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Autor Dave
 - 06. April 2007, 18:13:53
Ja klar, ich habs dem Stuffz gemeldet, aber der erzählte mir eben nur, dass genannter SG auch ein A**** ist und das mit ihm auch schon versucht hätte.

Ach egal... Schwamm drüber. Leitungs-OGs, die dem Verteidigungminister die Hand schütteln, ärgern sich nicht über SG`s die meckern  ::) ;D ;D ;D
Autor Dennis812
 - 06. April 2007, 16:10:06
Zitat von: Dave am 06. April 2007, 09:49:14
Naja, getan hat sich nichts. Allerdings meide ich jetzt den Kameraden und da ich ja sowieso Heimschläfer bin, brauch mir der Typ auch nur noch Mittwochs beim Reinigen auf den Sa** gehen  ;D

Hast du denn eine Meldung gemacht oder wenigstens mit jemandem "Wichtiges" drüber gesprochen?
Autor Dave
 - 06. April 2007, 09:49:14
Naja, getan hat sich nichts. Allerdings meide ich jetzt den Kameraden und da ich ja sowieso Heimschläfer bin, brauch mir der Typ auch nur noch Mittwochs beim Reinigen auf den Sa** gehen  ;D
Autor Dennis812
 - 05. April 2007, 13:05:06
Nun lasst doch mal den TE noch zu Wort kommen - nach der all der Theorie - wie sieht es bei dir jetzt in der Praxis aus, Dave?
Autor Timid
 - 05. April 2007, 12:37:15
Zitat von: Warmduscher am 05. April 2007, 01:46:57Meinem Sprachverständniss nach hieße dies, es soll zwar vermieden werden, aber wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wäre das Vorg-Verhältniss trotzdem verbindlich?!

Genau so dürfte es sein.

VVO, §5.1:
ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.

Wobei in dem Anfangsbeispiel die "besonderen dienstlichen Gründe" schon dadurch vorliegen dürften, dass Angehörige höherer Dienstgradgruppen (KpChef, Spieß, StUffz) offensichtlich dienstlich verhindert waren und die Stubenabnahmen daher selber nicht durchführen konnten.

Oder? Einwände von irgendwem?
Autor Warmduscher
 - 05. April 2007, 01:46:57
Wo wir grad dabei sind VorgV §5 Abs. 1 sagt ja, dass man nur zum Vorg gegenüber Dienstgradniedrigeren gemacht werden soll, wenn es besondere Gründe dafür gibt.
So, nun ist soll nicht aber nicht gleich darf nicht.

Meinem Sprachverständniss nach hieße dies, es soll zwar vermieden werden, aber wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wäre das Vorg-Verhältniss trotzdem verbindlich?!

Kläre mich bitte jemand auf.
Autor Andi
 - 04. April 2007, 21:00:17
Zitat von: Timid am 04. April 2007, 18:00:16
Das Problem dabei ist nur, dass jeder Soldat das Thema im Unterricht hatte/gehabt haben sollte, und somit jeder was dazu sagen kann ;)

;D Wenn ich zu allem etwas sagen würde, wozu ich irgendwann mal einen Unterricht bekommen hätte, dann würde ich nicht mehr aufhören. ;)

Gruß Andi
Autor Timid
 - 04. April 2007, 18:00:16
Zitat von: Andi am 04. April 2007, 17:31:17Richtig, insbesondere angesichts eines so (offenbar - wenn auch für mich größtenteils unverständlich) diffizielen Themas wäre es schön,  wenn tatsächlich nur jemand etwas zum Thema sagt, der auch wirklich etwas dazu sagen kann.

