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Zusammenfassung

Autor stuka9
 - 17. Juni 2007, 03:48:12
Frag am besten Mal beim zuständigen BfD-Berater nach, der kann noch am ehesten eine Aussage dazu treffen.
Autor N.Heffmann
 - 16. Juni 2007, 17:55:18
Ja ist mir durchaus bewußt daß es erstmal anerkannt werden muß und daß Fluglizenzen nicht einfach abgenickt werden.

Die Frage ist ja aber eher grundsätzlich ausgelegt, also WENN es zwei anerkennungsfähige Bildungsziele WÄREN (hypothetisch). Ob dann auch 2 Ziele in der Zeit untergebracht werden dürfen oder ob der BFD immer nur ein Ziel fördert.

Ich will ja vorrangig auf Nummer sicher gehen mit dem Studium, aber ich hab dann quasi 1 Jahr noch übrig, weil der Master dauert nur 2 Jahre, ich hab aber 3 Jahre Anspruch.

Autor wolverine
 - 14. Juni 2007, 18:39:55
Was Sie für "Vergnügen" halten oder ich, interesiert hier aber nicht! Maßgeblich ist die Bewertung des BFD/ WBV.
Und hier gilt: Streiche "heute" setze "nächste Woche" (mein Kontakt ist im Urlaub ;))
Autor N.Heffmann
 - 13. Juni 2007, 18:34:14
Also, ich möchte dazu sagen daß ich das nicht als reines Vergnügen sehe - das habe ich mir mit der Privatlizenz schon selbst finanziert. Ich würde es gerne beruflich ausbauen, aber ich scheue vor einer Verkehrsfliegerausbildung auf gut Glück einfach zurück, weil ich altersmässig nicht mehr zur bevorzugten Gruppe für einen Neueinstieg gehöre.

Ich habe halt vor, das so weit auszubauen wie es eben ohne Schulden geht. Dafür wäre der CPL der erste Schritt, da kann man bißchen Erfahrung sammeln und wenn sich dann mehr ergibt kann ich immer noch überlegen, weitere Ausbildungsabschnitte auf eigene Kappe zu machen.

Es ist schon als berufliches Standbein gedacht, aber eben vorsichtig und Schritt für Schritt, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten wie so viele junge Piloten ohne Arbeit. Ich setze erstmal lieber auf mein Studium, das ist sicherer.

Aber wie gesagt, dafür brauche ich nur 2 Jahre, habe also ein Jahr Anspruch "über" und würde den gerne für mein zweites Ziel nutzen.
Autor wolverine
 - 13. Juni 2007, 17:56:28
Den Master unterstützt der Bf´d auf jeden Fall. Bei einem Pilotenschein hätte ich schon einige Bedenken (z. B. das reine "Vergnügen" ohne beruflichen Nutzen). Da hilft nur Antrag stellen und bescheiden lassen. Ich kann aber morgen mal andere Meinungen sondieren.
Autor N.Heffmann
 - 13. Juni 2007, 14:59:10
Tag allerseits  ;)

Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem BFD gemacht?

Ich würde nämlich gerne wissen ob man ein einziges Fortbildungsziel setzt und daran den weiteren Verlauf ausrichtet, oder ob man auch mehrere Sachen in seiner Fortbildungszeit unterbringen darf?

Bei mir ist es nämlich folgendermassen, ich habe im Fernstudium schon meinen Bachelor gemacht und will nach DZE noch 2 Jahre Master machen, Vollzeit dann. Anspruch hab ich aber auf 3 Jahre, und habe mir überlegt in dem ersten der Jahre eben nicht zu studieren sondern meinen Privatflugschein zu einem Berufspilotenschein aufzurüsten (nicht Verkehrsflieger, sondern der kleine Berufsschein, reicht für Rundflüge, kleine Frachtflieger, Fallschirmspringer absetzen etc). Die Ausbildungskostenübernahme dürfte dafür knapp ausreichen.

Es ist halt was was ich nebenbei versuchen möchte auszubauen, aber ich will eben auf jeden fall auch mein studium noch machen, weil ganz auf pilot machen ist mir finanziell zu riskant.

Also kann ich mir diese zwei beruflichen Ziele setzen, oder geht das nicht durch?