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Autor ALEX1968
 - 12. Mai 2007, 20:15:19
Hallo Alex,

zunächst möchte ich dir sagen das hier sehr viel Halbwissen im Spiel ist.
Es war ganz schön verwirrend als ich den Beitrag gelesen habe.
Was die Steuer betrifft wäre es ratsam sich bei einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfering
Informationen einzuholen.
Die, die keine Bezeichnung für einen Betrag der evtl. Ausgezahlt wird, ist die Wehrbereichsverwaltung (WBV).
Der Betrag der hier zum tragen kommt ist der Familienzuschlag und hat eine Höhe von 100,24 € für den Trauschein,
dazu kommt dann, wenn der Sprössling das Licht der Welt erblickt und es der WBV gemeldet wurde, weitere 90,05 €.

Viele Grüße

ALEX
Autor Brina
 - 11. April 2007, 23:43:15
Hey Alex

Wollt ich doch meinen, sonst wäre ich aber rucki zucki da und hätte die Karten geändert ;).
Das ist manchmal auch echt Mist mit den Ämtern aber:

Das mit deinem Vertrag freut mich...ein weiteres Zeichen dafür, dass man sich nicht alles gefallen lassen darf.

Liebe Grüße Brina
Autor DieAlex
 - 11. April 2007, 23:16:12
@Brina
Ja das Stimmt, gestern war ich beim Arbeitsamt um mir noch mal Informationen einzuholen wegen meiner Kündigung zum 30.04.2007, und da habe ich dann noch mal nachgefragt ob das nun wirklich so ist wie ich das bei meinem letzten Beitrag beschrieben habe, nein ???, ist es nicht. Es ist so wie du geschrieben hast mit den Steuerklassen!!!!
Ich finde es schade das, wenn man sich schon bei den entsprechenden Ämtern Informieren möchte, einem immer wieder etwas anderes gesagt wird.  >:(

Habe meine Kündigung rückgängig machen können :)     >Dank des Gewerbeaufsichtsamtes, die Zeitarbeitsfirma hat nämlich keine Anzeige über meine Schwangerschaft eingereicht und sonst noch nen paar Fehler gemacht :) <
Jetzt muss die Zeitarbeitsfirma mich bis zum ende meines Vertrages weiterbeschäftigen und bezahlen, die haben sich geärgert!! :)

LG die Alex
Autor Brina
 - 05. April 2007, 14:08:45
Das ist nicht wahr

Ich wohne auch mit dem Kindesvater unter einem Dach und solange ihr nicht verheiratet seid, wird bei jedem ein halbes Kind mit auf die Karte geschrieben, so das beide Elternteile Lohnsteuerklasse 1+0,5 hat. Würde dein Freund nicht bei euch wohnen hättest du Steuerklasse 2 für Alleinerziehend (andersrum genauso, wenn du nicht mit unter dem Dach wohnst) und somit etwas mehr abzüge.

Wenn das nicht so ist, müßte ich mich aber ganz schön irren und würde sonst gerne eines besseren belehrt werden

Lg Brina
Autor DieAlex
 - 05. April 2007, 13:43:38
Hallo
Danke für eure Antworten....
Zu meinem Vertrag, manche Firmen haben im Arbeitsvertrag stehen das man nicht befugt ist juristisch gegen diese Firma vorzugehen wenn man eine Kürzug im Vertrag erhält. Tja wie will man das nicht unterschreiben wenn man arbeiten will und man denkt ja auch nicht das einem das schon so schnell passiert. An manche dinge (Zeitarbeitsfirmen) geht man einfach zu Blauäugig ran,
wenn man diese Bange nicht kennt. Mittlerweile ärger ich mich schon gar nicht mehr darüber, was nüzt es denn auch, wenn die meinen mir so einen Reinzuwürgen nehme ich mir halt mal öffters nen Gelben. Ist zwar nicht die beste Arbeitsmoral und die hatte ich in meinem ursprünglichen Beruf auch nicht, aber die schreien doch danach. Und jetzt können die mich nicht kündigen  ;)

