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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 11. April 2007, 20:26:31
@ Alle:

Bitte unterscheiden:

- SaZ erhalten eine "Aufforderung zum Dienstantritt". Das ist zwar NICHT unverbindlich, aber Nichterscheinen ist KEINE Straftat, sondern eher unhöflich .. Soldat werden diese Personen erst mit Erhalt gewisser Urkunden, also erst NACH Erscheinen.

- Wehrpflichtige / Wehrübende erhalten einen Einberufungsbescheid, und sind ab dem angegebenen ZEitpunkt SOLDAT, mit allen Rechten und PFLICHTEN. Dazu ist kein Erscheinen notwendig, daher bei Nichterscheinen sehr schnell Straftatbestände ..

Um das Thema kurz zusammenzufassen:

Es ist KAUM möglich, durch eine vorgestäuschte Bewerbung und Annahme als SaZ mehr Geld zu erhalten als ein Grundwehrdienstleistender und später "Ohne Probleme" aus der Nummer wieder rauszukommen ...

Im Gegenteil: Es macht den Lebenslauf kaputt, Bescheinicht mangelndes Durchhaltevermögen und setzt einem dem Risiko aus, später die restliche GWDL Zeit nachdienen zu müssen....
Autor mailman
 - 11. April 2007, 17:53:05
Solange man die Ernennungsurkunde nicht hat ist man doch auch noch kein Saz oder
Autor Flexscan
 - 11. April 2007, 17:41:31
Zitat von: Andi am 10. April 2007, 15:51:22
Bevor man den Dienst angetreten hat kann man jederzeit den Vertrag rückgängig machen (egal ob Verpflichtung mit oder ohne Widerrufsoption). Als zukünftiger Soldat auf Zeit (also bei Männern ohne Widerrufsoption und rauen mit oder ohne Widerrufsoption) kann man den Vertrag auch einfach aufkündigen indem man seinen Dienst nicht antritt, wobei das sicherlich die unprofessionellste Lösung wäre.

Gruß Andi

Was ist wenn man bereits eine rechtskräftige Aufforderung zum Dienstantritt bzw den Einebrufungsbescheid bekommen hat und man doch nicht erscheint? Ich war immer der Meinung das man als SAZ dann auch als Eigenmächtig abwesend behandelt wird.
Autor Huey
 - 11. April 2007, 17:25:44
ZitatMan kann sich immer runterstufen lassen.

BS!


ZitatPersonalstärkegesetz, hilft auch in solchen Fällen!

Noch mehr BS!

Das PSG (auch PersAnpassungsgesetz) ist dazu da, "überzählige" Soldaten, die aufgrund von Umstrukturierungen oder ähnlichen Massnahmen "zuviel" sind, vorzeitig abzusteuern, damit die Nachfolge frei gemacht wird.

Es dient nicht dazu, "unwilligen" bzw. "es-sich-anders-überleger" den Austritt zu ermöglichen.

Bevor man mit dem PSG winkt, sollte man sich einmal die Bedingungen anschauen.
Eine Rückstufung ist da sowohl an DP als auch an Altersstrukturen und auch Bedarf gebunden...
Autor Gast03
 - 11. April 2007, 16:16:18
Es gibt auch das PSG (Personalstärkegesetz, hilft auch in solchen Fällen!) Man kann sich immer runterstufen lassen. Klären mit dem PersUffz
Autor Andi
 - 10. April 2007, 15:51:22
Bevor man den Dienst angetreten hat kann man jederzeit den Vertrag rückgängig machen (egal ob Verpflichtung mit oder ohne Widerrufsoption). Als zukünftiger Soldat auf Zeit (also bei Männern ohne Widerrufsoption und rauen mit oder ohne Widerrufsoption) kann man den Vertrag auch einfach aufkündigen indem man seinen Dienst nicht antritt, wobei das sicherlich die unprofessionellste Lösung wäre.

Gruß Andi
Autor mailman
 - 09. April 2007, 18:29:51
Wenn man sich auf Widerruf verpflichtet hat man 6 Monate nach Dienstantritt die Möglichkeit aufzuhören. Man erhält in dieser Zeit nur den GWDL Sold. Die Bundeswehr kann einem allerdings auch "kündigen"

Ohne Widerruf sind es ebenfalls 6 Monate aber hier geht es nur von Seiten der Bundeswehr.

Der Eignungsübende ist ein Sonderfall er hat 4 Monate in denen beiden Seiten kündigen können und er erhält fast den volen Sold.
Autor kps
 - 09. April 2007, 18:26:02
also ich weiß nicht ob ich doof bin aber aus den antworten werde ich nicht schlau die sind alle ein bisschen kurz gehalten.über genauere antworten würde ich mich freuen
Autor mailman
 - 09. April 2007, 18:20:44
6 Monate sowhl mit als auch ohne Widerruf ,bzw. 4 Monate bei Eignunsübenden.
Autor kps
 - 09. April 2007, 18:03:09
eine woche nach wann?nach dem beginn des grundwehrdienstes?ist diese frist von der du redest(4monate) sowas wie ne probezeit oder wie meinst du das?
Autor Dennis812
 - 09. April 2007, 16:26:15
Dieser "Rücktritt" ist möglich, allerdings nur, wenn du dich auf Widerruf verpflichtest!
Autor erdpichel
 - 09. April 2007, 14:53:34
du unterschreibst meisstens schon nach einer woche deine SaZ-ernennung, danach wird das eher schwierig, ausser eben in der bestimmten frist, die du ja haben kannst (4 monate!?)!
Autor kps
 - 09. April 2007, 14:16:35
Hallo hatte letztens eine diskussion mit einen kumpel...und zwar ging es darum wenn ich es geschafft habe beim bund als saz angenommen zu werden und mich nun entscheide kurz vorher (2-3 monate) doch nicht länger als meinen grundwehrdienst zu machen komme ich dann aus der ganzen saz sache wieder raus?war bloß ein thema von uns(hat also keiner vor das zu machen)
Über antworten würde ich mich freuen.............