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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 16. März 2007, 21:58:28
Das Judiz in allen Ehren - aber ernannt ist ernannt und für eine Rücknahme bedürfte es einer schriftlichen Entscheidung (§§ 48, 49 VwVfG). Ansonsten gilt zumindest Vertrauensschutz. Kasieren und fröhlich sein oder das Geld Bedürftigeren spenden.
Autor Onkel Tom
 - 16. März 2007, 08:21:56
Die Verpflichtungserklärung wird in dem Stammtruppenteil abgegeben. Diese haben auch die entsprechenden Kontingente für die Einsatzreserve zur Verfügung.

Allerdings wird die Lehrgangsplanung ja durch P angewiesen und ich stehe trotz Leistungszulage nicht dem Stammtruppenteil zur Verfügung. Die Leistungszulage könnte einem Reservisten, der tatsächlich da ist, besser zu Verfügung gestellt werden? Für mich wäre das finanziell sehr attraktiv, aber ich sehe eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Reservisten.

Onkel Tom
Autor wolverine
 - 16. März 2007, 08:01:06
Warum solte der Leistungszuschlag aberkannt werden? In meiner Ausbildung waren einige, die in der Einsatzzreserve beordert waren während der Ausbildung immer ihre Zulage bekamen. Durch diese Kameraden habe ich damals erst von der Möglichkeit erfahren.
Autor Onkel Tom
 - 15. März 2007, 20:24:45
Hallo.

Im Bezug auf die Weitergewährung des Leistungszuschlag habe ich eine Frage.

Ich bin Mob beordert und habe eine Zusage zur Gewährung des Leistungszuschlags für die Einsatzreserve. Die Bewerbung zum ROA adW. wurde nun von P positiv beschieden. Wird nun der Leistungszuschlag Einsatzreserve für die Dauer der Ausbildung zum RO aberkannt? Die Intension der Einsatzreserve besteht ja für Fachpersonal, welches flexibel zur Verfügung steht.

Wer kann mir eine Information geben?

Onkel Tom