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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 05. Juli 2025, 17:03:15
Lesen Sie genau diese Regelungen und vergleichen sie mit Ihrem Einzelfall...

https://www.buzer.de/gesetz/538/a6820.htm

Autor Erdwurm
 - 05. Juli 2025, 10:31:27

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage zu meinen Übergangsgebührnissen weiterhelfen.

Zu meiner Situation: Ich habe insgesamt neun Jahre Dienstzeit bei der Bundeswehr. Die Dienstzeit setzt sich wie folgt zusammen:
   •   01.01.2013 bis 03.04.2013: drei Monate Dienstzeit (damals in der Probezeit selbst gekündigt)
   •   ab 01.01.2015 bis 30.09.2023: acht Jahre und neun Monate Dienstzeit

Diese drei Monate Vordienstzeit wurden mir für die Gesamt-Dienstzeit angerechnet, sodass ich auf 9 Jahre komme. Mein BFD-Bescheid weist auch die entsprechende Förderdauer (33 Monate, da ich eine ZAW gemacht habe) aus. 42-9 =33 Monate

Jetzt zum Problem: Im Bescheid des Bundesverwaltungsamts zu den Übergangsgebührnissen steht nur eine anrechenbare Dienstzeit von 8 Jahren und 9 Monaten. Dadurch fehlen mir im Endeffekt sechs Monate Übergangsgebührnisse, weil ich offenbar nicht in die Spalte ,,neun Jahre" falle.

Ich habe damals bei meiner Personaldame auf dem Abrechnungsbescheid nachgefragt, und mir wurde erklärt, dass diese drei Monate Vordienstzeit nicht für die Übergangsgebührnisse zählen, sondern nur für die Berechnung des BFD.


Mittlerweile studiere ich und auf meinem Förderungsbescheid bzgl. den zusätzlichen 25% steht aber auch nur eine Begrenzung bis 31.12.2025...  Eventuell heisst das dass ich nur Förderungen z.B Gebühren fur mein Studium erhalte ab 01.01.2026 ein fuer alle Mal Schluss ist mit Übergangsgebuhrnissen aber ich z.b Weiterbildungen noch gezahlt bekomme...  Ich weis es nicht.

Ich bin da bisschen Misstrauisch da ich schon genug erlebt habe in den Jahren was Finanzen angeht.
Ich freue mich wenn mir einer Weiterhelfen kann und klar sagen kann ob es stimmt und wenn ja warum die 3 Monate nicht angerechnet werden. Zu meinem Ärger bin ich quasi all die Jahre davon ausgegangen ich bekomme für 9 jähre Bezüge. Aber was bringt dann die Anrechnung der 3 Monate...


Meine Frage an euch:
👉 Ist das tatsächlich so korrekt?

👉 Wenn nicht.....Gibt es eventuell eine Möglichkeit, das noch überprüfen oder anfechten zu lassen?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und danke euch vorab für jede Hilfe!

Viele Grüße