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Zitat von: bigflo am 05. Juni 2007, 09:08:35Richtig.
also müsste ich doch rein theoretisch die zulagen bekommen die ab dem 9. dienstmonat gelten oder?
ZitatVerordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
(1) Soldaten mit Dienstbezügen aus der Besoldungsordnung A, die
1. mehr als 12 und höchstens 16 Stunden,
2. mehr als 16 und höchstens 24 Stunden
zusammenhängenden Dienst leisten, erhalten eine Vergütung.
(2) Die Vergütung wird nur gewährt, wenn
1. der Dienst angeordnet oder genehmigt wurde,
2. eine Freistellung vom Dienst nicht gewährt werden kann und
3. die wöchentliche Rahmendienstzeit oder bei Schichtdienst eine entsprechende Dienstzeit überschritten wurde. Während des vierten bis neunten Dienstmonat seit dem Dienstantritt wird in der Regel die Vergütung gewährt.
§ 2 Vergütung
(1) Vom Beginn des vierten bis zum Ablauf des neunten Dienstmonats seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1
- Nummer 1 12,78 Euro,
- Nummer 2 25,56 Euro.
(2) Vom Beginn des zehnten Dienstmonats seit dem Dienstantritt an beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1
- Nummer 1 17,90 Euro,
- Nummer 2 35,79 Euro.
§ 3 Ausschluss des Anspruchs
Die Vergütung wird nicht gewährt
1. für Dienste in den ersten drei Monaten seit dem Dienstantritt,
2. neben Auslandsdienstbezügen (§ 52 oder § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes),
3. neben einer Stellenzulage nach Nummer 7 oder Nummer 8 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B,
4. für zusätzlichen Dienst als erzieherische Maßnahme sowie für Dienst während der Vollstreckung von gerichtlichen Freiheitsentziehungen, Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung,
5. mit Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles, nach einem Beschluss gem. Artikel 80a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder der Anordnung von Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Abs. 6 des
Wehrpflichtgesetzes und
6. für Dienste zur Erhöhung der Bereitschaft der Streitkräfte, die das Bundesministerium der Verteidigung anordnet, um die notwendige Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben herzustellen.
ZitatAnsonsten gibt es eine Zulage für "Dienst zu ungünstigen Zeiten" und einen ganzen/ halben Anrechnungsfall, für zusammenhängend geleisteten Dienst von mehr als 12/ 16 Std