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Zitat von: Pioneer_Carpenter am 27. Mai 2007, 15:18:52
Hmm,
danke für die Antwort, auf schwätzen wär ich net gekommen...
Sorry, daß ich da ein wenig angefressen war, aber ich halte mich eigentlich für einen engagierten Reservisten, zumindest insoweit es mir mein Zivilberuf zulässt.
Und ich muß noch anmerken: ich habe die RK, in der ich nach meinem GWD war, verlassen, nachdem genau dort nach den 3S verfahren wurde. Da kamen welche nur am Freitag Abend weil Sie Streitereien mit Kameraden hatten, die deshalb nur am Sonntag Vormittag da waren. Kohle ohne Ende in der Vereinskasse aber zu blöd, damit was anständiges anzufangen. Hauptsache man konnte sich am Stammtisch die Birne zusaufen. Das tat ich mir ein gutes Viertel Jahr an, dann ging ich.
Geht mir genauso bin von der RK in der ich bin auch sehr entäuscht. Ich will auch lieber als beorderter was machen.
Aber eine Mobestelle zu bekommen ist schwer ich warte/suche auch noch. Darf man fragen welches Kreiswehrersatzamt aus Mittelfranken für dich zuständig ist? Etwas Nbg?
Jetzt hat mich letztes Jahr ein Bekannter in seine RK mitgenommen und ich muß sagen, wäre das damals in der anderen RK so zugegangen, wäre ich nie gegangen.
Und nun möchte ich mich eben nicht nur im Rahmen des VdRBw betätigen sondern auch als aktiver, beorderter Reservist.
Ich hoffe, das klappt jetzt mit der Beorderungsstelle, es sind ja schon gute Ansätze vorhanden.
Zitatwir haben aber hoffentlich ein einheitliches Verständnis darüber, was ein VERBAND im Gegensatz zu einer Einheit ist.
ZitatDie Vorschrift ZDV37/10 spricht von internen VERBANDSabzeichen, nicht von "Einheitsabzeichen".
Zitat von: diodon-IV am 23. Mai 2007, 22:04:37ZitatUnd wo in der ZDV 37/10 wäre ein solches Abzeichen erlaubt?
Wenn es sich um das "R"-Abzeichen handelt (oben links EK, oben rechts die deutschen Faben und darunter das "R" des Verbandes, dann in ZDv 37/10, Nr. 535-536, Fußnote 1).
ZitatStumpf falschfinde ich ein bisschen übertrieben...
ZitatSollten die Kameraden nicht über eine MobTrT / TrT verfügen, so sind diese dem LKdo zugehörig (bzw. tragen dessen Abzeichen).
ZitatDurch EINBERUFUNG "gehört" man zu dem einberufenen TrT, hat dann also das Abzeichen zu tragen. (ähnlich bei einer Beorderung).
ZitatDas in der Frage beschriebene Abzeichen sieht anders aus.
ZitatSollten die Kameraden nicht über eine MobTrT / TrT verfügen, so sind diese dem LKdo zugehörig (bzw. tragen dessen Abzeichen).
ZitatEin "R" Abzeichen darf jedenfalls im Dienst nicht getragen werden. Einzige Tragemöglichkeit ist für nicht beorderte Kameraden mit UTE.