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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 22. Mai 2007, 21:25:29
Nicht wirklich. Immer dran denken: Es kommt manchmal dümmer, als man denken kann.
Autor Fiestaman
 - 22. Mai 2007, 21:01:47
Jetzt macht ihr aber aus ner Mücke nen Elefanten.
Autor wolverine
 - 22. Mai 2007, 19:06:20
"Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, welches ein militärischer Vorgesetzter schriftlich, mündlich oder in anderer Weise mit Anspruch auf Gehörsam erteilt!" ;)
Autor Andi
 - 22. Mai 2007, 13:49:56
Zitat von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 22:03:52
Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, er hat dies nicht befohlen!

Das "nahelegen" reicht wohl schon.

Gruß Andi
Autor Fiestaman
 - 21. Mai 2007, 22:03:52
Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, er hat dies nicht befohlen!
Autor Andi
 - 21. Mai 2007, 18:44:11
Zitat von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 17:05:29
Aus welchen Gründen?

Aufforderung zu Dienstvergehen und natürlich die Tatsache, dass Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden dürfen.

Gruß Andi
Autor Fiestaman
 - 21. Mai 2007, 17:05:29
Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 13:34:56
Schön, dass er dieser Meinung ist, nur ist die Gesetzteslage klar und die verleiht den "Neckermännern" auch in der AGA bereits alle Rechte und Pflichten eines Vorgesetzten.

Wie gesagt das zweifle ich auch nicht an.

Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 13:34:56
Alles was der Spieß dazu in der oben geposteten Form sagt stellt ein Dienstvergehen dar!

Aus welchen Gründen?
Autor Andi
 - 21. Mai 2007, 13:34:56
Zitat von: MxD84 am 20. Mai 2007, 23:31:55
während der aga muss ich ja auch schon die zuzahlung für verpflegung und unterkunft zahlen, oder?

Ja, musst du. Abschlagszahlungen bekommt man aber nur so lange, bis die Wehrverwaltung die Überweisung auf dein Girokonto eingerichtet hat - also nur ein bis zwei Monate.
Als Uffz bekommst du A5, als StUffz A6.

Zitat von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:46:25
Das zweifle ich auch überhaupt nicht an. Aber wie ich schon sagte ist es für mich nachvollziehbar, dass der Spieß hierzu etwas gesagt hat. Dies würde nur zu Streitigkeiten unter den Rekruten führen.

Schön, dass er dieser Meinung ist, nur ist die Gesetzteslage klar und die verleiht den "Neckermännern" auch in der AGA bereits alle Rechte und Pflichten eines Vorgesetzten. Alles was der Spieß dazu in der oben geposteten Form sagt stellt ein Dienstvergehen dar!

Zitat von: Betsy am 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?

Ja, kann es, da sie über ihre Rechte, aber vor allem ihre Pflichten noch nicht ausreichend belehrt sind und sie weder ihre Grenzen, noch die Punkte, an denen sie als Vorgesetzte eingreifen müssen kennen. Die alte Laier halt.
Das BMVg wird sich aber sicherlich etwas dabei gedacht haben Menschen ohne die entsprechende Ausbildung Menschenleben anzuvertrauen. Und das bezieht sich nicht nur auf "Neckermänner", sondern insbesondere auch auf Offiziere, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden oder Angehörige der Wehrverwaltung, die im Einsatz dann als Stabsoffiziere, Offiziere oder Unteroffiziere mit Portepee herumlaufen, aber gerade mal wissen auf welcher Seite der Waffe das böse Ende ist.

Gruß Andi
Autor Dennis812
 - 21. Mai 2007, 09:57:06
Zitat von: Betsy am 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?

