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Autor Andi
 - 08. Juni 2007, 14:23:35
Neben dem Weißbuch empfehle ich auch die "Verteidigunspolitischen Richtlinien" (VPR).

Gruß Andi
Autor keek
 - 08. Juni 2007, 13:45:56
jo das hab ich alles gesucht! besten dank dafür!!!!

mfg
maddes
Autor StOPfr
 - 08. Juni 2007, 13:42:09
Zusätzliche Infos mit praktischen Bezügen gibt es auch im Reibert (aktuelle Ausgabe z.B. ab Seite 8 ) zu Themen wie Innere Führung, Die freiheitliche demokratische Grundordnung oder Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten...
Da ist einiges an Grundlagen zusammengefasst, auf denen Auftrag und Arbeit der Bundeswehr basieren.
Autor Beobachter
 - 08. Juni 2007, 12:30:12
Zitat von: keek am 08. Juni 2007, 12:00:25
so einfach..., das war es schon?
Im Prinzip ist es so einfach, je nachdem auf was du hinaus willst und unter Grundsätzen verstehst. Die grundsätzlichen Aufgaben der Bundeswehr stehen im Grundgesetz: z.B. Artikel 87a

ZitatArtikel 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Das GG gibt mit seinen Artikeln den grundsätzlichen Rahmen vor, in denen die Bw agieren kann/darf. Wie das dann genau abläuft regeln Gesetze, Verwaltungsrichtlinien, Vorschriften usw. Aus dem GG-Rahmen kann man somit die Aufgaben der Bundeswehr ableiten, wie sie dann auch im Weißbuch 2006 formuliert wurden:

Zitat-Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
-Unterstützung von Bündnispartnern,
-Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
-Rettung und Evakuierung,
-Partnerschaft und Kooperation,
-Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Wenn du dich näher mit diesem Thema beschäftigen willst, dann solltest du dir das Weißbuch 2006 durchlesen. Gibt es auf der Seite des BMVg als PDF.
Autor keek
 - 08. Juni 2007, 12:00:25
so einfach..., das war es schon?
Autor Dennis812
 - 08. Juni 2007, 11:31:02
Gibt sowas, das nennt sich Grundgesetz!
Autor keek
 - 08. Juni 2007, 11:28:56
Hi!
Gibt es Grundsätze der Bundeswehr? Wonach die Bundeswehr handelt und sich richtet?
Und wo finde ich die Grundsätze?

Danke für ure Mühe schonmal!;-)
MFG

Maddes