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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 04. Dezember 2008, 12:43:32
Es ist wie immer: die Bw definiert einen Bedarf der Streitkräfte und sein Wunsch auf Berufswechsel ist grundsätzlich persönlicher Belang! Zudem kommt evtl. ein "dienstlicher" Belang der LaPo/BuPo.
Man kann einen entsprechend begründeten Antrag stellen und darüber wird durch die zuständige SDBw entschieden - auch über das wie: ob überhaupt, wann und unter welchen Bedingungen (z. B. Kostenerstattung ZAW!)
Ein Anspruch, entgegen früherer Verpflichtung aus dem Dienst in der Bw entlassen zu werden, besteht nicht!
Autor erdpichel
 - 04. Dezember 2008, 12:28:14
Hallo!
ich schreib das mal hierrein!
Vorab eine kurze info, ich schreibe hier für einen kameraden, der auf ZAW ist und weiss, dass ich in diesem forum bin, und das immer als sehr kompetent beschreibe ;) also, ich hoffe ihr könnt mir/ ihm/ uns helfen:
ALSO, besagter kamerad ist zZt auf ZAW, diese geht auch noch bis anfang 2010... allerdings würde er gerne zur polizei wechseln. dazu sei gesagt, dass er zZt SU(FA) ist.
ich hab mich hier schonmal für ihn informiert, hier steht ja, dass der wechseln generell möglich ist, die frage die sich aber stellt ist:
zu welchem zeitpunkt und mit welchen konsequenzen?
kann er zB die ZAW zuende machen und vor seinen Fw-Lhrg wechseln, oder muss er die ZAW abbrechen, kann er vielleicht erst ab einem bestimmten zeitpunkt wechseln, zB erst nach 75% (absolut ausgedachter wert) seiner dienstzeit oder so? und müsste er eventuell dann die ZAW bezahlen?
ich  hoffe ihr könnt helfen!?
Autor Andi
 - 08. April 2007, 19:49:51
Eine Garantie aus einem SaZ Vertrag wieder herauszukommen gibt es nicht. Ich würde es mal spontan mit einer anschließenden Wehrübung versuchen.

Gruß Andi
Autor 23er
 - 06. April 2007, 19:27:43
Naja, SaZ4 Mnschft wäre erfahrungsgemäß noch moeglich auch kurzfristig. So könnte ich meine Arbeitslosigkeit verhindern und mich dann in Ruhe auf eine 12er-Stelle bewerben, falls es bei der Polizei nicht klappt. Die Frage ist nur, falls es klappt, wie und ob ich aus der 4er-Vertrag wieder rauskomme.
Hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Bin auf jeden Fall gerne Soldat und auch motiviert. Polizei steht nur aufgrund des Beamtenverhältnisses im Vordergund. Es ist nicht so, dass ich Soldat bin, weil ich nichts anderes finde, oder so...
Autor Beobachter
 - 06. April 2007, 18:41:15
Auf die schnelle wirst du jetzt nicht SaZ. Du müsstest dich ganz normal bewerben, den Einstellungstest bestehen und auch gleich noch eine Stelle erhalten. Ich bezweifle mal, dass das bis Ende Mai klappt. Eine weitere Überbrückung mittels FWDL ist auch nicht mehr möglich, da du bereits den FWD ausgeschöpft hast. Mehr als FWD23 geht nicht.

Dir steht es frei dich als SaZ zu bewerben, nur wird das nicht so schnell gehen. Sollte es bei der Polizei nicht klappen, kannst du es ja als Wiedereinsteller probieren.
Autor 23er
 - 06. April 2007, 18:29:51
Genau darum geht es.
Habe auch schon gehoert, dass der Wechsel moeglich ist. Brauch aber was handfestes. Waere also super, falls mir jmd sagen koennte in welcher Vorschrift was passendes steht, oder wo das sonst geregelt ist. Danke schonmal fuer eure Antworten. Muss die Hoffnung also noch nicht ganz aufgeben :)
Autor Timid
 - 04. April 2007, 21:05:16
Zitat von: Andi am 04. April 2007, 21:03:14Du wirst wohl ohne Probleme (Sonder-)Urlaub für deinen Bewerbungstest bekommen und dein FWDL wird auf deinen Antrag hin auch ohne Probleme verkürzt oder in ein GWDL-Verhältnis umgeändert werden, solltest du eingestellt werden.

Es scheint ja aber eher darum zu gehen, den FWDL23 noch zu verlängern, um dann im Idealfall unmittelbar aus dem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr zur Polizei wechseln zu können ;)
Autor Andi
 - 04. April 2007, 21:03:14
Du wirst wohl ohne Probleme (Sonder-)Urlaub für deinen Bewerbungstest bekommen und dein FWDL wird auf deinen Antrag hin auch ohne Probleme verkürzt oder in ein GWDL-Verhältnis umgeändert werden, solltest du eingestellt werden.

Mach dir keinen Kopf und rede mit deinen Vorgesetzten. Die Bundeswehr wird dir aber keine Steine in den Weg legen.

Gruß Andi
Autor Dennis812
 - 04. April 2007, 11:32:32
Soweit ich weiß, wird man als SaZ "freigestellt" wenn man Dienst bei der Polizei tut - soll heißen, du wechselst die ein gegen die anderen grüne (ok, mittlerweile blaue) Jacke - PKA's etc müssen imho nicht mal GWD leisten!

Weiß Andi mehr?
Autor schlammtreiber
 - 04. April 2007, 11:31:22
Schwierig. So weit ich weiß, würden die 23 Moante auf die SaZ-Dientzeit angerechnet, und ich glaube (!) nicht, daß dann noch die 6 Monate "Probezeit" anfallen in denen man relativ problemlos rauskommt. Bin aber auch nicht sicher, bitte beachten.

Was sagt denn der Spieß?
Autor 23er
 - 04. April 2007, 11:01:55
Hallo,
habe mal eine sehr wichtige Frage. Ich bin zZ Fwdl 23. DZE ist der 31.05.07 Hab eine Bewerbung bei der Polizei am Laufen. Einstellungstest ist im Juli. Mein Erstwunsch ist Polizist zu werden, da ich dort relativ schnell Beamter werde. Sollte es mit dem Test aber nicht klappen moechte ich auf jeden Fall bei der Truppe bleiben. Hab ich irgendwelche Moeglichkeiten mein Dienstverhältniss in das eines SaZ auf Widerruf oder ähliches zu ändern? Ich weiss ich bin spät dran, liess sich aber leider nicht anders einrichten. Achja, beim Spiess war ich schon.
Vielen Dank