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Autor Fitsch
 - 03. Dezember 2003, 06:59:15
... oder Du machst FWDL....

Dein Arbeitgeber muß dir nicht kündigen und Du bist kein "Sozialfall"
Autor mirist
 - 02. Dezember 2003, 18:47:40
ja, so hat mans mir gesagt, schlechte auftragslage etc...
allerdings hat man auch in aussicht gestellt daß ich nach 2-3 monaten
wieder eingestellt werden könnte und daß ich bis dahin arbeitslos machen soll
k.a. was ich jetz machen soll, ich denk ich such mir ne neue stelle


Autor motoele
 - 01. Dezember 2003, 17:46:44
na dann bleibt immer noch die frage, aus welchem grund er dich dann kündigen will.

schlechte auftragslage- geht nur wenn er in den daruf folgenden 6 monaten keinen neuen in deiner position oder ähnlich einstellt, sonst müsste er dich erst wieder fragen.
Autor mirist
 - 01. Dezember 2003, 17:38:49
also noch kürzer als ich gedacht habe...
weil, mein arbeitgeber hat mir klar gemacht daß ich nach
bund nur noch so lange beschäftigt werde wie es nach kündigungsschutz nötig ist
Autor motoele
 - 01. Dezember 2003, 17:25:22
hallo erstmal!

es ist so, dass dein arbeitgeber aufgrund des arbeitsplatzschutzgesetzes dich ab eingang des einberufungsbescheids bis zum ende deines wehrdienstes nich kündigen darf ausser es liegen besondere gründe vor.
er muss dich also nach dem wehrdienst auf jeden fall wieder einstellen.
nun kann er es aber so machen, dass du nach deinem wehedienst gleich am ersten regulären arbeitstag die kündigung erhälst und dann eben nur noch die kündigungsfrist von 2 oder 4 wochen da bleibst. je nach dem.
somit ist das arbeitsplatzschgutz gesetz völlig unsinnig.
ich bin eh dagegen leute aus einem festen unbefristeten arbeitsverhältnis rauszuholen.
habe gerade das selbe problem. werde auch zum 05.01.2004 einberufen. allerdings hat mein chef gerade eine uk-stellung beantragt aud deren entscheidung wir noch warten. ich sollte nämlich eine abtelung komplett übernehmen. und der bund macht mir einen strich durch die rechnung.
sollte der antrag auf uk-stellung abgelehnt werden wird wohl jemand anderes diese stelle bekommen. denke aber dass ich nach dem wehrdienst nicht gekündigt werde aber eben auch nicht abteilungsleiter werde.
scheiss wehrdienst. bin für die abschaffung dieses zwangsdienstes.

MfG

Motoele
Autor schlammtreiber
 - 01. Dezember 2003, 15:31:38
Es besteht nur die Pflicht zur Wiedereinstellung, also Erhalt des Arbeitsplatzes. Ab dem Punkt, wo Du wieder im Büro/am AP hockst, gelten die normalen Kündigungsfristen.

Wurde mir zumindest so erklärt.  :-\
Autor mirist
 - 01. Dezember 2003, 12:11:52
hi,
wie lange darf mich mein arbeitgeber nach abgeleistetem grundwehrdienst nicht kündigen?
hab was unter http://www.bundeswehr.de/wir/hintergrund/wd_soziale_sicherung.php gefunden, beantwortet es aber nicht wirklich.
oder hängt es davon ab wie lange ich davor in dem betrieb beschäftigt war?