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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 14. April 2007, 16:15:49
Im Einsatz kann der Kontingentführer selbstverständlich im Rahmen seiner Zuständigkeit Abweichungen von der ZDv 37/10 befehlen. Ist also gar kein Problem.
Das Problem liegt beim durchschnittlichen deutschen Soldaten, der das Abzeichen dann wieder zurück in good old Germany nicht selbst wieder entfernt, weil er es dort nicht mehr tragen darf.

Gruß Andi
Autor Timid
 - 13. April 2007, 18:06:42
Zitat von: Marauder am 12. April 2007, 12:06:36Auch wenn es offiziell nicht erlaubt ist so waren wir im Einsatz aufgefordert, per schriftlicher Anweisung diesen auf die Uniform zu nähen.

Was allerdings, wenn sich die Soldaten diese Aufnäher selber zu besorgen hatten, schon eine mehr als fragwürdige, wenn nicht gar komplett rechtswidrige Anweisung gewesen sein könnte ...

Das zeigt eigentlich hauptsächlich, dass es, scheinbar in allen Dienstgradgruppen, Leute gibt, die Vorschriften "interpretieren", wo es nichts zu interpretieren gibt, und damit den Sinn einer Uniform (und gültiger Befehle wie der ZDv 37/10) untergraben ...
Autor Marauder
 - 12. April 2007, 12:06:36
Naja bzgl. des  Germany Schriftzug.

Auch wenn es offiziell nicht erlaubt ist so waren wir im Einsatz aufgefordert, per schriftlicher Anweisung diesen auf die Uniform zu nähen.
Nach meiner Rückkehr habe ich diese bis zu meiner Entlassung auch nicht mehr entfernt.

So mussten wir sogar auf unsere T-Shirts mit Flagge noch zusätzlich das KFOR Abzeichen nähen wenn wir nur diese mit Bristol anhatten. Kurz zwischen was sein soll und wirklich ist liegen Welten.

Allerdings muß man auch sagen. Ein "Neuer" hatte eine Feldjacke bekommen wo dieser Schriftzug noch existent war. Er musste diesen Entfernen. Begründung er war nicht im Einsatz.
Autor mailman
 - 10. April 2007, 16:47:50
Das ist ja dann wieder so ein Fall. In meiner Kaserne sind mehr Leute damit rumgelaufen als ich zählen konnte. Aber was will man da machen :-\
Autor F_K
 - 10. April 2007, 16:41:36
Hallo,

NOCHMAL: Es gibt keine Tätigkeitsabzeichen für "Tätigkeiten", sondern für die Zugehörigkeit zu einer AVR und entsprechenden Dienstzeiten / Ausbildungshöhe in derselben.

DESHALB sind zwei AVRs (nacheinander! )eher die Ausnahme, "normalerweise" verbleiben Soldaten in einer AVR.
Die "stehende Ausnahme" sind Feldwebel, die über die Führungsverwendungen GprFhr, ZgFhr, KpTrpFhr (als Berufssoldaten) dann Kompaniefeldwebel werden, weil das eine andere AVR ist.

Gegenbeispiel: Ein ZgFhrOffz wird S2Offizier, danach KpChef, danach S2StOffz, danach stv.BtlKdr .... alles VERSCHIEDENE Tätigkeiten, aber alles eine AVR (z. B. Infanterie).

Zum "Germany Abzeichen":

Wie Timid richtig dargestellt hat: Das Abzeichen ist für Soldaten FREMDER NATIONEN vorgesehen, die mit BW Bekleidung ausgestattet werden. Dann wird die Deutschland Fahne ENTFERNT, statt dessen ein Schriftzug z. B. mit "GAMBIA" an der Uniform angebracht.

Der "Germany Schriftzug" ist nur als BEISPIEL für die Schriftart / Form in der Vorschrift.

ES GIBT KEIN GERMANY ABZEICHEN!

Also Ja: Es darf weder angebracht werden, und muss natürlich im Falle des Anbringens entfernt werden!

Die Nationalitätsabzeichen sind international ABGESTIMMT, das deutsche Nationalitätsabzeichen ist die Schwarz-Rot-Goldene Flagge bzw. Kokarde bzw. das Eiserne Kreuz auf Fahrzeugen / Flugzeugen.
Autor mailman
 - 10. April 2007, 16:29:35
Also quasi eines für die ehemalige Tätigkeit und ienes für die akutelle
Autor Timid
 - 10. April 2007, 16:13:08
Zitat von: mailman am 10. April 2007, 15:34:19Muß dann der "Germany" Aufnäher auch nach Beendigung des Einsatzes enfernt werden?

Da es derartige Aufnäher für Bundeswehrsoldaten laut Vorschrift nicht gibt, dürfte er vor dem Einsatz nicht einmal angebracht werden ...

ZitatWas wäre den ein konkretes Beispiel für 2 TAs? (nur mal so aus Interesse)

Z.B. ein Nachschub-Uffz, der die Truppengattung wechselt und Feldjäger wird. Oder der Nachschub-Uffz der 1./- eines Panzerbataillons, der Feldwebel und Panzer-Kommandant wird? Ein Luftfahrzeugführer, der Flugplatzkommandant geworden ist.
Ein Feldwebel, der Spieß wird ...
Autor mailman
 - 10. April 2007, 15:34:19
Muß dann der "Germany" Aufnäher auch nach Beendigung des Einsatzes enfernt werden?

Was wäre den ein konkretes Beispiel für 2 TAs? (nur mal so aus Interesse)


[size=08pt]€: Dieser Thread wurde aus dem Diskussionsthread um das Tätigkeitsabzeichen herausgelöst, weil sich hier eine interessante Diskussion um das "Germany"-Abzeichen ergeben hat. -Piet- [/size]