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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 13. Januar 2004, 11:49:49
@ Martin:

EIGENSTÄNDIGKEIT ist eine wichtige Eigenschaft, nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch im sonstigen Leben  ;D

Schaue z. B. unter http://www.bundeswehr.de/wir/wehrdienst/030114_wehrsold.php

Und jetzt auch noch zwei Sprüche (bitte nicht drüber ärgern  ;), sondern versuchen, den Sinn dahinter zu verstehen ....

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
I will search google, before asking dump questions ...

Und noch einen Ratschlag fürs Leben:
Auch FRAGEN verraten sehr viel über den Fragesteller, und zwar über die Tatsache, das der die Antwort vermutlich nicht kennt hinaus ...

Z. B. Ansatz in Deinem Fall: Wie von Dir festgestellt, kostet die Fahrt ca. 3000 EURO / Jahr (immerhin mal mindestens 2 "Monatsgehälter" netto), und ohne diesen hohen Kostenblock bzw. die Vergütung zu kennen, entscheidest Du Dich für eine Weiterverpflichtung ...  :o  :o
Autor Martin Klein
 - 13. Januar 2004, 10:52:00
Thx, Bin Wehrdienstleistender mit anschließendem längeren Wehrdienst von 13 Monaten also bin ich insgesamt 22 Monate bei der Bundeswehr (im Kopf gerechnet). Ich bekomme also wärend der ganzen 22 Monate  BW Fahrkarten? Oder nur wärend der 9 Monate GWD?
Autor F_K
 - 13. Januar 2004, 10:22:40
Hallo Martin,

falls Du Wehrdienstleistender bist, erhälst Du von der BW Fahrkarten, mit denen Du die "Heimfahrt" kostenlos tätigen kannst.

Falls Du SaZ bist, erhälst Du solche Leistungen nicht.
Autor Martin Klein
 - 13. Januar 2004, 09:44:13
Andere Frage zu diesem Thema:
Ich muss ab 01.04.2004 von Leipzig nach Kastellaun (Bahn fahrt bis Koblenz) das Kostet pro Fahrt 65 € macht im Jahr gut 6000 € hab mir desshalb gedacht ich besorg mir ne Bahn Card 100 (gibt dann 100% Rabatt), die kostet einmalig 3000 € oder 270 € pro Monat. Was bezahlt der Bund davon? Oder sind Heimfahrten grundsätzlich kostenfrei?
Autor TheAdmin
 - 15. Dezember 2003, 11:36:19
Wobei dein KpFw dir dabei eigentlich zur Seite stehen sollte.

Das Problem ist nur, dass die meisten immer gerne helfen, aber selber nicht 100% bescheid wissen.
Autor motoele
 - 15. Dezember 2003, 11:13:14
Hallo!

Eventuelle finanzielle Einbußen sind hinzunehmen. So heisst es zumindest vom KWEA.

Du bekommst deinen Sold.
Miete: länger als 6 Monate= 100% bis zu einem Höchstsatz solange du die Wohnung alleone bewohnst. Wohnst du zum Beisspiel mit deiner Freundin zusammen bekommst du nur 50 %.
Hast du die Wohnung noch keine 6 Monate bekommst du 70%.
Wenn wie oben genannt du aber mit deiner Freundin zusammen wohnst, bekommst du 70% von der halben Miete.

Dann bekommst du noch Zulagen zur Lebensversicherung, privat Haftpflicht oder Hausrat wenn diese länger als 12 Monate bestehen.

Garagenmiete bekommst du erstattet, wenn du dein Auto aufgrund des Wehrdienstes abgemeldet hast. Musst du aber die Abmeldebescheinigung vorlegen.

Den Antrag stellst du bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde deines Kreises.

Dauert lange und ist nen ganzer Stappel Papierkram.
Autor gp7
 - 12. Dezember 2003, 16:37:51
 :) Danke..sehr informative seite ist das
Autor TheAdmin
 - 12. Dezember 2003, 16:06:47
Es stehen dir Leistungen des USG zu.

Infos findest du da: http://www.landkreis-starnberg.de/stuff/landratsamt/landratsamt_stuff/buergerservice/soziale_dienstleistungen/usg.html
Autor gp7
 - 12. Dezember 2003, 15:31:36
hallo ich bin bis September 04 zurück gestellt worde nweil ich zurzeit in einem festem Arbeitsverhältnis bin.Ich nehme mal an das die mich dann September aber wieder melden um mich einzu ziehen und da wollt ich mal wissen was die einem bei normalen Grundwehrdienst also 9 monate ausser den sold noch bezahlen? wie siehts mit ner wohnung aus?wenn ja wie lange muss ich die schon haben 6 monate?bezahlt der bund dann die komplette Miete oder nur ein Teil?garage? bekommt man ein Verdienst ausfall?weil angenomm wenn ich jetzt 1000€verdiene dann aber beim bund nur 300€ oder so bezahlen die mir dann den rest meines Gehalts was ich vorher bekomm hab?gibts da was zu beachten?was kann ma noch so alles geltend machen?
MfG Gunnar