Das Problem dabei ist nur, dass jeder Soldat das Thema im Unterricht hatte/gehabt haben sollte, und somit jeder was dazu sagen kann ;)

Wobei die VVO ja eigentlich, zumindest in dem Punkt "wer darf wen nach §5 zum Vorgesetzten ernennen", recht eindeutig ist:
Zitat(1) Ein Vorgesetzter kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis Untergebene einem Soldaten für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend unterstellen.[...]
Nix mit "DV", nix mit "Vorgesetzter nach §1", sondern einfach nur "Vorgesetzter".
Autor Andi
 - 04. April 2007, 17:31:17
Zitat von: mib am 03. April 2007, 22:48:29
Denkt mal drüber nach was ihr schreibt bevor ihr hier vermeintlich gute Hinweise verbreitet.
Langsam ist's nicht mehr Lustig den ständigen Fehlern hinterherzuräumen

Richtig, insbesondere angesichts eines so (offenbar - wenn auch für mich größtenteils unverständlich) diffizielen Themas wäre es schön,  wenn tatsächlich nur jemand etwas zum Thema sagt, der auch wirklich etwas dazu sagen kann.
Was deine Bedenken gegenüber der vorläufigen Festnahme in einer "vier Augen" Situation angeht denke ich, dass ich deinen Ansatz verstanden habe...werde mal drauf herumdenken und meine Sicht der Dinge prüfen.

Zitat von: wolverine am 03. April 2007, 16:43:25
Soweit ich weiss ist die angedachte geschlechtsspezifische Umbenennung der Dienstgrade (kein verspäteter Aprilscherz!) noch nicht in Kraft.

Also "angedacht" ist hier glücklicherweise nichts aber unsere lieben Politiker haben ihr Aufgabe ein "Umfassendes" Soldatengleichstellungsgesetz aus dem Hut zu zaubern sehr ernst genommen, denn:

"§1 (3) Für Soldatinnen können Dienstgradbezeichnungen in weiblicher Form festgesetzt werden."

Hat eigentlich nur den Effekt, dass wir jetzt schriftlich haben, was vorher sowieso schon alle wussten.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 04. April 2007, 08:06:26
Ich befürchte fast, dass einige sogar soetwas oder ähnliches in Unterrichten zu hören bekommen! ;)
Autor mib
 - 03. April 2007, 22:48:29
Zitat von: Kuch am 03. April 2007, 20:04:52
Um nach §5 VorgV Vorgesetzt sein zu können, muß derjenige der dir den Befehl gibt den dir dann unterstellten Soldaten nach §1 VorgV vorgesetzt sein.

Schon wieder was Falsches!

Inzwischen sollte jeder der zum Thema was zu sagen hat doch mal einen Blick in die VVO geworfen haben können.

Nochmal den gleichen Satz aus meinem letzten Posting (der exakt so in der Vorschrift steht): "Jeder Vorgesetze kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis ..."

Denkt mal drüber nach was ihr schreibt bevor ihr hier vermeintlich gute Hinweise verbreitet.
Langsam ist's nicht mehr Lustig den ständigen Fehlern hinterherzuräumen
Autor Kuch
 - 03. April 2007, 20:04:52
Um nach §5 VorgV Vorgesetzt sein zu können, muß derjenige der dir den Befehl gibt den dir dann unterstellten Soldaten nach §1 VorgV vorgesetzt sein.
Die Dienstliche Bekanntgabe kann durch dich erfolgen.
Wenn das nicht der Fall war, warst du nicht Vorgesetzter!
Autor wolverine
 - 03. April 2007, 16:46:43
Ich habe etwas in Richtung Corporal und Sergeant gehört - ist aber noch unbestätigtes Geschwätz.
Autor schlammtreiber
 - 03. April 2007, 16:44:43
Feldwelpe und Unteroffizeuse werden wahr?
Autor wolverine
 - 03. April 2007, 16:43:25
§ 52 StPO - "das Aussageverweigerungsrecht steht dem Verlobten des Beschuldigten zu" ;D :D Das Gesetz ist älter als die politisch korrekte Gleichstellung. Soweit ich weiss ist die angedachte geschlechtsspezifische Umbenennung der Dienstgrade (kein verspäteter Aprilscherz!) noch nicht in Kraft.