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Autor erdpichel
 - 25. März 2007, 15:44:47
im übrigen heisst es "peanuts" (engl.: erdnüsse) ;)
Autor mailman
 - 25. März 2007, 10:50:25
Man verpflichtet sich immer noch selbst.

Was passiert? Naja je nachdem wie spät du kommst und ob du vorher angerufen hast kannst dich schon mal auf den ersten Anschiß einstellen. Wenn du gar nicht kommst dann geht es erst richtig los.

Wenn du jetzt schon vorhast zu spät zu kommen, dann ist das meiner Meinung auch schon ein Vergehen.
Autor jones
 - 25. März 2007, 10:07:45
ich rede nicht von der musterung... ich muss am 2.4 antreten... was würde passieren wenn ich zu spät in der kaserne ankomme?

ich hab realschulabschluss und eine abgeschlossene ausbildung als tischler und habe mich für 23 monate verpflichten lassen...(baupionier)
Autor Dave
 - 24. März 2007, 17:38:49
Solltest du zu spät zu deiner Musterung erscheinen, was man dir wirklich nicht raten kann, kannst du polizeilich dort beim Kreiswehrersatzamt vorgeführt werden, weil es deine Pflicht ist als deutscher Staatsbürger dich dort mustern zu lassen.

Gehalt bekommst du vom 1. Dienstmonat an. Solltest du SaZ werden hängt dein Gehalt vom Dienstgrad ab. Da ich nun nicht weiß, welchen Schulabschluss du besitzt und ob du eventuell schon eine Ausbildung gemacht hast, kann ich dir recht wenig dazu sagen.
Autor jones
 - 24. März 2007, 16:50:52
hi,
was passiert, wenn man zum tag der einberufenung zu spät kommt?
ab wann bekommt man geld, wenn man sich verpflichtet hat? nach den 9 monaten oder nacher der grundausbildung? (also richtiges gehalt nicht diese pienats)