Autor: ulli76
« am: 12. Februar 2019, 17:50:22 »Die Einstellung von Soldaten und Zivilisten folgt jeweils komplett unterschiedlichen Spielregeln. Ein BMI von unter 30 sollte für die zivile Einstellung passen.
Hab halt eher so ne Kastenform.
Ja, aber da gab es keine knackigen und hundertprozentigen Antworten
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Bw sich Bewerber wünscht, die bereits zur Eignungsfeststellung, beim AC/KC, im Bereich Normalgewicht sind.
Sollte im Einzelfall eine vom Grundsatz abweichende Einstufung dem Arzt möglich sein, z.B. bei einer geplanten Einstellung für eine
Mangel-Verwendung im nicht-infanteristischen Bereich,...
+ kann dieser dies erst während der Begutachtung feststellen
+ wird man dies dem Bewerber/der Bewerberin im KC/AC mitteilen
+ bleibt es eine Einzelfallentscheidung - auf die sich andere Bewerber nicht berufen können
Fragen dazu hier im Forum -- bringen auch nichts, da dies nur der Arzt während der Untersuchung bestimmen kann.
Deshalb sind die folgenden Werte nur als Richtwert zu verstehen:
Alter in Jahren 15 bis 40 40 bis 50 über 50
Untergewicht - GZ VI 2 < 0,38 < 0,40 < 0,40
Normalgewicht 0,38 bis 0,50 + 0,01 pro Lebensjahr 0,40 bis 0,60
Übergewicht - GZ III 2 (1) 0,51 bis 0,56 + 0,01 pro Lebensjahr 0,61 bis 0,66
Adipositas I - GZ III 2 (2) 0,57 bis 0,68 + 0,01 pro Lebensjahr 0,67 bis 0,78
Adipositas II - GZ VI 2 > 0,68 + 0,01 pro Lebensjahr > 0,78