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Zitat von: OSHTyp am 24. Mai 2007, 09:19:25
Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden
Zitat von: ChriFu am 06. Mai 2007, 10:59:02Kann ich auch in Ulm zum Landratsamt gehen, was für mich natürlich wesentlich praktischer wäre, oder muss ich in Berlin zum Amt gehen, was ein Umweg von 700 Km wäre ?