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Zitat von: sliderbp am 16. März 2007, 11:35:19
Die Bundeswehr behält sich einfach das Recht vor dort Urlaub nicht zu genehmigen (direkt nach der AGA) weil dort für die normalen GWDler nunmal die Lehrgänge anstehen, für die sie meist schon langfristig geplant sind.
Zitat von: peppieno am 16. März 2007, 09:00:15
Kein Urlaub während der ersten 6 Monate? Ich hatte 2 Wochen nach Ende der AGA 2 Wochen Urlaub, einfach so..
Zitat von: Andi am 15. März 2007, 20:41:45Zitat von: staRfish am 15. März 2007, 16:58:31
moin.
muss am 2.4.07 zum GWD antreten.
kann ich während der AGA auch schon urlaub beantragen?
Während deiner ersten sechs Dienstmonate hast du kein Anrecht auf Erholungsurlaub.
Gruß Andi
Zitat von: staRfish am 15. März 2007, 16:58:31
moin.
muss am 2.4.07 zum GWD antreten.
kann ich während der AGA auch schon urlaub beantragen?