Wir haben beim WBV(?) (auf jeden Fall da wo die Lohnauszüge herkommen *g*) angerufen und uns da mal schlau gemacht wie das jetzt speziell bei ihm aussieht. Bei ihm steht das Kind als ganzes auf seiner Lohnsteuerkarte (da das Kind mit ihm unter einem Dach wohnt) Er bekommt ca. 100Euro (die hatten für dieses Geld keine Bezeichnung) monatlich zum Lohn dazu. Wenn wir verheiratet wären bzw. heiraten würden,würde er noch mal ca.100Euro (die hatten für dieses Geld keine Bereichnung) monatlich zum Lohn dazu bekommen. So haben die das bei seinem Fall gesagt aber die können sich auch irren, wisst ihr ob das schon dieser Kinderfreibetrag ist? Oder ist das noch wieder was anderes?

Wäre das nicht der Fall das das Kind nicht mit ihm unter einem Dach lebenwürde und somit keine Pflegebedürftige Person in seinem Haushalt sei, würde auf der Lohnsteuerkarte nur ein halbes Kind drauf stehen. Würden wir nicht mehr zusammen sein würde er die Allimente die er an mich zahlen müsste ebenfalls in der selben Höhe erstattet bekommen (zu seinem Lohn dazu). Aber wir haben nicht vor uns zu trennen :)

Aber wirklich viel mehr sagen die einem auch nicht. Ob man nicht durch irgendwelche Dinge die man dann ein reicht oder macht oder weiß Gott was anstellt nicht evtl. doch mehr rausbekommt, naja mal abwarten was da noch so an infos auf uns zu kommen.

Wünsche schöne Ostern und erholsame Feiertage.
Und freue mich über Antworten.
Gruß Alex
Autor Brina
 - 14. März 2007, 22:03:46
Hallo Gräfin

Ich bin ja nun auch im öffentlichen Dienst und kekomme diesen Bonus zum Kindergeld dazu. Allerdings ist mein Sohn wie du weißt ja schon 3 und ich weiß leider auch nicht ob sich da gleichzeitig mit dem Elterngeld was geändert hat, wüßte aber nicht mit welcher Begründung!?

Liebe Grüße Brina
Autor schlammtreiber
 - 14. März 2007, 08:32:26
Zitat von: DieAlex am 13. März 2007, 16:55:48
absolut keine Ahnung was "GWDL/FWDL" bedeutet   :) könntet ihr mir das evtl übersetzten....    ;)

GWDL = Grundwehrdienst Leistender, also die Wehrpflichtigen die ihre 9 Monate machen

FWDL = Freiwillig Wehrdienst Leistender, also Wehrpflichtige die an ihre 9 Monate freiwillig noch ein paar Monate dranhängen, ohne jedoch SaZ zu werden.

Zitatich bin Zeitarbeiterin und verdiene unter 7Euro die Std. das ist verdammt wenig, 

Allerdings, das ist nicht viel  :(





Wünsche noch eine gute (und nich ganz so anstrengende) Tragzeit  ;)
Autor Gräfin
 - 13. März 2007, 20:47:28
bevor ich hier gefährliches halbwissen verbreite, auch von mir ne frage.
wie siehts eigentlich mit dem elterngeld im öffentlichen dienst aus. ich weiß, dass es beim kindergeld diese "öffentliche-dienst-regelung" gibt bzw. gab. kann mir da einer genaueres sagen? gibs diesen "öffentlichen-dienst-zuschlag" noch?
Autor Brina
 - 13. März 2007, 18:42:44
Ach echt? Ich war der Meinung das auf der Abrechnung KindFr.-OT extra als Anrechnungsgrundlagesteht, kann mich aber auch irren. 

