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Autor Andi
 - 21. Dezember 2016, 17:22:40
Zitat von: helm22 am 21. Dezember 2016, 12:55:50
will das Auto abmelden aber in der Kaserne stehen lassen

Nein, das ist gemäß der entsprechenden Regelungen der "Aufgaben am Standort" nicht erlaubt.
Autor funker07
 - 21. Dezember 2016, 13:27:37
Bei uns isses so, dass das Auto angemeldet und versichert bleiben muss.
Trotzdem hab ich es lieber in der Kaserne ggf in ner Halle stehen, als sonstwo draußen.

Abgemeldet darfst du es nicht an der Straße o.Ä. stehen lassen.
Autor 200/3
 - 21. Dezember 2016, 13:07:51
Telefonliste nehmen, Nummer vom Kasernenfeldwebel raussuchen, anrufen und Anliegen schildern.
Wundert mich nur, dass Ihnen das in ihrer Einheit niemand sagen konnte...
Autor helm22
 - 21. Dezember 2016, 12:55:50
Hallo Kameraden,
Der twied ist zwar etwas älter aber vl könnt ihr mir helfen,gleiches Thema wie beim kameraden will das Auto abmelden aber in der Kaserne stehen lassen ist das möglich oder eher nicht gehe ab Februar in den Einsatz.

Danke im voraus helm22
Autor derhamburgerjung
 - 31. März 2007, 09:40:23
@Flauschi
Ich habe damals für den Zeitraum meines Einsatzes, sprich 4 Monate, das Auto abgemeldet.
Meine Versicherung, die HUK, hat mitgeteilt das eine Abmeldung für nur 4 Monate keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabett hat.Erst ab einem Jahr kann der Rabatt nicht mehr gewährt werden.
Habe dann den Wagen bei mir in der Tiefgarage stehen lassen und kurz nach meiner Rückkehr wieder beim Amt angemeldet.
- Hoffe mal, dass das nächstes Jahr wieder so klappt, in den kommenden Tagen habe ich einen Termin beim Chef.Hoffe er unterschreibt mir die Unterlagen für die freiwillige Meldung.

Gruß und schönes WE
Autor StOPfr
 - 30. März 2007, 21:21:12
@ Flauschi
Ich vermute, dass Du u.a. an den Schadenfreiheitsrabatt denkst. Versicherungen (alle, einige?) bieten bei einer Rückkehr in den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist die vorherigen Konditionen an. Dabei sollte es keine Rolle spielen ob Du das alte Fahrzeug wieder anmeldest oder für ein neues Auto Versicherungsschutz beantragst.
Nach einer Abmeldung bot mir meine Versicherung seinerzeit zweimal im Laufe von zwei Jahren eine neue Versicherung zu unveränderten Bedingungen an. Es sollte also auch für die Dauer eines Auslandseinsatzes kein Problem geben.
Als es noch keine Saisonkennzeichen gab konnte man seine Versicherung fürs Cabrio z.B. über den Winter ruhen lassen. Geht vielleicht immer noch. 
Eine Anfrage bei deiner Versicherung beseitigt alle Zweifel  ;).
Kfz-Steuern sparst Du m.W. nur bei Abmeldung
Autor mailman
 - 30. März 2007, 19:53:14
Abmelden ist einfacher. Das mit dem Ruhen ist eigentlich nur möglich wenn man kein Auto mehr hat.
Autor Flauschi
 - 30. März 2007, 19:51:20
Tach,

hab da mal eine frage, kann mir einer sagen wie das am besten mit meinem auto mache wenn ich in einsatz gehe?  will den nicht ganz abmelden, gibt es eine möglich keit den für die einsatz dauer ruhen zu lassen, sprich autoversicherung.