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Autor Andi
 - 12. April 2007, 10:55:51
Zitat von: Gast03 am 11. April 2007, 16:30:22
Frage ich mal anders rum, wer hat dich denn vernommen? Da wo du zur Zeit unterstellst warst? Oder dein richtiger Diziplinarvorgesetzte (KpChef / StfflChef)

Völlig unerheblich, solange es ein Offizier war und auf Wirken des Disziplinarvorgesetzten geschehen ist.

Gruß Andi
Autor Gast03
 - 11. April 2007, 16:30:22
Für jedes Praktikum gibt es eine Kommandierungsverfügung, und dann wird das Vorgesetztenverhältnis geändert. (VVO)
Frage ich mal anders rum, wer hat dich denn vernommen? Da wo du zur Zeit unterstellst warst? Oder dein richtiger Diziplinarvorgesetzte (KpChef / StfflChef)
Autor Log-Wolf
 - 08. April 2007, 21:54:37
mmh naja ok das stimmt, aber wenn die es als nachbereitung abstempeln? und rein theoretisch, wenn er dein diziplinarvorgesetzter is, ich weis ja net wie das jetzte beim praktikum ist aber bei mein lehrgang hab ich nen neuen diszivorgesetzten
Autor Huey
 - 08. April 2007, 21:44:18
Zitatwenn die sagen hier feierabend, dann ist da feierabend

Deine Aussage ist falsch. Ein Vorgesetzter kann sich nicht über den Dienstplan hinwegsetzen.



Autor Log-Wolf
 - 08. April 2007, 21:22:13
war das nen BW-krankenhaus und die typen die da gesagt das du gehen kannst ranghöher? oder nur nen ziviles.

weil wenn dann sind das ja deine vorgesetzten und wenn die sagen hier feierabend, dann ist da feierabend.
Autor Andi
 - 08. April 2007, 20:07:45
Es geht wohl eher um Unerlaubte Abwesenheit (Dienstvergehen) und nicht um Eigenmächtige Abwesenheit (Straftat).

Was passiert wirst du selbst erleben. Es empfiehlt sich aber schon aus Eigeneinteresse einen Fachanwalt einzuschalten - falls du Mitglied im Bundeswehrverband bist, bist du über den Rechtsschutzversichert und bekommst dort auch entsprechende Anwaltsadressen.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 08. April 2007, 11:06:40
Während der ersten vier Jahre kann in der Tat jedes Dienstvergehen zur sofortigen Entlassung führen. Rechtsgrundlage ist § 55 Abs. 5 SG http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

Autor Nina1983
 - 08. April 2007, 11:02:44
Hallo,

Hab mal eine Frage zum Thema Enlassung als Saz. Kennt sich da jemand aus? Bei mir ist die Kacke voll am Dampfen. Musste einen Lehrgang zum Einsatzsanitäter machen. Während dem Lehrgang musste ich ein vierwöchiges Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Meine Arbeitszeit dort, war von acht bis um vier. Die im Krankenhaus haben mich fast täglich früher heimgeschickt, manchmal schon um zwölf. Meine Dienststelle hat des dann irgendwie mitbekommen. Anscheinend hätte ich mich danach in meiner Einheit melden müssen, aber des wusste ich nicht. Jetzt werden mir ca fünf Tage Eigenmächtige Abwesenheit unterstellt, was ja irgendwie auch stimmt. Aufjedenfall hat mein Disziplinarvorgesetzter des alles zur Stbw geschickt. Ich wurde auch vernommen. Jetzt hat er gemeint, eine fristlose Entlassung von einem auf dem anderen Tag wäre sehr wahrscheinlich. Stimmt das? Ich habe auch ein Kind das ich ernähren muss. Können die mich wirklich einfach so entlassen? Sonst ist nie etwas vorgefallen! Ich hab schon gelesen dass des nur die ersten vier Jahre geht. Und ich bin jetzt erst seid 2005 dabei. Wäre nett wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.

MFG Nina