So, da der ganze Krempel hier nichts mehr mit der ursprünglichen Diskussion zu tun hatte, ist er jetzt abgetrennt.

@schlammtreiber
You're welcome!
Autor schlammtreiber
 - 09. März 2007, 21:33:05
Ok, Eichenlaub war schneller als ich, sorry übersehen.

Aber selbstverständlich kann ich bei der Quellensuche weiterhelfen. Google allein kennt jede Menge:

ZitatErgebnisse 1 - 10 von ungefähr 28.600.000 für israeli war plans. (0,12 Sekunden)

Also 28,6 Mio sollten erstmal reichen, oder? Der erste Treffer übrigens gleich "against Syria"... ganz nett, oder?
Autor schlammtreiber
 - 09. März 2007, 21:26:35
Danke, Timid. Mir wäre der Text zu lang zum Tippen gewesen so ...

;)
Autor Eichenlaub
 - 09. März 2007, 21:25:37
Also ich wäre dann schon für die Nennung einiger weniger dieser "öffentlichen" Quellen bezüglich Israels Kriegsplanungen dankbar; sonst kommen wir in der Diskussion nicht wirklich weiter.