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Autor peppie
 - 07. Juni 2007, 18:59:12
Als aktiver Soldat, der fleißig DSA,PFT und AmilA-Märsche absolviert, brauchst du den sportlichen Teil nicht machen, wenn du es nachweisen kannst. Die ärztliche Untersuchung sollte im Vorfeld der Bewerbung schon gemacht worden sein oder? Zumindest musste ich es vor meiner Bewerbung machen.
Autor Zahnluecke83
 - 07. Juni 2007, 18:21:35
Danke für eure Antworten,. Bin aktiver Soldat und bereite mich auf mein Eignungstest in Köln vor.
Bin zur Zeit im Praktikum, da ich auf ZAW bin. Und die Möglichkeit in ZdV´s zu lesen nicht gerade groß ist... Wollte meine Gedanken über diese Fragem bestätigt bekommen, was mir sehr hilfreich ist.
Ja und der Schulstress dazu. Muss ich als aktiver Soldat den ganzen Test mitmachen, wie die zivielen Bewerber? Es geht um den Sport- bzw den Arzttest?? Kann mir jemand was dazu sagen??
ja sonst bin ich ziemlich aufgeregt...

gruss
Autor peppie
 - 07. Juni 2007, 18:08:32
Selbstverständlich sollte man immer wissen auf welcher Grundlage man handelt. Es könnte nämlich sein, das man sich irgendwann vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen muss, weshalb man so gehandelt hat wie man gehandelt hat.
Autor Andi
 - 07. Juni 2007, 17:50:39
Viel wichtiger: Man sollte vor allem wissen, wo das alles auch steht. ;)
Autor peppie
 - 07. Juni 2007, 13:11:08
Ich möchte mich dafür  entschuldigen, dass ich nicht vorher die bisherigen Themen des fragenden gelesen habe, aber ich bin mir durchaus bewusst, dass ich nur eine begrenzte Lebenszeit habe und deshalb nur die Beiträge lese, die mich entweder interessieren und/oder zu denen ich etwas beitragen kann. Und mir ist auch bewusst, das meine Lebenszeit aufgrund meines Soldatenberufes möglicherweise noch weiter verkürzt wird ;).

Zum Thema:

Als aktiver Soldat der am Anfang seiner militärischen Karriere, die Allgemeine Grundausbildung durchlaufen hat, sollte man wissen, wann man einen Befehl verweigern darf und wann man einen Befehl verweigern muss. Und als militärischer Vorgesetzter sollte man zudem wissen, welche Befehle wann und wo gegeben werden dürfen und wann man Anspruch auf Gehorsam hat.

Vorsicht: Dieser Beitrag könnte unter Umständen Ironie, Sarkasmus und/oder Zynismus enthalten. Für etwaige Folgen die durch lesen oder nicht lesen dieses Beitrages entstehen wird keine Haftung übernommen ;)
Autor Timid
 - 07. Juni 2007, 12:28:30
Ein Blick auf die bisherigen Beiträge des Threaderstellers beantwortet diese Frage - SAZ8 in der ZAW ;)
Autor peppie
 - 07. Juni 2007, 11:39:40
Bist du aktiver Soldat oder zivilst der sich als Soldat bewirbt bzw beworben hat?

Diese info macht die antwort einfacher.
Autor Fitsch
 - 06. Juni 2007, 17:49:41
Fragen über fragen  ;D ;D ;D ;D ;D ;D

*werd jetzt spamweltmeister und überhol schlammi*
Autor Timid
 - 06. Juni 2007, 13:25:07
Wobei sich auch dann die Frage stellt, weshalb sich ein aktiver Soldat die Frage nicht selbst beantworten kann ... ;)
Autor StSch
 - 06. Juni 2007, 11:44:48
es kann auch einfach sein, das er es für das einstellungsgespräch beim psychologen braucht, denn auch dort werden solche fragen gestellt.
mfg
Autor Timid
 - 06. Juni 2007, 11:34:06
Zitat von: schlammtreiber am 06. Juni 2007, 08:27:29Die Mischung aus "Befehlsverweigerung" und "Auslandseinsatz" lässt gewisse Ahnungen aufkommen  ;)

Stimmt  ;)

Wobei zumindest die Frage 2 sich für einen aktiven Soldaten nicht stellen sollte, wenn er in den Unterrichten zu dem Thema aufgepasst hat ...
Autor schlammtreiber
 - 06. Juni 2007, 08:27:29
Zitat von: Timid am 05. Juni 2007, 23:32:05
Weshalb die Fragen? ;)

Die Mischung aus "Befehlsverweigerung" und "Auslandseinsatz" lässt gewisse Ahnungen aufkommen  ;)
Autor Timid
 - 05. Juni 2007, 23:32:05
Zitat von: Zahnluecke83 am 05. Juni 2007, 23:18:331.) Wann würdet ihr den Befehl verweigern?
2.) Wann dürfen wir/ich denn einen Befehl verweigern?

Wenn es durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland möglich/notwendig ist. Dafür hat der Gesetzgeber (zum Glück) genug Möglichkeiten geboten, rechtmäßig die Ausführung von Anweisungen/Befehlen unter bestimmten Bedingungen zu verweigern.

Zitat3.) Wer beschließt, dass die Bundeswehr ins Ausland geht?

Nur und ausschließlich der Bundestag. (Spezialfall "Kommandoeinsätze" jetzt mal außen vor gelassen.)

Zitat4.) Wer koordiniert das?

Auf militärischer Seite im Zweifelsfall das Einsatzführungskommando ...

Weshalb die Fragen? ;)
Autor Zahnluecke83
 - 05. Juni 2007, 23:18:33
Hallo,ich hätte mal 4 Fragen und würde mich freuen, wenn ihr mir dazu antworten geben könntet:

1.) Wann würdet ihr den Befehl verweigern?
2.) Wann dürfen wir/ich denn einen Befehl verweigern?
3.) Wer beschließt, dass die Bundeswehr ins Ausland geht?
4.) Wer koordiniert das?

Bitte nur vernünftige Antworten, es wäre mir hilfreich...

Gruss