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Autor motoele
 - 08. Dezember 2003, 17:30:53
ja christian, so ist das nunmal.
kenne das sehr gut.

mein antrag auf uk-stellung läuft auch schon seit 5 wochen und habe noch keine entscheidung.
das beste ist du und dein arbeitgeber gehen erstmal davon aus dass du hinmusst. wenn es dann doch anders kommt dann ist die freude umso grösser. antreten musst du auf jeden fall erstmal.
gibt sogar fälle wo der e-bescheid noch nach dienstantritt wiederrufen wurde.
Autor Christian
 - 06. Dezember 2003, 23:48:56
Sorry aber die Spinnen beim Bund, wie schonmal erwähnt hatte ich ja widerspruch eingelegt, letztens kam ein Brief von der Wehrbereichsverwaltung, das mein Widerspruch vom KWEA nicht entschieden wurde und dass das nun die Wehrbereichsverwaltung macht. Unter anderen stand drin, das ich vlt nen Bescheid bekomme, oder wenn nichts kommt soll ich normal antreten....aber ich kann doch nich bis zum 31.12 warten um dann meinen Arbeitgeber zu sagen, "ich muss nun doch los" Ein wenig Planungssicherung bzw. eine schnelle Entscheidung scheinen die Leute da nicht zu kennen.
Autor schlammtreiber
 - 04. Dezember 2003, 08:14:29
Das ist natürlich mistig.  :-[

Autor Christian
 - 03. Dezember 2003, 23:14:38
Danke für deine Antwort,

und ja ich wäre wies aussieht erstmal arbeitssuchend, da mein befristetes av z.b bis 31.12. geht und am 1.1.04 geht der bund los. Und selbst wenn mein befr. av bis 30.09.04 ginge, wäre nach dem wehrdienst, nichts mit arbeiten, da zwar das av unterbrochen wird, aber bei einem befrist. av endet es trotzdem wie vereinbart am 30.09.. Leider kann man die monate nicht hinten ranhängen, sondern verfallen dann. Wo ich hinkomm steht noch nicht genau fest, da ich widerspruch eingelegt habe. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen.
Autor motoele
 - 01. Dezember 2003, 17:34:06
hallo!
erstmalö nen paar fragen:
- warum bist du nach dem ende des wehrdienstes arbeitslos???
läuft ein zeitvertrag aus oder wurdest du gekündigt oder andere gründe???

da gibt es nämölich unterschiede.

solltest du die kündigung nach erhalten des e-bescheides bekommen haben ist die kündigung nicht rechtskräftig ausser die kündigung erfolgte weil du dir was zu schulden kommen lassen hast.
handelt es sich um einen zeitvertrag der ausläuft, so bist du erstens dazu verpflichtet laut neuem gestz vom 01.07.2003 dich jetzt schon beim arbeitsamt arbeitsuchend zu melden.
nromalerweise meldet dein arbeitgeber nach erhalt des e-bescheides dich beim sozialversicherungsträger ab und nach ende des wehrdienstes wieder an.
bist du allerdings arbeitslos macht das das arbeitsamt.

solltest du noch irgend welche fragen haben stehe iuch gerne rede und antwort.

würde mich auch mal interessieren wohin du einberufen wirst zur aga und wohin du danach kommst.????
woher kommst du denn????

MfG
Motoele
Autor Christian
 - 30. November 2003, 21:36:40
Diese Meldung über den Beginn zur Teilnahme am Grundwehrdienst, bzw.die Beendigung. Ab wann muss die mein Arbeitgeber ausfüllen.

Zur Anmerkung, ich bin bis Ende des Monats noch beschäftigt und im Anschluss geht gleich der bund los, nach dem bund wäre ich praktisch arbeitslos