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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 27. März 2007, 22:24:13
Aus Fürsorgegründen müssen deine Vorgesetzten dich vor einem freien Wochenende so Zeitgrecht gehen lassen, dass du deine Heimreise noch am selben Tag durchführen kannst - also keine Sorge.
Zitat von: BoB87 am 26. März 2007, 23:38:42
Der Letze Zug geht von dort nach hause um 16 Uhr. Wann wird man denn Freitags immer laufengelassen? was wenn ich den Zug nicht nehmen kann?
Zitat(1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigstenDas gilt aber nur für Dienstreisen. GWDL die länger als 2 Stunden zwischen Heimatort und Dienstort fahren können dies weiterhin nur in der 2.Klasse. Für die Dienstantrittsreise (wenn über 2 Stunden) oder anderen Dienstreisen über 2 Stunden aber in der 1.Klasse.
Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden.(..)
Zitat von: BoB87 am 27. März 2007, 15:45:371. Klasse? Hab ich irgendwas verpasst?
1.Klasse im RE, IRE drin?