Das Eltergeld beträgt 67% des Nettoeinkommens und wird mit einer Maximalgrenze von 1800 Euro im Monat ausgezahlt und minimal wie gesagt 300 Euro, sowie das Erziehungsgeld vorher

Liebe Grüße Brina
Autor madu
 - 13. März 2007, 17:22:41
Zitat von: Brina am 13. März 2007, 17:07:21
Auf jeden Fall bekommt dann dein Freund diesen Kinderfreibetrag.

Der wirkt sich aber auch nur beim SolZ aus.

Also nur wegen des Geldes heiraten um dann die Steuerklassen zu wechseln, am Jahresende wieder zusammen geschmissen äh veranlagt zu werden, und dann (wenn es ganz dumm kommt) doch noch nachzuzahlen, halte ich für sehr bedenklich. Auch wenn deine Lage sicherlich nicht besonders schön ist, und auch das Geld knapp.

Mal ne Frage nebenbei: Wird das Elterngeld eigentlich vom Netto oder vom Brutto berechnet...?

Autor Brina
 - 13. März 2007, 17:07:21
Hallo Alex

Das hört sich ja echt beschißen an mit dem Vertrag, grade da du ja nicht wußtest das du schwanger bist, anders wäre es ja gelaufen hättest du das gewußt, dann hätte man dir nicht den Vertrag kürzen können. Wundert mich aber das der Anwalt da nicht mal mehr was machen konnte. Auf jeden Fall bekommt dann dein Freund diesen Kinderfreibetrag. Du erhälst dann ja Kindergeld zusätzlich und das Elterngeld. Dieses Eltergeld richtet sich nach deinem Verdienst und da du ja wie du schreibst, bals arbeitslos wirst, wird das das Minimum sein, sprich 300 Euro. Da ihr nicht verheiratet seit, wirst du auch der Kindergeld berechtigte werden.

Wenn du noch weitere Fragen hast, schreib drauf los

lg Brina
Autor DieAlex
 - 13. März 2007, 17:01:00
Achso den Ortszuschlag bekommt er auch nicht. Wir sind von Ahlen nach Bad Salzuflen gezogen da das Panzer Granadier Battallion 192 durch die Sanis aus Hamm ersetzt wurde und er nach Augustdorf versetzt wurde.
Autor DieAlex
 - 13. März 2007, 16:55:48
Hallo...
Danke für eure Antworten.....
Ok ich habe gemerkt das ihr noch nen paar mehr infos bräuchtet   :)
Em dazu muss ich sagen ich bin nicht bei der Bundeswehr beschäftigt und deswegen habe ich auch absolut keine Ahnung was "GWDL/FWDL" bedeutet   :) könntet ihr mir das evtl übersetzten....    ;)
Also infos: er ist SaZ, und ich bin Zeitarbeiterin und verdiene unter 7Euro die Std. das ist verdammt wenig, unsere Löhne klaffen sehr weit auseinander. Und demnächst bin ich Arbeitslos da man mir den Vertrag auf ende April verkürzt bevor ich wusste das ich schwanger bin. Haben versucht dagegen anzugehen aber das hat nichts gebracht der Anwalt konnte nichts machen und nun haben wir den Salat aber was hilft das meckern bringt eh nichts..... :)
OK wenn noch infos benötigt werden, immer men schreiben :)
Freu mich auf eure Antworten! Gruß dieAlex
Autor Mariner
 - 11. März 2007, 20:37:41
Hallo,

sofern sie nicht auch im öffentl. Dienst tätig ist. Den Sozialzuschlag erhält immer nur einer. Sollte man nicht verheiratet sein und beide im öffentl. Dienst erhält ihn somit die Mutter des Kindes.


Gruß Mariner
Autor Brina
 - 11. März 2007, 19:49:03
...und den Kinderfreibetrag, sowie Ortszuschlag erhällt dein Freund auch wenn ihr nicht verheiratet seid.

lg Brina