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Zusammenfassung

Autor vmaxboost1200
 - 09. Mai 2007, 14:55:25
Gibt mehrere Arten des Respekts:
- Respekt aufgrund der persönlichen Autorität
- aufgrund der fachlichen Autorität
- aufgrund des Dienstgrades

Wenn ein Vorgesetzter seine Autorität nur auf den letzten Punkt begründet, dann ist er nichts wert.
Autor Garry
 - 19. April 2007, 17:15:00
Zitat von: StOPfr am 19. April 2007, 17:06:51
Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:50:18
Oder genießen sie gleich den vollen Respekt der Gruppe bzw. der Kompanie?
Respekt muss man sich erarbeiten. Man kann ihn also nicht von Anfang an genießen. Pro und contra unter der Suchfunktion. Gerade dazu gibt es viele unterschiedliche Meinungen hier im Forum. 



Total verständlich. Getreu dem Motto: "Mitleid bekommt man geschenkt. Neid muss man sich erarbeiten" verläuft das auch mit der Anerkennung. Aber eine Herausforderung, die ich gerne auf mich nehmen würde, sollte es so weit kommen!
Autor Garry
 - 19. April 2007, 17:13:07
Ich danke dir, schlammi.

Vielleicht werde ich nochmal auf deine Tipps zurückkommen (-können-)  :P.

Also heisst das jetzt erstmal, GWD + FWD zu leisten und bei Gefallen, ob einem die Bw überhaupt liegt, den Antrag aus der Truppe zu stellen. Ist ja auch nicht verkehrt. Und wenn ich richtig liege, ist es dann sogar möglich, den nahtlosen Übergang von FWD zum SaZ auszunutzen. Auch nicht verkehrt  :).
Autor StOPfr
 - 19. April 2007, 17:06:51
Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:50:18
Oder genießen sie gleich den vollen Respekt der Gruppe bzw. der Kompanie?
Respekt muss man sich erarbeiten. Man kann ihn also nicht von Anfang an genießen. Pro und contra unter der Suchfunktion. Gerade dazu gibt es viele unterschiedliche Meinungen hier im Forum. 

Autor schlammtreiber
 - 19. April 2007, 16:58:11
Zitat von: StOPfr am 19. April 2007, 16:45:31
*Abbruch, schlammi war mal wieder schneller!  ;D

Das machen die drei Pötte Kaffee heut morgen  ;)

@Garry:

Zitatwann könnte man da mit einer Antwort rechnen?

Das dauert zwar Wochen bis Monate, aber das tut es ohnehin, egal ob aus der Truppe oder von draussen  ;)

ZitatGeht das alles nur über den Spieß oder muss das hoch bis ins BMfV (da sie evt. die "Stellen ausschreiben")?

Du wickelst das alles mit "Deinen" Leuten ab, der Antrag geht aber natürlich bis weiter oben. Aber wie gesagt, Deine Ansprechpartner sitzen in Deiner Kaserne, ist einfach und bequem.

ZitatStehen denn die Chancen besser aus der Truppe heraus oder lieber von Anfang an?

Bei Bewerbungen aus der Truppe heraus kommt Deine Bewertung durch Deine Vorgesetzten dazu. Wenn man also ein ordentliches Bild abgibt (was Du wahrscheinlich vorhast) ist das ganz positiv. Eine positive Beurteilung des Vorgesetzten wirkt auf den Sachbearbeiter natürlich immer gut.

ZitatHaben "Neckermann (St-)Uffz bzw. (St-)Fw einbußen, außer das sie Abstriche bei den Gehältern in den ersten 4 - 6 Monaten machen? Oder genießen sie gleich den vollen Respekt der Gruppe bzw. der Kompanie?

Ganz ehrlich: als "Neckermann" (schon der Ausdruck ist abfällig) muss man sich erstmal bewähren und sich den Respekt zum Dienstgrad verdienen. Aber meist ist das kein Problem, wenn man Anfangs bescheiden auftritt und seine Arbeit gut macht, wird das anerkannt.

Leider gibt es immer wieder welche, die mit dem Dienstgrad ausflippen und sofort meinen sie wären jetzt Gott. Aber die werden schnell gestutzt.

Anständig verhalten und nicht gleich den StUffz soooo weit raushängen lassen, dann ist das kein Problem.
Autor Garry
 - 19. April 2007, 16:50:18
Das hört sich ja schon einmal sehr gut an.

Fragen über Fragen..

