Autor: dunstig
« am: 29. Dezember 2017, 00:07:47 »Wenn man nicht an einer Dienststelle ist, an der man für das Erfüllen der Schießleistung 1,5-2 Tage einplanen muss. 

Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.![]()
Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?
... Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. ...
Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?
Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"