In der Realität tut das zumindest bis Abschluss des UL 1 auch niemand. MEn findet eben dieser auch häufig direkt nach der AGA statt - von daher hält sich das Problem in Grenzen, wenn sich der Soldat diesen "Problems" bewusst ist und entsprechend handelt.
Autor Betsy
 - 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?
Autor Fiestaman
 - 20. Mai 2007, 23:46:25
Neckermann werden die Leute genannt die aufgrund ihrer Vorbildung (Studium,Ausbildung) mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.
Du erhälst vom ersten Tag an das Gehalt deines Dienstgrades entsprechend also A3 glaub ich.
Wenn mich nicht alles täuscht bekommst du die ersten 2-3 Monate Abschlagszahlungen von 1000 Euro und dann mit dem Gehalt des 3. oder 4. Monats die Restzahlung.

Verpflegungsgeld mußt du solange Zahlen bis du dich aus der Verpfelgung rausnehmen lässt. Aber während der AGA bist du in der Vollverpflegung, ganz einfach weil ihr immer zusammen zum Essen geht(geführt werdet). Nach einer gewissen Zeit z.B. nach dem Gelöbniss dürfen in manchen Einheiten die Rekruten selbständig zum Essen gehen oder auch nicht.Dies ist von Einheit zu Einheit verschieden Es macht meiner Meinung nach sowieso erst Sinn,wenn überhaupt, sich in der Stammeinheit aus der Verpflegung nehmen zu lassen.

Zitat von: Andi am 20. Mai 2007, 23:28:30


Was sie aber im Rahmen der VorgV und dem SG dürfen!

Gruß Andi

Das zweifle ich auch überhaupt nicht an. Aber wie ich schon sagte ist es für mich nachvollziehbar, dass der Spieß hierzu etwas gesagt hat. Dies würde nur zu Streitigkeiten unter den Rekruten führen.
Autor erdpichel
 - 20. Mai 2007, 23:41:47
neckermann nennt man einfach die leute, die mit berufsausbildung zum bund kommen, und daher schon "ohne (militärische) leistung" einen dienstgrad haben, zB direkt unteroffizier oder uffz....
wie das jetzt genau ist, weiss ich nicht, aber ich glaube als EÜ bekommst du erst immer ne abschlagszahlung, und wenn du dann SaZ bist, bekommste den rest, danach dann immer die volle summe auf einmal....
Autor MxD84
 - 20. Mai 2007, 23:31:55
also, das ich so was anfange wollte ich nicht, aber interesant!  ;D

zum thema: aga habe ich noch nicht. ich fange direkt an.
wer oder was ist ein neckerman?
habe ich dann schon den sold des dienstgrades? [

quote author=Fiestaman link=topic=11416.msg96441#msg96441 date=1179694218]
Das stimmt nicht ganz. Eignungsübende werden erst nach Ablauf der Eignungsübung vereidigt. Nach 4 Monaten hat ein Eignungsübender die Wahl die Ernennungsurkunde zum SaZ zu unterschreiben oder nicht. Und erst dann findet eine Vereidigung statt.[/quote]

das stimmt, habe ich mit dem einplaner darüber geredet.

mal noch was anderes:

während der aga muss ich ja auch schon die zuzahlung für verpflegung und unterkunft zahlen, oder?

danke

MxD84
Autor Andi
 - 20. Mai 2007, 23:28:30
Zitat von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:17:26
Es ging ihm auch mehr darum das die Leute nicht anfangen in den eigenen Reihen Befehle zu erteilen.

Was sie aber im Rahmen der VorgV und dem SG dürfen!

Gruß Andi
Autor Fiestaman
 - 20. Mai 2007, 23:17:26
Es ging ihm auch mehr darum das die Leute nicht anfangen in den eigenen Reihen Befehle zu erteilen. Im Grunde haben die meisten ja noch keine Ahnung über VVO oder sonstigem und sind halt Rekruten. Manche werden halt etwas Größenwahnsinnig nur weil sie ein Rennbahn auf der Schulter haben.

Ich finde es auch völlig in Ordnung die Leute darauf hinzuweisen, so werden Reibereien vermieden.