Wenn ich nach 6 Monaten (3 Monate AGA, 3 Monate Stammeinheit um zu sehen wie's ist) einen Antrag stelle, SaZ 8 werden zu wollen, wann könnte man da mit einer Antwort rechnen? Ich gehe jetzt nicht von einer Antwort wie "Binnen 2 Tagen" oder "Abwarten Tee trinken" aus, sondern eher eine allgemeine. Geht das alles nur über den Spieß oder muss das hoch bis ins BMfV (da sie evt. die "Stellen ausschreiben")?

Stehen denn die Chancen besser aus der Truppe heraus oder lieber von Anfang an?

Haben "Neckermann (St-)Uffz bzw. (St-)Fw einbußen, außer das sie Abstriche bei den Gehältern in den ersten 4 - 6 Monaten machen? Oder genießen sie gleich den vollen Respekt der Gruppe bzw. der Kompanie?
Autor StOPfr
 - 19. April 2007, 16:45:31
Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:35:47
...Habe ich dir das denn gestern nicht schon geschrieben? 
Doch, hast Du. Hier ging es aber um das "allgemeine Verständnis"  ;).

Natürlich ist eine Bewerbung zum SaZ aus der Truppe heraus möglich...*

*Abbruch, schlammi war mal wieder schneller!  ;D
Autor schlammtreiber
 - 19. April 2007, 16:43:44
Ja, Bewerbungen aus der Truppe heraus sind möglich und üblich (machen m.W. grob 50% der eingestellten SaZ aus!). Ist auch nicht schlecht, da man sich so den Laden vorher mal ansehen kann.

In dem Fall läuft das so: Du bewirbst Dich für eine Stelle und wenn Du dann berufsnah einsetzbar bist (z.B. Kaufmann: Stabsdienst, Logistik...) und den Zuschlag für die Uffz-Laufbahn kriegst, wirst Du am tag der Ernennung zum SaZ auch gleich zum entsprechenden Dienstgrad befördert.
Autor Garry
 - 19. April 2007, 16:35:47
Vielen Dank für die spontane und auf den Punkt - bringende Auskunft.

@StOPfr Habe ich dir das denn gestern nicht schon geschrieben?  :o Schande über mein Haupt..

Aber ja. Insgesamt 23 Monate.

Und wie sieht es aus, wenn es mir von Anfang an gefällt, kann ich mich aus der Truppe heraus noch als SaZ 8 (beispielsweise) bewerben und werde dann so eingestellt?
Autor StOPfr
 - 19. April 2007, 16:30:52
Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:17:23
Wenn nein: Wieso behaupten dies böse Zungen immer wieder?
Diese "bösen Zungen" haben etwas von "Neckermann-Uffz oder -StUffz" gehört und bringen dann SaZ und FWDL durcheinander. Mehr über Neckermann mit der Suchfunktion.

Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:17:23
...eigentlich komme ich mir blöd vor zu fragen...
Wer fragt kann nicht blöd sein  ;).

Zitat von: Garry am 19. April 2007, 16:17:23
...Einberufung zum 1. Juli 2007. Anschließend 14 Monate freiwilligen Zusatzwehrdienst inkl. etwaigen Auslandseinsatz.
Nur zum allgemeinen Verständnis: Du machst FWDL 23!?
Autor schlammtreiber
 - 19. April 2007, 16:20:11
Nein, da Du Grundwehrdienst leistest bzw FWDL bist, wirst Du nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt. Dies wäre nur der Fall, wenn Du als Soldat auf Zeit (mindestens 4 Jahre in dem Fall) berufsnah eingestellt wirst.

Aber für GWDL/FWDL gilt das nicht.
Autor Garry
 - 19. April 2007, 16:17:23
Hallo,

eigentlich komme ich mir blöd vor zu fragen, allerdings muss ich das, was ich gehört haben, von mind. 2 weiteren Personen bestätigt bekommen  ;).

Meine Situation: Einberufung zum 1. Juli 2007. Anschließend 14 Monate freiwilligen Zusatzwehrdienst inkl. etwaigen Auslandseinsatz. Verwendungsvorschlag von den Leuten aus dem KWEA: Stabsdienstsoldat (sehr warscheinlich da Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann).

Nun wollte ich fragen, da ich dies nun schon aus mehreren Quellen gehört habe, ob man mit einer Ausbildung (die bei der Bundeswehr auch verwendet werden kann) sofort (oder eben nach der AGA) als Unteroffizier bzw. Stabsunteroffizier einsteigt?

Wenn ja: Aber man hat doch von einem Dreck eine Ahnung. Werden einem somit sofort Soldaten unterstellt?  ::)

Wenn nein: Wieso behaupten dies böse Zungen immer wieder?

Vielen dank im voraus ;).

Gruß Garry