ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Dave am 06. April 2007, 09:49:14
Naja, getan hat sich nichts. Allerdings meide ich jetzt den Kameraden und da ich ja sowieso Heimschläfer bin, brauch mir der Typ auch nur noch Mittwochs beim Reinigen auf den Sa** gehen
Zitat von: Warmduscher am 05. April 2007, 01:46:57Meinem Sprachverständniss nach hieße dies, es soll zwar vermieden werden, aber wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wäre das Vorg-Verhältniss trotzdem verbindlich?!
ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.
Zitat von: Timid am 04. April 2007, 18:00:16
Das Problem dabei ist nur, dass jeder Soldat das Thema im Unterricht hatte/gehabt haben sollte, und somit jeder was dazu sagen kann
Zitat von: Andi am 04. April 2007, 17:31:17Richtig, insbesondere angesichts eines so (offenbar - wenn auch für mich größtenteils unverständlich) diffizielen Themas wäre es schön, wenn tatsächlich nur jemand etwas zum Thema sagt, der auch wirklich etwas dazu sagen kann.
Zitat(1) Ein Vorgesetzter kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis Untergebene einem Soldaten für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend unterstellen.[...]Nix mit "DV", nix mit "Vorgesetzter nach §1", sondern einfach nur "Vorgesetzter".
Zitat von: mib am 03. April 2007, 22:48:29
Denkt mal drüber nach was ihr schreibt bevor ihr hier vermeintlich gute Hinweise verbreitet.
Langsam ist's nicht mehr Lustig den ständigen Fehlern hinterherzuräumen
Zitat von: wolverine am 03. April 2007, 16:43:25
Soweit ich weiss ist die angedachte geschlechtsspezifische Umbenennung der Dienstgrade (kein verspäteter Aprilscherz!) noch nicht in Kraft.
Zitat von: Kuch am 03. April 2007, 20:04:52
Um nach §5 VorgV Vorgesetzt sein zu können, muß derjenige der dir den Befehl gibt den dir dann unterstellten Soldaten nach §1 VorgV vorgesetzt sein.