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Autor N.Heffmann
 - 13. Juni 2007, 15:05:52
Na aber fix, will ich meinen.

Sprich: HEUTE. JETZT.

Wenn es wirklich so war wie geschildert mußt Du das prüfen lassen, Mensch. Also wer da für was verantwortlich zeichnet, bist Du belehrt worden usw.

Autor Lordj
 - 12. Juni 2007, 09:39:10
Hm, wenn es ein Praktikum war, dann war ja dein Ausbilder im Krankenhaus weisungsbefugt. Und wenn er dich heimschickt hat er es ja zu Verantworten (Nicht erfüllung des Praktikantenvertrags oder wenn du auf dem Heimweg einen Unfall hättest).
Warst du für das Praktikum Freigestellt?.

Schau mal auf deine Entlssungsverfügung was die Widerspruchfrist ist. Ist sie noch nicht abgelaufen schreib heute noch einen Widerspruch gegen die Entlassung und schickst ihn ab/ gib Ihn ab, dadurch gewinnst du Zeit und such einen Anwalt auf.

Autor GuterRat
 - 11. Juni 2007, 23:37:10

SCHNELLSTENS Anwalt für Verwaltungs- oder Arbeitsrecht konsultieren! (Wenn du einen findest auch Wehrrecht).
Autor Pioneer
 - 22. Mai 2007, 16:20:40
Naja,

im Verhältnis zum Vergehen ist ein fristloser Rausschmiß schon relativ starker Tobak.

Wäre vielleicht anders auch zu regeln gewesen. Aber wie gesagt, es liegt hier nicht in meinem Ermessen, darüber zu urteilen.

Wünsche Dir jedoch für die Zukunft alles Gute. Laß Dir keine grauen Haare wachsen, irgendeine Gute Seite wird das Ganze schon haben, mal gucken, wie Du in 20 Jahren drüber denkst  ;)

Autor schlammtreiber
 - 22. Mai 2007, 13:02:00
Zitat von: Nina1983 am 22. Mai 2007, 12:39:01
Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf.

Verständlich.

Ich hoffe das wirft Dich nicht allzusehr aus der Bahn - schon was neues im Auge?  :-\
Autor Nina1983
 - 22. Mai 2007, 12:39:01
ich war auf Rett-San Lehrgang, und meine Arbeitszeiten waren von acht bis um vier. Die haben mich aber jetzt manchmal schon um 12.00 Uhr nach Hause geschickt. Und ich habe nicht gewusst, dass ich mich danach hätte in meiner Einheit melden müssen. So bin ich schön um zwölf nach Hause und hab mir nix weiter dabei gedacht. Aber jetzt im Nachhinein, ist mir auch klar, das ich sie somit mit meinen Stunden beschissen habe. Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf. Vier Wochen ist des jetzt her und eineinhalb Jahre war ich dabei.

Gruss Nina
Autor wolverine
 - 18. Mai 2007, 17:17:46
Beim TS wird es wohl die StBw oder die KdoBeh sein ;).
Autor Andi
 - 18. Mai 2007, 11:55:16
Zitat von: Pioneer_Carpenter am 18. Mai 2007, 10:39:28
Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Richtig. Vor allem stellt der Disziplinarvorgesetzte nur den Antrag. P prüft das ganze dann umfassend und entspricht dem Antrag oder lehnt ihn ab.

Gruß Andi
Autor Pioneer
 - 18. Mai 2007, 10:39:28
Naja, sagen wir mal so:

Es erscheint mir halt ein wenig krass, allein deswegen fristlos entlassen zu werden. Ich denke, es waren hier noch andere Faktoren zu berücksichtigen, allein deswegen denke ich mal nicht, daß es gleich eine fristlose Entlassung hätte sein müssen.

Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Autor Huey
 - 18. Mai 2007, 09:41:37
Zitatem geschilderten Sachverhalt

Hier wird es genauso sein, wie es immer ist: Der Schuldige fühlt sich ungerecht behandelt,weil er nur seine Seite sieht...

Der Dieb hat auch nie gestolen-das Diebesgut wurde ihm immer untergeschoben....
Autor schlammtreiber
 - 18. Mai 2007, 08:09:21
Und genau das ist der Punkt den ich kritisiere: die Sanktionierung scheint mir dem geschilderten Sachverhalt nicht angemessen.
Autor Andi
 - 16. Mai 2007, 16:33:27
Zitat von: schlammtreiber am 16. Mai 2007, 15:32:10
Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)

Muss es sogar, da der Disziplinarvorgesetzte umfassend ermitteln muss und darauf aufbauend seine unabhängige Entscheidung trifft. ;)
Für die Vollendung eines Dienstvergehens ist es aber wie gesagt unerheblich ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 16. Mai 2007, 15:32:10
Zitat von: Andi am 16. Mai 2007, 15:04:31
@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde.

Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)
Autor Andi
 - 16. Mai 2007, 15:04:31
@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde. Und richtig, die UA/EA ist nicht im Angesicht des Feindes vorgekommen, sondern "nur" in einer Situation des Tagesdienstes die ein klein wenig mehr Eingenverantwortung vom einzelnen Soldaten erfordert hätte und schon da ist es schief gegangen.

@Betsy: Abschreckende Wirkung hat eine Regel wohl nur dann, wenn sie regelmäßig durchgesetzt wird und diejenigen, die sie überschreiten entsprechend deutlich sanktioniert werden!
Die Androhung von Sanktionsmaßnahmen alleine schreckt nicht wirklich ab, das Anwenden der Sanktionsmaßnahmen schon - und zwar alle, die es mitbekommen. Unteranderem deswegen sind Strafprozesse in Deutschland übrigens grundsätzlich öffentlich.

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 16. Mai 2007, 08:50:09
Hmmm, hüstel, "diskret um mich schau" > ebenso  ;)!